Frage:
Kündigung..evtl. Schwanger
Guten Tag Frau Bader,
Ich habe während meiner Probezeit eine Kündigung erhalten mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen.. also jetzt zum 31.7. am 10.08. kann ich einen Test machen und evtl. Klarheit bekommen ob ich evtl. Schwanger bin . Sollte ich schwanger sein.. ist die Kündigung nach Ablauf der Kündigungsfrist bezüglich des Mutterschutz Gesetzes unwirksam?
Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.
Lieben Dank im Voraus
Mitglied inaktiv - 30.07.2021, 10:02
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Kündigung..evtl. Schwanger
Hallo,
es besteht Kündigungsschutz wenn man zum Zeitpunkt der Kündigung tatsächlich schwanger war. Steht der Zeitpunkt des Beginns der Schwangerschaft nicht fest, kann lt. BGH mit 280 Tagen vor dem ET gerechnet werden.
Kommt bei Ihnen nach Ihren Angaben nicht hin.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.07.2021
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Kündigung..evtl. Schwanger
Ab Erhalt der Kündigung hast du 2 Wochen Zeit Deinen Arbeitgeber über eine bestehende Schwangerschaft zu informieren.
Mit erst testen am 10.08. wird das zeitlich nicht passen.
von
Suomi
am 30.07.2021, 10:19
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Kündigung..evtl. Schwanger
Liebe Suomi,
So weit ich gelesen habe gilt der frühestmögliche Zeitpunkt einer Schwangerschaft ,sprich im Zyklus der erste Tag der letzten Periode.. dies wäre in diesem Fall der 17.7. und zurück gerechnet 280 Tage vom entbidungstermin .. das würde bedeuten das sozusagen zum Zeitpunkt der Kündigung bereits eine Schwangerschaft bestand… zudem sollte man nach Ablauf der Frist sobald die Schwangerschaft festgestellt wurde dem Arbeitgeber dies mitteilen..
ich würde gerne wissen ob dies tatsächlich so ist.. :/
Mitglied inaktiv - 30.07.2021, 10:32
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Kündigung..evtl. Schwanger
Ihre Kündigung ist nach § 17 Mutterschutzgesetz unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt (widersprochen) wird; das Überschreiten dieser Frist ist unschädlich, wenn es auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird.
Wann beginnt die Schwangerschaft?
Nach der gesetzlichen Regelung im Mutterschutzgesetz ist die Kündigung einer Schwangeren unzulässig. Das heißt, die Arbeitnehmerin muss dafür zum Zeitpunkt der Kündigung bereits schwanger sein.
Bei einer natürlichen Befruchtung beginnt die Schwangerschaft in diesem Sinne mit dem rechnerisch frühestmöglichen Tag: Die Rechtsprechung rechnet dabei vom ärztlich bestimmten mutmaßlichen Geburtstermin 280 Tage zurück.
Bei einer künstlichen (in vitro-) Befruchtung wird als Beginn der Schwangerschaft demgegenüber der Tag der Einsetzung der Embryonen in die Gebärmutter angesehen.
Die Arbeitnehmerin war in dem geschilderten Fall somit bei Zugang der Kündigung bereits schwanger, da die Embryonen nachweislich zwei Tage zuvor eingesetzt worden waren.
Dies habe ich kopier und eingefügt…
Lieben Dank trotzdem für deine schnelle Antwort.
Mitglied inaktiv - 30.07.2021, 10:38
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Kündigung..evtl. Schwanger
Kannst du das nochmal mit Daten aufschlüsseln?
Wann hast du die Kündigung erhalten?
Wann sind die 2 Wochen Einspruchsfrist vorbei?
Wann war dein ZT1?
Wann konntest du positiv testen?
Ich verstehe es sonst leider auch nicht..
Der Einspruch musste ja innerhalb der 2Wochen eingelegt werden.. wenn du in dieser Zeit gerade Mal deinen Eisprung hast, ist das ja nicht möglich..
von
MamavonMia123
am 30.07.2021, 10:55
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Kündigung..evtl. Schwanger
Ich wurde zum 31.7. gekündigt..die Kündigung wurde erstellt am 16.07. zugestellt 17.07.
Mein erster Tag meiner letzten Periode war der 17.07.
Eisprung war jetzt 27/28.07.
eine Schwangerschaft zählt man ja immer ab den ersten Tag der letzten Periode..nicht erst ab ES bzw. Befruchtung.
Danke für deine Antwort :)
Mitglied inaktiv - 30.07.2021, 11:13
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Kündigung..evtl. Schwanger
Einspruchsfrist sind 2 Wochen ab Erhalt der Kündigung allerdings kann man es nach Ablauf der Frist ohne schuldhaftes Zögern nachholen wenn man erst dann von der Schwangerschaft erfährt. So habe ich es im Netz mehrfach gelesen..
Mitglied inaktiv - 30.07.2021, 11:16
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Kündigung..evtl. Schwanger
Puhh.. da bin ich jetzt selber sehr gespannt.
Zum Zeitpunkt der Kündigung warst du ja nachweislich noch nicht schwanger...zumindest nach biologischer Sichtweise...
Nach deiner Interpretation (und ich sage nicht, dass das nicht möglich ist), könnte ja jede Kündigung, wenn sie zur rechten Zeit im Zyklus kommt, mit dem Versuch des Schwanger werdens abgewendet werden...
Bin gespannt was Frau Bader sagt!
von
MamavonMia123
am 30.07.2021, 11:54
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Kündigung..evtl. Schwanger
Ich kenne das nur so:
Eine Arbeitnehmerin ist im ersten Monat schwanger und hat dies bislang nicht bemerkt. Ihr Arbeitgeber kündigt ihr und erst vier Wochen später bestätigen die Ärzte die Schwangerschaft. Wenn sie dem Arbeitgeber die Schwangerschaft sofort mitteilt, ist die „Verspätung“ unproblematisch. Dabei ist wichtig darauf hinzuweisen, dass die Schwangerschaft auch schon zum Zeitpunkt der Kündigung bestand. [BAG 15.11.1990 AP Nr. 17 zu §9 MuSchG 1968]
von
Suomi
am 30.07.2021, 12:02
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Kündigung..evtl. Schwanger
Ich fänd jetzt interessant zu wissen ob das alles auch in der Probezeit so gilt. Bin gespannt was Frau Bader dazu sagt.
von
mamavonbaby
am 30.07.2021, 12:29
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Kündigung..evtl. Schwanger
Danke Suomi :) …das ist das was ich die ganze Zeit meine..
ich hatte Ende April eine Fehlgeburt in der 11ssw ..wir haben einfach gesagt das wenn wir noch einmal schwanger werden/sind dann freuen wir uns natürlich riesig darüber Ich kann deshalb eine Schwangerschaft in diesem Zyklus nicht ausschließen da wir zwei und einen Tag vor dem Eisprung geherzelt haben. Und sollte es tatsächlich so sein dann muss ich wissen ob mein Arbeitgeber die Kündigung zurück ziehen muss bzw. Sie unwirksam ist… testen werde ich am 10.08. da ich denke im Falle einer Schwangerschaft müsste der Test ja dann positiv ausfallen..auch wenn nur schwach.
Liebe Grüße
Mitglied inaktiv - 30.07.2021, 12:32
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Kündigung..evtl. Schwanger
@mamavonbaby : ja dies gilt auch in der Probezeit ( Mutterschutzgesetz)
Ich persönlich bin/war in der Probezeit…es war ein unbefristeter Arbeitsvertrag.
Mitglied inaktiv - 30.07.2021, 12:36
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Kündigung..evtl. Schwanger
Die Schwangerschaft bestand doch aber noch gar nicht zum Zeitpunkt der Kündigung oder?
von
Suomi
am 30.07.2021, 12:41
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Kündigung..evtl. Schwanger
Gesetzlich gesehen dann schon… wenn man die 280 vom ET zurück rechnet… wenn man zum Frauenarzt geht sagt er/sie ja nicht sie sind 2 Wochen Schwanger weil ihr Eisprung vor zwei Wochen war.. sondern sie sind in der 4 ssw .. also habe ich rein rechtlich die Kündigung in der Schwangerschaft bekommen..
Mitglied inaktiv - 30.07.2021, 12:52
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Kündigung..evtl. Schwanger
Du hast doch selbst die Antwort geschrieben?
Innerhalb von 2 Wochen musst du den AG informieren. Den Nachweis oder im Zweifel die Entscheidung eines Gerichts, ob die Schwangerschaft tatsächlich zum Kündigungszeitpunkt bestand, kann ja später erbracht werden. Sonst könnte ja niemand die 2 Wochen einhalten, wenn die Schwangerschaft z.B. am Tag vor der Kündigung entstand.
von
Tini_79
am 30.07.2021, 13:54
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Kündigung..evtl. Schwanger
So habe ich mich vorerst im Netz durchgestöbert! Ich würde sehr gerne von Frau Bader erfahren ob das Ganze so stimmt.
Mitglied inaktiv - 30.07.2021, 14:34
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Kündigung..evtl. Schwanger
Wenn du aktuell nicht kündbar sein solltest und du deinen Job "erzwingen" willst, solltest du folgendes bedenken: wenn ich mich richtig erinnere, wird sie Probezeit dann "unterbrochen" und nach der Schutzzeit dann angehangen (bitte korrigieren, falls ich das falsch im Kopf habe). Das heißt: dein aktueller Arbeitgeber will dich nicht und wenn du das jetzt erzwingst, wird euer Verhältnis nicht besser. Spätestens mit Wegfall der Schwangerschaft wird er dich also erneut kündigen. Und möchtest du und den nächsten Monaten wirklich jeden Tag irgendwo hingehen, wo dich keiner da haben möchte?
Egal wie es ausgeht: ich würde mir schnellstmöglich etwas anderes suchen.
von
Summer80
am 30.07.2021, 17:34
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Kündigung..evtl. Schwanger
und sie hat einen Festvertrag.
Und mal ehrlich, lieber so als arbeitslos. Welchen Job soll sie jetzt finden, wo nicht der AG ebensowenig begeistert wäre?
von
Tini_79
am 30.07.2021, 18:50
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Kündigung..evtl. Schwanger
Bei dir geht es um Stunden, nicht um Tage. Also fraglich. Das wird nicht klappen.
von
Felica
am 30.07.2021, 18:52
Antwort auf:
Kündigung..evtl. Schwanger
@Tini_79: ich hab noch mal gegoogelt. Asche auf mein Haupt: die Probezeit darf verlängert werden, wenn die Schwangere in der Probezeit ist und dann direkt ins Beschäftigungsverbot. Das ist der Unterschied. Das hatte ich vergessen.
von
Summer80
am 30.07.2021, 19:01
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Kündigung..evtl. Schwanger
Das entbindet dich aber nicht fristgerecht 3 Wochen ab Zugang beim Amtsgericht Kündigungsschutzklage einzureichen! Sonst ist die Kündigung rechtskräftig, egal ob schwanger oder nicht
von
MamaausM
am 31.07.2021, 09:06
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Kündigung..evtl. Schwanger
Hallo ihr lieben…
Ich habe eine neue „aktuelle“ Kündigung erhalten da die zum 31.7. nicht ordnungsgemäß war.. ich würde während meiner Krankmeldung ohne wichtigen Grund gekündigt deshalb habe ich eine neue erhalten „gekündigt zum 12.08. …somit wäre dies geklärt im Falle einer Schwangerschaft.. bis dahin weiß ich ob’s so ist oder nicht. Und ich wollte keinen falschen Eindruck hinterlassen sondern einfach nur auf mein Recht bestehen „falls“ . Ich denke so würde jede Frau agieren wenn sie in dieser Situation wäre..
lieben Dank für eure Beiträge und viel Glück und alles gute für alle die hibbeln oder bereits positiv getestet haben.
Mitglied inaktiv - 31.07.2021, 23:45
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Kündigung..evtl. Schwanger
Dann drücke ich dir die Daumen, das es geklappt hat!
.. nicht nur wegen den Job!!!!
von
MamavonMia123
am 01.08.2021, 08:34
Antwort auf:
Kündigung..evtl. Schwanger
Na dann hast alles richtig gemacht
von
MamaausM
am 01.08.2021, 09:50
Antwort auf:
Kündigung..evtl. Schwanger
Lieben Dank …ich werde dann wohl jetzt auch hibbeln.. bin jetzt ES+4
Mitglied inaktiv - 01.08.2021, 10:57