Schwanger, Kündigung während der Probezeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schwanger, Kündigung während der Probezeit

Hallo Frau Bader, ich hoffe Sie können mir etwas weiter helfen. Seit April befand ich mich beim neuen Arbeitgeber in 100% Kurzarbeit (von Anfang an nicht in der Arbeit gewesen). Am 15.10 wäre meine Probezeit rum. Heute habe ich den Anruf bekommen dass ich ab den 15.10 nicht mehr Weiterbeschäftigung werde - da der Shop in dem ich arbeiten sollte nicht mehr in meiner Region eröffnet wird. Da ich noch nicht beim FA war und noch keine Bestätigung erhalten habe, dass ich Schwanger bin (5. Ssw) wollte ich noch warten bis ich meinen Arbeitgeber zur Kenntnis setzte. Hab erst am 21.10 meinen ersten FA Termin. Meine Frage: macht es überhaupt Sinn jetzt nach hinein von der Ssw zu berichten und somit evtl rechtlich gegen die Kündigung vorzugehen - wenn mir eine Stelle in meiner Region garnicht angeboten werden kann? Ich habe 6 Monate lange Kurzarbeitgeld bekommen. Vorher habe ich über 12 Jahre Lückenlos gearbeitet. Zudem habe ich auch ein 450€ Nebenjob, den ich jetzt aktuell noch habe. Was bedeutet das finanziell für mich? Wie wird mein Elterngeld nach der Ssw. berechnet, wenn ich kein AG mehr habe? Bzw. Der Vollzeit Arbeitgeber wegfällt... Ich danke Ihnen schon mal in voraus für Ihre Antwort. Lg

von MixBelle20 am 30.09.2020, 16:38



Antwort auf: Schwanger, Kündigung während der Probezeit

Hallo, 1. Frage ist zunächst, ob der Vertrag auf die Probezeit befristet ist oder automatisch in ein normales Arbeitsverhältnis übergeht. Letzteres ist der übliche Weg und dann kann man nicht einfach telefonisch mitteilen, dass eine Weiterbeschäftigung nicht stattfindet. Da bedarf es einer Kündigung und die muss in Ihrem Fall vom Gewerbeaufsichtsamt bestätigt werden. 2. Die nächste Frage ist aber, ob in ihrem Arbeitsvertrag steht, dass ihr Arbeitgeber sie auch in einem anderen Shop einsetzen darf. Dann sind sie in Zugzwang, denn das wird sicher praktisch nicht umsetzen lassen und Sie werden kündigen müssen. 3. Kurzarbeitergeld, dass aufgrund von der Pandemie bezahlt worden ist, mindert das Elterngeld nicht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.10.2020



Antwort auf: Schwanger, Kündigung während der Probezeit

Du mußt innerhalb von 3 Wochen Kundigungsschutzklage einreichen, sonst ist die Kündigung durch. Durch die Schwangerschaft bist im gewissen Maße unkündbar, dein AG benötigt dann die Zustimmung von Gewerbeaufsichtsamt - die Chancen stehen dabei wohl recht gut (Schießung bzw. Nichteröffnung des Shops).

von KielSprotte am 30.09.2020, 17:39



Antwort auf: Schwanger, Kündigung während der Probezeit

Eine wirksame Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Ist Dir eine schriftliche Kündigungserklärung zugegangen? Schwangere sind ordentlich unkündbar. In Ausnahmefällen, wie die Schließung des gesamten Standorts, ist eine Kündigung zulässig aber nur mit Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde. Wenn Du eine ordnungsgemäße Kündigung erhältst, hast Du 14 Tage Zeit, Deinen AG über die Swangerschaft in Kenntnis zu setzen. Und 3 Wochen, um gegen die Kündigung gerichtlich vorzugehen. Gerechnet jeweils ab Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung. Lässt due die 3-Wochen-Frist verstreichen, ist auch eine an sich unwirksame Kündigung wirksam!

von Berlin! am 30.09.2020, 20:37



Antwort auf: Schwanger, Kündigung während der Probezeit

Ich würde schnellstmöglich zum FA gehen. Rufen Sie da morgen nochmal an und sagen denen, dass sie die SS für ihren AG sofort bestätigt haben müssen und dafür einen zeitnahen Termin brauchen. Sollte das nicht gehen, fragen Sie nach, wann die offene Sprechstunde ist, welcher jeder Arzt einmal in der Woche anbieten muss. Sie gehen zu der Zeit hin und warten bis sie dran sind. Sollten die ihnen den Termin nicht nennen, dann warnen sie vor, dass sie am nächsten Tag mit Öffnung der Praxis da sein werden und Wartezeit mitbringen werden und so lange da bleiben, bis sie dran gewesen sind. Im Extremfall sitzen sie bis nachmittags da, aber das wäre es mir wert. Sollte ihr FA ihnen keinen zeitnaheren Termin geben dann würde ich bei anderen FAs anrufen und die Situation schildern. (Schwanger und dass das bestätigt werden muss für den AG zur Gefährdungsbeurteilung.) Evtl. gibt es bei einem schneller einen Termin. Dann würde ich den nicht nehmen. Sie müssen dort nicht bleiben, aber sie brauchen das Schriftstück für ihren AG und das schnell. Die Bescheinigung der SS, den Teil für den AG, schicken sie dem per Einschreiben zu. (Wichtig Einschreiben, am besten Übergabe. Nur so können sie nachweisen, dass der Brief wirklich angekommen ist.) Evtl. dazu noch einen Text verfassen, mit Hinweis auf einem Paragraph, wo drin steht, dass sie schwanger nicht kündbar sind. Umso schneller sie das wegschicken, desto besser. Zeitgleich sollten sie sich einen Anwalt sich beraten zu lassen, was sie machen sollen bzw. müssen. Sollte es dann trotzdem zur Kündigung kommen mit Zustimmung vom Gewerbe (genauen Name nannte eine Vorgängerin), dann ist das so. Bis dahin wird eine Zeit vergangen sein, die Probezeit vorbei und dann gilt die reguläre Kündigungszeit lt. Vertrag oder Gesetz. Oft sind das 3 Monate. 3 Monate, welche fürs EG noch mit Gehalt einfließen. Dadurch erhöht es sich.

von Ani123 am 30.09.2020, 22:05



Antwort auf: Schwanger, Kündigung während der Probezeit

Ich bedanke mich ganz herzlich bei euch für eure Antworten. Gestern Abend habe ich noch per Mail ein Scan von der Kündigung erhalten. Das Orginal soll wohl gestern auch Per Post rausgegangen sein. Hab für heute ein Termin beim FA bekommen. Die Dame am Telefon wollte mich schon abwimmeln, weil man in der 5Ssw nichts sieht. Aber es reicht auch wenn die Blut abnehmen und sich somit die Schwangerschaft bestätigen lässt. Lg

von MixBelle20 am 01.10.2020, 10:57



Antwort auf: Schwanger, Kündigung während der Probezeit

@ Frau Bader, Ich habe einen unbefristeten Vertrag erhalten in dem auch steht das ich einen festen Standort habe aber auch in anderen Standorten eigesetzt werden kann. Nach der Probezeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. Soll ich nach Erhalt der Schwangerschaftsbestätigung vom FA den AG gleich informieren und die Antwort abwarten oder gleich zum Anwalt?

von MixBelle20 am 01.10.2020, 13:10



Antwort auf: Schwanger, Kündigung während der Probezeit

könntest du an einem anderen standort arbeiten? vom weg her? du benötigst die kündigung schriftlich. ich würde die schwangerschaft direkt mitteilen. mit attest. dann muss der AG wissen, dass er dich nicht kündigen kann. das telefonat ist nichtig, du benötigst eine schriftliche. normal müsste der AG dich dann auf einen anderen standort zuweisen. wenn es so im vertrag steht, muss er von diesem recht gebrauch machen. problematisch wird es, wenn DU dort nicht arbeiten kannst. denn dann must DU kündigen.

von mellomania am 01.10.2020, 13:50



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