Janina_st
Hallo, ich stehe vor einer grossen Hürde. Mein Arbeitsverhältsnis wird aufgelöst da meine Klinik in der ich Vollzeit arbeite, schliessen wird (ca ende 06/25). Die Klinik wird vollkommen schliessen und somit greift kein kündigungsschutz wenn man schwanger ist. Ich bin schwanger in der 6 Woche und mein ET wird ca Mitte Juli sein. ich weiss nicht wie ich mich verhalten soll. Ob ab Juli Elternzeit gilt und ich trotz Kündigung 12 Monate rückwirkend gearbeitet habe das Elterngeld möglich ist? Ich müsste mir in der Elternzeit dann einen neuen Job suchen. ich habe in KW 48 Termine beim Frauenarzt und Schwangerschaftsberatung jedoch brennt es mir unter den nägeln da ich mich best möglichst absichern will.
Hallo, 1. Der Vertrag endet dann ja im Mutterschutz. Sie bekommen ab dem ersten Tag nach der Beendigung MG von der KK in Höhe von Krankengeld 2. Am EG ändert sich nichts 3. EZ ohne AG gibt es nicht. 4. Ich würde, vorsichtshalber, der Agentur für Arbeit per Einschreiben die Beendigung des Vertrages mitteilen. ArbGeld I können Sie ber erst erhalten, wenn Sie (zumindest teilweise) dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Liebe Grüße NB
Dojii
Ohne Arbeitgeber hast du auch keine Elternzeit. Du bist dann einfach zuhause mit dem Kind. Elterngeld bekommst du dann aber gründsätzlich in voller Höhe, da es sich aus den 12 Monaten vor Mutterschutz errechnet. Da hast du ja dein volles Gehalt bezogen. Es ist nicht notwendig, dass du auch nach Geburt des Kindes noch über ein Arbeitsverhältnis verfügst.
misses-cat
Als erstes wenn die Klinik schließt bist du im Mutterschutz, ab dann bekommst du Mutterschaftsgeld in Höhe Krankengeld und danach 10 Monate Elterngeld Basis oder 20 Monate Elterngeld plus, wichtig du hast keine Elternzeit ohne Arbeitgeber sondern bist Hausfrau im Elterngeldbezug, solange du Elterngeld bekommst bist du kostenlos krankenversichert, danach nicht mehr ( anders als wenn du Elternzeit bei einem Arbeitgeber hättest)
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