Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Betriebsbedingte Kündigung und schwanger

Frage: Betriebsbedingte Kündigung und schwanger

Janina_st

Beitrag melden

Hallo, ich stehe vor einer grossen Hürde. Mein Arbeitsverhältsnis wird aufgelöst da meine Klinik in der ich Vollzeit arbeite, schliessen wird (ca ende 06/25). Die Klinik wird vollkommen schliessen und somit greift kein kündigungsschutz wenn man schwanger ist. Ich bin schwanger in der 6 Woche und mein ET wird ca Mitte Juli sein. ich weiss nicht wie ich mich verhalten soll. Ob ab Juli Elternzeit gilt und ich trotz Kündigung 12 Monate rückwirkend gearbeitet habe das Elterngeld möglich ist? Ich müsste mir in der Elternzeit dann einen neuen Job suchen.   ich habe in KW 48 Termine beim Frauenarzt und Schwangerschaftsberatung jedoch brennt es mir unter den nägeln da ich mich best möglichst absichern will.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Der Vertrag endet dann ja im Mutterschutz. Sie bekommen ab dem ersten Tag nach der Beendigung MG von der KK in Höhe von Krankengeld 2. Am EG ändert sich nichts 3. EZ ohne AG gibt es nicht. 4. Ich würde, vorsichtshalber, der Agentur für Arbeit per Einschreiben die Beendigung des Vertrages mitteilen.  ArbGeld I können Sie ber erst erhalten, wenn Sie (zumindest teilweise) dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Liebe Grüße NB


Dojii

Beitrag melden

Ohne Arbeitgeber hast du auch keine Elternzeit.  Du bist dann einfach zuhause mit dem Kind.  Elterngeld bekommst du dann aber gründsätzlich in voller Höhe, da es sich aus den 12 Monaten vor Mutterschutz errechnet. Da hast du ja dein volles Gehalt bezogen. Es ist nicht notwendig, dass du auch nach Geburt des Kindes noch über ein Arbeitsverhältnis verfügst. 


misses-cat

Beitrag melden

Als erstes wenn die Klinik schließt bist du im Mutterschutz, ab dann bekommst du Mutterschaftsgeld in Höhe Krankengeld und danach 10 Monate Elterngeld Basis oder 20 Monate Elterngeld plus, wichtig du hast keine Elternzeit ohne Arbeitgeber sondern bist Hausfrau im Elterngeldbezug, solange du Elterngeld bekommst bist du kostenlos krankenversichert, danach nicht mehr ( anders als wenn du Elternzeit bei einem Arbeitgeber hättest)


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo also ich habe eine Frage und zwar: ich bin Erzierin und Vollzeitkraft. August und September bin in Elternzeit mein Kind ist 6 Jahre alt und wird eingeschult..Ab Oktober 2025 arbeite ich wieder aber mit weniger Stunden 30 Std statt 39 Std..   Für den Fall das ich jetzt schwanger werde und sofort Beschäftigungsverbot habe was bekomme ich ...

Hallo also ich habe eine Frage und zwar: ich bin Erzierin und Vollzeitkraft. August und September bin in Elternzeit mein Kind ist 6 Jahre alt und wird eingeschult..Ab Oktober 2025 arbeite ich wieder aber mit weniger Stunden 30 Std statt 39 Std..   Für den Fall das ich jetzt schwanger werde und sofort Beschäftigungsverbot habe was bekomme ich ...

Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit für ein Jahr bis 27.04.2026. Mein Mann und ich haben aber ein Wünsch für das zweite Kind und ich würde wieder schwanger sein während dieser Elternzeit. Meine Fragen sind, muss ich die Elternzeit rechtzeitig beenden wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger wäre? Und wie sieht e ...

Hallo,  Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...

Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...

Hallo. Ich bin seit 6 Wochen in meiner Firma krankgeschrieben. Danach werde ich bestimmt Krankengeld beziehen. Falls ich schwanger werde und wieder in der Firma arbeite, muss ich dann am ersten arbeitsTag, an dem ich kein Krankengeld mehr bekomme, wieder zur Arbeit erscheinen, oder per E-Mail mitzuteilen, dass ich schwanger bin und BV bekomme , da ...

Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...

Hallo Frau Bader,   Aktuell bin ich in der Elternzeit von meinem ersten Kind noch bis Juni26. Arbeite auch schon in Teilzeit und habe in der Elternzeit einen neuen Vertrag der aber am Ende der elternzeit endet und mein alter wieder aktiviert wird da ich dort vollzeit bin und schlechteren Lohn bekomme. Da wir jetzt schwanger sind und ich in m ...

Sehr geehrte Frau Bader, seit dem 01.05.2025 hat mein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet. In dem Zeitraum des vorläufigen Verfahren wurden auch bereits die 3 Monate Insolvenzgeld genutzt.  Mit dem 01.10.2025 wurde das Verfahren nun offiziell eröffnet in ich freigestellt mit der mündlichen Info, dass die freigestellten Mitarbeiter kein Gehalt meh ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe im Februar 2024 eine Tochter bekommen und bekomme ElterngeldPlus. Seit August 2024 übe ich einen Minijob aus bei dem ich ca. 350€ verdiene. Mein zweites Kind kommt im April 2026. Kann ich eine Verschiebung des Bemessungszeitraums beantragen, damit das Elterngeld für mein zweites Kind auf Basis meines regulären ...