Iri58
Hallo Frau Bader, am 1.9. fange ich in der neuen Einrichtung (integrativer Kindergarten) an. Ich bin momentan in der SSW 12+6, dementsprechend werde ich nächste Woche 13+1 schwanger. Ich wollte den neuen Arbeitgeber mit meinen Umständen erstmal nicht schockieren und Paar Wochen normal arbeiten gehen. Momentan bin ich im Urlaub und einige Leute haben bereits gemerkt dass ich einen Babybauch habe. Nur habe ich jetzt Angst, wenn ich in die neue Arbeit gehe dass es auch der Fall wird und meine Umstände nicht zu verheimlichen sind. Ich mache mir Sorgen dass der neue AG mich dann schnell “aus anderen Gründen” kündigen wird. Oder bin ich ab dem 1. Arbeitstag unkündbar? Vielleicht könnten Sie mir Tipp geben, wann ich dem Arbeitgeber über meine SS mitteilen soll? Freuen wird er sich nicht, darauf habe ich mich schon eingestellt weil meistens kriegt man sofort einen BV. Und es gibt noch etwas : AG bittet mich schon am 30.8. zum Team vorbeizukommen aber ich habe grundsätzlich Angst vor dem Vertragsbeginn in der Arbeit zu erscheinen weil vielleicht jemand meinen Babybauch entdeckt. Soll ich lieber nicht vor Vertragsbeginn in die Arbeit? Liebe Grüße und vielen lieben Dank für Ihre Antwort
Hallo, wenn der Arbeitsvertrag schriftlich in trockenen Tüchern ist, kann Ihnen nichts passieren. Dann haben Sie Kündigungsschutz, auch vor Arbeitsbeginn. Ob Sie ein BV bekommen, wird vom Impf-Titer abhängen, das können Sie ja auch schon vorher klären. Wenn dieser unzureichend ist, können Sie nicht warten sondern müssen dem Ag direkt die Schwangerschaft mitteilen. Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, Hast du schon einen unterschriebenen Arbeitsvertrag? Bei Schwangerschaft hast du Kündigungsschutz, auch wenn dich der Arbeitgeber vor Vertragsbeginn sieht. Problem könnte sein, wenn du noch keinen Arbeitsvertrag hast, denn dann müsstest du evtl nachweisen, dass du einen mündlichen Arbeitsvertrag hast. LG luvi
Iri58
Ja ich habe schon einen unterschrieben Vertrag, muss nur auf das Führungszeugnis warten, hoffe es geht so, und der unterschriebene Vertrag reicht bis das Führungszeugnis da ist.
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