pronto
Hallo Fr. Bader, ich bin im November von einem Hund gebissen wurden. Beziehe seit Januar Krankengeld. Nun bin ich in der 5 Woche schwanger und weiß nicht wie es weiter gehen soll. Ich kann immer noch nicht wieder arbeiten und weiß auch nicht wann der Arzt mich wieder gesundschreiben kann. Jetzt möchte meine Frauenärztin mir ein Beschäftigungsverbot ausstellen, da eine Risikoschwangerschaft besteht. Das Beschäftigungsverbot wäre für das Elterngeld ja besser, aber mit der AU geht das nicht oder? Das weitere Problem ist, dass der Unfall noch nicht gerichtlich geklärt ist und es evtl Folgeschäden entstehen. Deshalb weiß ich nicht ob der Arzt mich einfach so wieder gesundschreiben kann. Da es für meine weitere Zukunft ja dann problematisch wird. Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar und hoffe sie können mir weiterhelfen. Liebe Grüße
Hallo, 1. Krankschreibung geht BV vor 2. Bei einer Risikoschwangerschaft bekommt man kein BV, sondern ebenfalls eine Krankschreibung 3. Ein BV könnte man bekommen,w enn man zB in einem Labor mit Chemikalien arbeitet Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Da die AU schwerer wiegt darf es kein BV geben. Die Krankenkasse soll dann den höherwertigen Lohn ersetzen im BV nach monatelanger AU. Fällt sofort auf und sie werden durch den medizinischen Dienst prüfen lassen ob Du wirklich arbeitsfähig wärest.
IngoAC
Moin, die Differenz zum vollen Gehalt und zum vollen Elterngeld sollte doch der Hundehalter bzw. seine Versicherung zahlen! LG Ingo
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