Natalia_mini
Hallo ich befinde mich zurzeit in Elternzeit welche bis 19.10.16 beantragt ist. Also auf 2 Jahre. Jetzt bin ich wieder Schwanger in der 5.Ssw. Voraussichtlicher ET ist 21.12.2016. Ich hatte vorher eine Vollzeitstelle als MFA (Arzthelferin ). Wie gehe ich jetzt am besten vor zwecks Arbeitsstelle? Im Prinzip gehe ich ja dann im Oktober schon in Mutterschutz. Bleibe ich dann durchgehend in Elternzeit? Möchte nicht mehr zurück auf die Arbeitsstelle muss oder soll ich das dem Chef sagen? MFG Natalia
Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist. Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB
Mitglied inaktiv
Würdest du ein BV bekommen, wenn du auf Arbeit gehen würdest? Beginnt der neue Mutterschutz vor Ende der EZ? Ich hätte jetzt spontan auf Anfang November für den Mutterschutz getippt. Wenn der MS nach Ende der EZ beginnt und du kein BV bekommen würdest, dann kannst du die EZ bis zum Tag vor dem Mutterschutz verlängern und dann direkt in den Mutterschutz und dann in EZ für Kind 2. LG Lilly
Sternenschnuppe
Dann bekommst Du ein BV wenn die Elternzeit zuende ist. Alles wie beim ersten Kind, nur dass Du nahezu nur den Mindestsatz an Elterngeld bekommen wirst, weil Du kein oder kaum Einkommen hattest 12 Monate vor neuem Mutterschutz.
Natalia_mini
Nein ich hatte kein BV habe bis zum MS gearbeitet beim 1 kind. Ab dem 09.11 würde MS beginnen. Was mach in dann in der Zeit zwischen 19.10 und 09.11. Muss ich da wieder arbeiten oder kann man mich da kündigen da ich ja eh nie wieder zurück will auf die Stelle?
Sternenschnuppe
Elternzeit verlängern bis zum 08.11., ab 09.11 greift dann der Mutterschutz. Volles Mutterschutzgeld. Kündigen kannst Du dann zum Ende der neuen Elternzeit. Oder noch einmal schwanger werden ;-)
Natalia_mini
Wie und wo muss ich die elternzeit verlängern und muss der Arbeitgeber das akzeptieren?
Sternenschnuppe
Frist 7 Wochen vorher, kannst Du aber auch eher machen. Sobald die Schesngerschaft stabil ist, im vierten Monat oder so. Einfach anmelden. Steht Dir zu.
Natalia_mini
Sorry wo muss ich das anmelden. Beim Arbeitgeber oder wie? Schriftlich? Sollte ich bevor ich die Elternzeit verlängere die SS persönlich bekannt geben beim Arbeitgeber
Sternenschnuppe
Beim Arbeitgeber. Muss er abnicken. Bescheinigung über Schwangerschaft beifügen. Ansonsten alles wie beim ersten Kind.
Natalia_mini
Danke hat mir wirklich weiter geholfen hatte schon total Panik was ich machen soll LG Natalia
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