Guten Abend. Ich habe folgendes Anliegen: Am 29.1.16 habe ich mein Kind (ET: 27.1.16) entbunden. Mein Arbeitsvertrag lief am 2.12.15 aus. Mutterschutz begann am 16.12.15. für die 14 Tage dazwischen bezog ich ALG1. seit 27.3.16 bis 26.01.17 bekomme ich Elterngeld. Nun meine Frage! Wir haben uns entschlossen, gleich noch einmal nachzulegen. ET ist am 5.2.17. Am 25.12.16 würde der Mutterschutz beginnen. Wie gehe ich jetzt am strategischsten vor? Elterngeld vorzeitig beenden? Muss ich vor dem Mutterschutz noch mal einen Aufhebungsbescheit vom Arbeitsamt anfordern? Oder sollte ich besser einfach alles laufen lassen und direkt im Anschluss (Elterngeld für Kind 1) Elterngeld für Kind 2 beantragen? Vielen lieben Dank im Voraus. Nileve
von Nileve4891 am 04.07.2016, 21:45