YvonneP
Liebe Frau Bader, ich weiß, dieses Thema bzw. diese Frage taucht hier häufiger auf. Ich habe im Juni 2014 mein erstes Kind entbunden und werden voraussichtlich im Oktober 2015 mein zweites Kind zur Welt bringen. Ich hatte mich für eine Elternzeit von zwei Jahren entschieden und beziehe das Elterngeld für ein Jahr. Nach reichlicher Recherche hatte ich eigentlich gedacht, dass nach frühzeitiger Beendigung meiner Elternzeit zum 21.08.15, da der neue Mutterschutz am 22.08.15 beginnt, ich Anspruch auf das volle Mutterschaftsgeld (Krankenkassen-und Arbeitgeberzuschuss) für die 14 Wochen habe. Um sicher zu gehen habe ich heute mit meiner Krankenkasse telefoniert, diese sagte mir, dass ich nur Anspruch auf die 13€/Tag von der Krankasse habe. Ist das Korrekt? Herzliche Dank im Voraus und schöne Grüße
Hallo, nein. Wenn Sie die 1. EZ beenden, haben Sie auch Anspruch gegenüber dem AG Liebe Grüße NB
SumSum076
Wenn du einen durch Elternzeit ruhenden Arbeitsvertrag hast, kannst du die laufende Elternzeit zum Mutterschutz beenden. Dann lebt dein Arbeitsvertrag wieder auf und so wie beim ersten Kind gehst du (zeitgleich) in den Mutterschutz. Da dein Arbeitsvertrag für die Zeit des Mutterschutzes noch läuft, bekommst du wieder Mutterschaftsgeld von der KK und auch den Zuschuss vom AG (wie beim ersten Kind). Achte darauf, zu der Zeit die richtige Steuerklasse zu haben! (Ohne Arbeitsvertrag gibts tatsächlich nur die 13 Euro von der KK. Und solang die EZ läuft, gibts auch nur die 13 Euro.) Gruß Sabine
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