Minnie26
Hallo nochmal, Ich habe vor einigen Wochen bereits diese Frage im Forum gestellt (siehe unten) und habe eine Antwort von meinem AG erhalten und er meint, dass ich nur die Anteile der KK (13€ pro Kalendertag) bekommen werde, jedoch nicht die des AG da ich mich in EZ befinde, auch wenn ich das 3. Jahr vor dem neuen MuSchu beende. Wie gehe ich jetzt vor? Immerhin habe ich von diesen 12 Monaten Berechnungszeitraum vor Geburt des kommenden Kindes 3 Monate davon gearbeitet, dh ich gehe nicht lückenlos von der ersten EZ in die neue EZ. LG Minnie26 Vorzeitige Beendigung 3. Jahr EZ da wieder schwanger-Mutterschaftsgeld AG? Hallo Frau Bader, mein erstes Kind wurde am 23.07.12 geboren, worauf ich für 2 Jahre EZ beantragt hatte (Wiederaufnahme Tätigkeit 23.07.14). In Absprache mit meinem AG habe ich jedoch am 13.5.13 wieder angefangen zu arbeiten (d.h. nach ca. 10 Monaten) also noch vor Ablauf des ersten EZ-Jahres. Somit ist der Anspruch des 2. EZ-Jahres entfallen. Da ich aus privaten Gründen vorerst nicht weiter arbeiten konnte, habe ich das 3. Jahr EZ in Anspruch genommen (Beginn 01.05.14), in der Hoffung, dass eine Besserung der Siuation bis Ende April 2015 eintritt. Kurz nach Abgabe diesen EZ-Antrages bin ich erneut schwanger geworden (mutmaßlicher Tag der Entbindung = 20.11.14). Meine Fragen lauten nun: 1. Kann ich das 3. Jahr EZ beenden und die restlichen Monate an die neue Elternzeit für das 2. Kind hängen? 2. Bekomme ich als Mutterschaftsgeld den Anteil von meinem AG? 3. Welche Fristen sind zu beachten? Vielen Dank vorab für Ihre Antwort. Grüße Minnie26 von Minnie26 am 21.08.2014
Hallo, wenn Sie die alte EZ am Tag vor Beginn des Mutterschutzes beenden, stht Ihnen auch der Anteil vom AG zu - § 16 BEEG. Vllt. kann die KK vermitteln Liebe Grüße NB
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