Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger während einstellung

Frage: Schwanger während einstellung

Sayuu

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Hallo, es handelt sich um eine Einstellung zu ein Minijob(450). Am 25.03 habe ich eine Gespräch mit Chef gehabt und so weit ich weis der hat mein Vertrag unterschreiben und weiter geleitet zu eine externes Firma zwischendurch bin ich schwanger geworden und da in die Arbeit eine Beschäftigung verbot für schwangere entsteht habe ich das sofort mitgeteilt. Heute habe ich erfahren das meine Einstellung verfahren gestoppt und wenn jemand mich von den externes Firma anruft soll ich sagen das meine Vertrag nicht zu Stände komm. Ist das überhaupt gerecht ?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn es noch keinen Vertrag gibt würden Sie beweisen müssen, dass er wegen der Schwangerschaft nicht zustande kommt. Liebe Grüße NB


MamavonMia123

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Du hättest warten sollen bis du den Vertrag in der Hand hast, bevor du über deine Schwangerschaft informierst. So kannst du nicht nachweisen, dass die Anstellung beschlossen war...


Sayuu

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Also ich hätte in der Zeit schon da gearbeitet und leider zu sicherndes Kindes darf ich nicht zu den Arbeit kommen (Strahlung)


MamavonMia123

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Dein guter Wille AG da sein, aber dein AG hatte dich halt nicht einsetzen dürfen. Es ist sehr ehrlich von dir noch vor der Vertragsaushändigung über deine Schwangerschaft zu informieren. Allerdings hast der AG dies natürlich sofort genutzt und ist an einer Einstellung nicht mehr interessiert. Soviel ich weiß gilt natürlich auch die mündliche Vereinbarung, dass du den Job bekommst.. Du kannst dies aber wir so vieles was mündlich angesprochen ist praktisch nicht beweisen ohne willige Zeugen. Ich weiß nicht, ob es sich lohnt hier beim AG nochmal Druck zu machen, aber ich denke fast nicht. Vielleicht hast ja noch jemand einen hilfreichen Tipp für dich.


Mitglied inaktiv

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Wenn der Vertrag im März unterschrieben worde, ist das bindent Wann war denn Arbeitsbeginn Wann hast du es mitgeteilt mit der Schwangerschaft?


Sayuu

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Am 15.04 hätte ich ersten Tag gehabt und am 25.04 hebe erfahren das ich schwanger bin und da ich nicht zu Arbeit kommen kann.


Sayuu

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Am 15.04 hätte ich ersten Tag gehabt und am 25.04 hebe erfahren das ich schwanger bin und da ich nicht zu Arbeit kommen kann.


Mitglied inaktiv

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Warst du am 15.04 arbeiten, da wusstest du ja von der Schwangerschaft noch gar nichts


Felica

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Der Reihe nach. Der Vertrag ist bindend. Wenn du dort auch nachweisbar gearbeitet hast kann der AG auch nichts mehr auflösen. Arbeitsverträge müssen nicht schriftlich erfolgen. Man muss sie aber eben im Zweifel nachweisen können. Aber, wer hat bitte schön gesagt das du dort nicht mehr arbeiten darfst? Der AG müsste dir dafür ein BV ausstellen. Was er ja nicht machen kann wenn du angeblich dort nicht arbeitest. Wie also begründet er es? Alternative wäre dein Arzt hat gesagt du darfst es nicht. Hast du das BV schriftlich? Müsstest du dann ja haben. Das BV könnte allerdings vom AG wie auch von der KK angezweifelt werden. Den der Arzt darf es nicht wenn die Arbeit das Problem ist. Was gar nicht geht ist das du einfach sagst, ich darf nicht arbeiten. Dieses Recht hast du nicht so einfach. Du musst also schon zur Arbeit gehen und dem AG dann die Möglichkeit geben da eine Lösung zu finden. Ansonsten kann man dir das negativ auslegen. Gut möglich das man deshalb nun meint du willst ja nicht weiter dem Vertrag nachkommen. Solltest du der Meinung sein der AG schützt dich als Schwangere nicht ausreichend, dann wende dich an das gewerbeamt. Die helfen dann. Wenn sich also wer meldet, dann sagst du wahrheitsgemäß das du sehr wohl arbeiten willst, von deiner Seite der Vertrag besteht. Es hier aber vor Ort gerade Unklarheiten darüber gibt welchen Tätigkeiten du nachkommen darfst.


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