Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger während BurnOut-Syndrom geworden

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Schwanger während BurnOut-Syndrom geworden

MissLulu

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Hallo, seit dem Herbst 2020 bin ich langzeitkrank und bekomme derzeit Krankengeld. Im Sommer 2021 erwarte ich mein zweites Kind. Die Krankengeldzahlung endet (rechnerisch) im Frühjahr 2021. Was ist danach? Durch den aktuellen Bezug vom Krankengeld verringert sich definitiv das Elterngeld, da die Krankheit nicht schwangerschaftsbedingt ist. Dadurch, dass der behandelnde Facharzt einen Zeitraum von ca. 3 Jahren bis zur vollständigen Genesung mündlich prognostiziert hat, frage ich mich was ich nach dem Bezug vom Krankengeld machen soll. In ein individuelles Beschäftigungsverbot zu gehen, erhöht zwar das Elterngeld, genesen bin ich dann aber noch nicht. Ob der behandelnde Arzt mich "gesundschreibt" um dann in das IBV zu gehen ist außerdem fraglich. Eine andere Möglichkeit die ich sehe ist der Antrag auf einer Erwerbsminderungsrente. Wer muss hier wann welchen Antrag wo stellen? Wird einer Erwerbsminderungsrente während der Schwangerschaft bei BurnOut überhaupt funktionieren? Bekomme ich dann trotzdem das Mutterschaftsgeld und Elterngeld zzgl. zu einer möglichen Rente, oder wird irgendetwas gegengerechnet? Viele Grüße Lula


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man kann bis zu 78 Wochen Krankengeld beziehen. Das ist ja noch lange nicht ereicht. Wenn die Krankheit fortbesteht, kann der Arzt Sie bis zum Beginn des Mzutterschutzes kranks chreiben. Wobei das EG nur in Höhe des Mindestbetrages gezahlt wird - denn Sie haben recht, die Monate mit Krankengeld werden mit 0 € eingehen. Es ist rechtlich nicht möglich, ein BV zu erhablten, da die AU vorgeht. Liebe Grüße NB


mellomania

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nein. das geht rechtlich gar nicht. wer nicht gesund ist kann nich arbeiten und erhält definitiv kein bv um elterngeld zu erhöhen. das ist NICHT möglich. du bist krank, erhälst krankengeld und dann eben elterngeld. das wird dann der mindestsatz sein. erst wenn du gesund bist und definitiv arbeiten kannst, gehst du eben arbeiten! warum solltest du ein bv erhalten? für was? das ist kein wunschkonzerzt, sorry wenn ich das so ausdrücke und auch kein mittel, an höheneres elterngeld zu kommen. das ist für frauen, deren arbeitsplatz gefährlich ist und keine ersatzarbeit da ist oder wo durch die schwangerschaft solch medizinische probleme da sind, die sich verstärken würden druchs arbeiten und leben von kind und mutter gefährden. aber nicht um das beste rauszuholen. sozialmissbrauch geht gut nach hingen los. da wären der arzt, der AG dran und du nämlich auch!


Mitglied inaktiv

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Nach Ende des Krankengeld kannst du Nahtlosarbeitslosigkeitgeld beantragen bis eine mögliche Erwerbsminderungsrente greift. Diese wird aber auf das Elterngeld angerechnet, wenn es den Mindestbetrag von 300€ übersteigt. Wie du selbst festgestellt hast, geht ein Übergang in ein Individuelles BV nicht. Könntest du denn arbeiten? Das wäre nämlich eine Voraussetzung neben der Kinderbetreuung für das erste Kind. Auch Krankschreibung mit einer schwangerschaftsbedingter Diagnose geht nicht. Die andere Diagnose läuft weiter, da darf sich nix überschneiden. Monate mit einer schwangerschaftbedingten Diagnose führen zwar zur Ausklammerung, aber dann ja in einen Zeitraum mit Krankengeld und nicht soweit zurück, dass du Lohn erhalten hast.


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