Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger während BurnOut-Syndrom geworden

Frage: Schwanger während BurnOut-Syndrom geworden

MissLulu

Beitrag melden

Hallo, seit dem Herbst 2020 bin ich langzeitkrank und bekomme derzeit Krankengeld. Im Sommer 2021 erwarte ich mein zweites Kind. Die Krankengeldzahlung endet (rechnerisch) im Frühjahr 2021. Was ist danach? Durch den aktuellen Bezug vom Krankengeld verringert sich definitiv das Elterngeld, da die Krankheit nicht schwangerschaftsbedingt ist. Dadurch, dass der behandelnde Facharzt einen Zeitraum von ca. 3 Jahren bis zur vollständigen Genesung mündlich prognostiziert hat, frage ich mich was ich nach dem Bezug vom Krankengeld machen soll. In ein individuelles Beschäftigungsverbot zu gehen, erhöht zwar das Elterngeld, genesen bin ich dann aber noch nicht. Ob der behandelnde Arzt mich "gesundschreibt" um dann in das IBV zu gehen ist außerdem fraglich. Eine andere Möglichkeit die ich sehe ist der Antrag auf einer Erwerbsminderungsrente. Wer muss hier wann welchen Antrag wo stellen? Wird einer Erwerbsminderungsrente während der Schwangerschaft bei BurnOut überhaupt funktionieren? Bekomme ich dann trotzdem das Mutterschaftsgeld und Elterngeld zzgl. zu einer möglichen Rente, oder wird irgendetwas gegengerechnet? Viele Grüße Lula


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, man kann bis zu 78 Wochen Krankengeld beziehen. Das ist ja noch lange nicht ereicht. Wenn die Krankheit fortbesteht, kann der Arzt Sie bis zum Beginn des Mzutterschutzes kranks chreiben. Wobei das EG nur in Höhe des Mindestbetrages gezahlt wird - denn Sie haben recht, die Monate mit Krankengeld werden mit 0 € eingehen. Es ist rechtlich nicht möglich, ein BV zu erhablten, da die AU vorgeht. Liebe Grüße NB


mellomania

Beitrag melden

nein. das geht rechtlich gar nicht. wer nicht gesund ist kann nich arbeiten und erhält definitiv kein bv um elterngeld zu erhöhen. das ist NICHT möglich. du bist krank, erhälst krankengeld und dann eben elterngeld. das wird dann der mindestsatz sein. erst wenn du gesund bist und definitiv arbeiten kannst, gehst du eben arbeiten! warum solltest du ein bv erhalten? für was? das ist kein wunschkonzerzt, sorry wenn ich das so ausdrücke und auch kein mittel, an höheneres elterngeld zu kommen. das ist für frauen, deren arbeitsplatz gefährlich ist und keine ersatzarbeit da ist oder wo durch die schwangerschaft solch medizinische probleme da sind, die sich verstärken würden druchs arbeiten und leben von kind und mutter gefährden. aber nicht um das beste rauszuholen. sozialmissbrauch geht gut nach hingen los. da wären der arzt, der AG dran und du nämlich auch!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Nach Ende des Krankengeld kannst du Nahtlosarbeitslosigkeitgeld beantragen bis eine mögliche Erwerbsminderungsrente greift. Diese wird aber auf das Elterngeld angerechnet, wenn es den Mindestbetrag von 300€ übersteigt. Wie du selbst festgestellt hast, geht ein Übergang in ein Individuelles BV nicht. Könntest du denn arbeiten? Das wäre nämlich eine Voraussetzung neben der Kinderbetreuung für das erste Kind. Auch Krankschreibung mit einer schwangerschaftsbedingter Diagnose geht nicht. Die andere Diagnose läuft weiter, da darf sich nix überschneiden. Monate mit einer schwangerschaftbedingten Diagnose führen zwar zur Ausklammerung, aber dann ja in einen Zeitraum mit Krankengeld und nicht soweit zurück, dass du Lohn erhalten hast.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

sehr geehrte frau bader, heute hat sich ein hauchfeiner rosa streifen abgezeichnet-welcher mit grosser wahrscheinlichkeit auf eine schwangerschaft hinausgehen wird. freue mich sehr und lasse es in der kommenden woche abklaeren. mein problem, ich bin bis zum 12.12 krankgeschrieben (wegen burn out) . dann sind 6 wochen voll und alles weitere wird dan ...

Hallo Frau Bader,  ich befinde mich noch bis Sommer 2026 in EZ. Da mein Hauptarbeitgeber keine geringfügige Beschäftigung während der EZ anbieten konnte habe ich in einer anderen Einrichtung als geringfügig Beschäftigte begonnen zu arbeiten. Ich arbeite mit Kindern bekomme also sicher wieder ein sofortiges Beschäftigungsverbot ausgesprochen, we ...

Sehr geehrte Frau Bader,   Momentan befinde ich mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, Ich hab mich aber für eine komplett neue Ausbildung beworben und habe im April mein Ausbildungsvertrag unterschrieben.  Nun hab ich gerade erfahren das ich Schwanger bin. Was mach ich nun? Die Ausbildung startet Anfang September als Altenf ...

Hallo also ich habe eine Frage und zwar: ich bin Erzierin und Vollzeitkraft. August und September bin in Elternzeit mein Kind ist 6 Jahre alt und wird eingeschult..Ab Oktober 2025 arbeite ich wieder aber mit weniger Stunden 30 Std statt 39 Std..   Für den Fall das ich jetzt schwanger werde und sofort Beschäftigungsverbot habe was bekomme ich ...

Hallo also ich habe eine Frage und zwar: ich bin Erzierin und Vollzeitkraft. August und September bin in Elternzeit mein Kind ist 6 Jahre alt und wird eingeschult..Ab Oktober 2025 arbeite ich wieder aber mit weniger Stunden 30 Std statt 39 Std..   Für den Fall das ich jetzt schwanger werde und sofort Beschäftigungsverbot habe was bekomme ich ...

Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit für ein Jahr bis 27.04.2026. Mein Mann und ich haben aber ein Wünsch für das zweite Kind und ich würde wieder schwanger sein während dieser Elternzeit. Meine Fragen sind, muss ich die Elternzeit rechtzeitig beenden wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger wäre? Und wie sieht e ...

Hallo,  Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...

Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...

Hallo. Ich bin seit 6 Wochen in meiner Firma krankgeschrieben. Danach werde ich bestimmt Krankengeld beziehen. Falls ich schwanger werde und wieder in der Firma arbeite, muss ich dann am ersten arbeitsTag, an dem ich kein Krankengeld mehr bekomme, wieder zur Arbeit erscheinen, oder per E-Mail mitzuteilen, dass ich schwanger bin und BV bekomme , da ...

Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...