miezekatze100
Guten Abend, ich habe folgende Frage: Ich unterschreibe demnächst bei einem neuen Arbeitgeber einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Arbeitsbeginn ist 1. Januar 2016 (oder früher falls durch meinen derzeitigen Arbeitgeber Freigabe erteilt wird), es ist keine Problzeit vorgesehen. Meinen aktuellen, ebenfalls unbefristeten Vertrag, werde ich nach der Unterzeichnung des neuen Vertrages kündigen. Was passiert, wenn ich im Laufe des Jahres schwanger werden sollte? Greift der Kündigungsschutz, auch wenn ich meine neue Arbeitsstelle noch nicht angetreten habe? Wer leistet die Lohnfortzahlung? Blöde Frage (warum wechseln wenn man schwanger werden will) möchte man meinen. Es klappt aber nun seit einem Jahr nicht mit dem Baby und ich bin schon 35....wir wollen also nicht warten mit dem 'üben', die Karrierechance aber auch nicht vorbeiziehen lassen. Vielen Dank, Miezekatze.
Hallo, der Kündigungsschutz greift trotzdem. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Kannst es dir aussuchen. Weil, sobald du unterschrieben hast, ist der Job sicher. Kündigungsschutz greift dann ab sofort. ABER !!! fraglich ist halt, was kommt danach? Nicht jeder Arbeitgeber kommt da gut mit zurecht. Ich würde halt abwägen. Sage ich dem potentiellen neuen AG, hallo ich bin schwanger, nimmst du mich trotzdem. Und nehme die Gefahr in Kauf das es eben nicht zum wechsel kommt. Oder behalte ich es und habe halt im schlechtesten Fall der Fälle ein extrem gestörtes Arbeitsklima. So oder so, im Fall der Fälle hast du immerhin den jetzigen Job noch als Sicherheitspolster.
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