Mami1016
guten Abend ich habe mal eine Frage und ich finde einfach keine Antwort Ich bin in der 10. Woche schwanger habe Bv bekommen und ich habe einen befristeten Vertrag der bis April geht habe bis zum et bv. Ich bekomme danach wie mir gesagt wurde dann Krankengeld. Jetzt kommt es ich habe Schimmel in meiner Wohnung und weiß jetzt nicht was ich machen soll ich kann mir keine andere wohung zur Zeit leisten und wollte fragen was ich jetzt tun kann kann mir jemand helfen oder muss ich hier wohnen bleiben ? Lg mamai1016
Hallo, Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung haben Sie nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (Ausmaß, Umfang und Intensität der Beeinträchtigung). Im Fall Schimmel kann das eine akute Gesundheitsgefahr durch sogenannte Sporen sein. Ob dies bei Ihnen vorliegt kann vermutlich nur ein Gutachter oder das Gesundheitsamt feststellen.Das hängt von der Art und Menge der Sporen ab. Also schnellstens das Amt einschalten und nach dem Ergebnis schnellstens kündigen (Frist 14 Tage). Eine weitere Möglichkeit besteht darin, ein zusätzlichen Teil der Miete "zurück zu behalten" bis der Schaden behoben wird.Das wären bei Schimmel ca. 20 %. Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Das ist eine Frage zum Mietrecht und hat nichts mit Familienrecht zu tun. Du kannst eine Wohnung anmieten, die Du Dir leisten kannst. Was arbeitest Du denn? Zudem steht Dir auch vom Vater des Kindes Betreuungsuntefhalt zu wenn das Kind da ist.
Mitglied inaktiv
Den Vermieter schriftlich darauf hinweisen und auf Beseitigung bitten. Muss er machen, notfalls kannst Du auch Miete kürzen. Aber er muss erst einmal Kenntnis davon haben und eben es auch beseitigen können. Hast Du dir nichts vorzuweisen wie zB falsches Lüftungs- und Heizverhalten muss du nichts befürchten. ist es ein baulicher Mangel, haftet eh der Vermieter komplett alleine. Viele Vermieter kommen aber erst einmal auf die Tour das die Mieter schuld sind oder empfehlen einfach nur überzustreichen. Ersteres kann nur ein sachverständiger wirklich feststellen, keine Laie und zweites ist nicht ausreichend. Mein Rat zudem, wende dich an einen Mieterschutzbund. Kostet zwar etwas, die können dir aber hier eher helfen. Zumal das eben Mietrecht ist und nicht Familienrecht. der Umstand das du schwanger bist hat nur indirekten Einfluß, der Schimmel schadet wenn Deiner Gesundheit jetzt, nicht die des Babys. das ist ein Thema für nach der Geburt, aber bis dahin kannst Du da ja was gegen tun. Und sollte alles nichts fruchten, dann bleibt nur die Suche nach einer neuen Wohnung.
mama-nika
hallo also es gibt Schimmel, der sehr aggressiv ist in puncto Gesundheit. das wäre zum Beispiel der aspergillus niger. um herauszufinden, ob du so einen in der Wohnung hast, gibt es Schimmeltests in Apotheken, die allerdings recht teuer sind (um die 70€) als erste Maßnahme empfehle ich oft zu lüften, damit sich die Sporenbelastung der Luft so gering wie möglich hält. Fenster in Kippstellung bringt dabei gar nichts. am Besten ist alle gegenüberliegenden Fenster für ca 5min komplett zu öffnen und auch alle Türen zu öffnen für diese Zeit. mach einige Bilder vom Schimmel und lege sie dem Schreiben an den Vermieter bei, behalte aber auch eine Kopie der Bilder als Beweis. du musst ihm eine Frist von 3Wochen setzen um der Beseitigung nachzukommen, lässt er diese verstreichen, hast du das Recht die Miete zu kürzen(wenn du Fragen hast, wieviel du kürzen kannst, wende dich an den Mieterschutzbund-kannst mich auch gerne direkt anschreiben, habe all das auch durch). im Baumarkt gibt es allerlei Mittel gegen Schimmel, ich weiss allerdings nicht, wie gefährlich/bedenklich die Inhaltsstoffe in der SS sind und von langer Dauer ist es eh nicht, dass man damit den Schimmel loswird. ich drücke dir die Daumen LG Nina
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, wir wohnen auf Miete und unser Vermieter hat in seiner Wohnung die sich unter uns befindet am 30.06 einen Wasserschaden festgestellt. Dieser wurde nicht sofort behoben wodurch das Wasser schon in der Holzdecke stand und durch die Termperaturen der letzen Wochen geschimmelt ist. Am 9.8 wurde die Holzdecke entfernt und dabei der ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich noch bis Sommer 2026 in EZ. Da mein Hauptarbeitgeber keine geringfügige Beschäftigung während der EZ anbieten konnte habe ich in einer anderen Einrichtung als geringfügig Beschäftigte begonnen zu arbeiten. Ich arbeite mit Kindern bekomme also sicher wieder ein sofortiges Beschäftigungsverbot ausgesprochen, we ...
Sehr geehrte Frau Bader, Momentan befinde ich mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, Ich hab mich aber für eine komplett neue Ausbildung beworben und habe im April mein Ausbildungsvertrag unterschrieben. Nun hab ich gerade erfahren das ich Schwanger bin. Was mach ich nun? Die Ausbildung startet Anfang September als Altenf ...
Hallo also ich habe eine Frage und zwar: ich bin Erzierin und Vollzeitkraft. August und September bin in Elternzeit mein Kind ist 6 Jahre alt und wird eingeschult..Ab Oktober 2025 arbeite ich wieder aber mit weniger Stunden 30 Std statt 39 Std.. Für den Fall das ich jetzt schwanger werde und sofort Beschäftigungsverbot habe was bekomme ich ...
Hallo also ich habe eine Frage und zwar: ich bin Erzierin und Vollzeitkraft. August und September bin in Elternzeit mein Kind ist 6 Jahre alt und wird eingeschult..Ab Oktober 2025 arbeite ich wieder aber mit weniger Stunden 30 Std statt 39 Std.. Für den Fall das ich jetzt schwanger werde und sofort Beschäftigungsverbot habe was bekomme ich ...
Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit für ein Jahr bis 27.04.2026. Mein Mann und ich haben aber ein Wünsch für das zweite Kind und ich würde wieder schwanger sein während dieser Elternzeit. Meine Fragen sind, muss ich die Elternzeit rechtzeitig beenden wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger wäre? Und wie sieht e ...
Hallo, Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...
Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...
Hallo. Ich bin seit 6 Wochen in meiner Firma krankgeschrieben. Danach werde ich bestimmt Krankengeld beziehen. Falls ich schwanger werde und wieder in der Firma arbeite, muss ich dann am ersten arbeitsTag, an dem ich kein Krankengeld mehr bekomme, wieder zur Arbeit erscheinen, oder per E-Mail mitzuteilen, dass ich schwanger bin und BV bekomme , da ...
Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...
Die letzten 10 Beiträge
- Höhe des Urlaubsgeldes nach Elternzeit
- Bewerbungen während Elternzeit
- Ekternzeit vorzeitig beenden wegen Finanzielle Notlage
- Erneut schwanger in Elternzeit
- Verfahren Sorgerecht (ABR): Was kann beantragt werden?
- KITA 1. Wahl wegen und Entfernung, trotzdem nur spontan platz in waldkindergarten bekommen mit kurzen zeiten und 40min weg bergauf
- Elterngeld , Kündigung und ALG1
- Elternzeitwechsel von Mutter zu Vater
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag