Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, wir wohnen auf Miete und unser Vermieter hat in seiner Wohnung die sich unter uns befindet am 30.06 einen Wasserschaden festgestellt. Dieser wurde nicht sofort behoben wodurch das Wasser schon in der Holzdecke stand und durch die Termperaturen der letzen Wochen geschimmelt ist. Am 9.8 wurde die Holzdecke entfernt und dabei der Schimmel frei gelegt, laut Handwerkern (die unangemeldet in unsere Wohnung wollten um Schränke auszubauen) wäre dieser Schimmel auch auf unserer Seite, also unter unserem Fußboden. Ich habe einfach Angst das der Schimmel unsrem Kind schadet, habe schon eine Fehlgeburt hinter mir. Meine Frage ist jetzt ob ich aus diesem Grund die Wohnung sofort kündigen kann oder die 3 Monate einhalten muss? Unser Vermieter befindet sich seit 03.07 im Urlaub in der Türkei und wir haben keine Möglichkeit zu besprechen was jetzt genau passiert, alles läuft über eine "Cousine".
Hallo, Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung haben Sie nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (Ausmaß, Umfang und Intensität der Beeinträchtigung). Im Fall Schimmel kann das eine akute Gesundheitsgefahr durch sogenannte Sporen sein. Ob dies bei Ihnen vorliegt kann vermutlich nur ein Gutachter oder das Gesundheitsamt feststellen.Das hängt von der Art und Menge der Sporen ab. Also schnellstens das Amt einschalten und nach dem Ergebnis schnellstens kündigen (Frist 14 Tage). Eine weitere Möglichkeit besteht darin, ein zusätzlichen Teil der Miete "zurück zu behalten" bis der Schaden behoben wird.Das wären bei Schimmel ca. 20 %. Liebe Grüsse, NB
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