Mitglied inaktiv
hallo frau bader.ich muß am 7.11.wieder anfangen zu arbeiten. 2 jährige elternzeit.hatte während der schwangerschaft ein beschäftigungsverbot und bin nun wieder schwanger.5.woche.da mein chef ja "sauer" ist weil ich nach meinem resturlaub gefragt habe,den ich wegen des beschäftigungsverbotes nicht nehmen konnte und mir ja auch sagte,daß ich mich nach etwas neuem umschauen soll(frechheit,so lange zu hause und noch den urlaub)eine antwort auf meine frage,wann ich denn wiederkomme gab er mir auch nicht.ich gehe einfach am 2.geb meiner tochter.dienstplan hole ich mir und werde ja sehen ob ich überhaupt im plan stehe.ich weiß das er mich ja auch ohne grund nicht kündigen kann.und im gespräch im juli sagte er mir ja auch noch das ich so unfreundlich geworden bin.ich bekam auch keine schriftlichen abmahnungen.bin ja seit märz 06 nicht mehr arbeiten.so ein quatsch.reicht es wenn ich meinem AG am 29.10 wenn ich vom arzt komme bescheid gebe.meine FA will halt sehen ob mit der schwangerschaft alles so ist wie es sein muß.oder muß er es jetzt schon wissen? und wie ist es mit dem geld.ich hätte ja wieder ein beschäftigungsverbot.bekomme ich bis zum MS gehalt wie vor der ersten schwangerschaft?wir freuen uns auf das baby aber das mit der arbeit macht mich fertig.vielen dank.(so ein roman sollte es gar nicht werden)
Hallo, Sie mùssen dem AG mitteilen, dass eine SS betseht, haben aber Anspruch auf den alten/ einen vergleichbaren Arbeitsplatz. Den Resturlaub kònnen Sie noch nehmen. Liebe Grùsse, NB
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