Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Muß wieder arbeiten und will wieder schwanger werden

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Muß wieder arbeiten und will wieder schwanger werden

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Morgen Frau Bader, ich bin im Mutterschutz und muss am 12.10.2010 wieder arbeiten möchte aber wieder mein 2 Kind in kürze bekommen 1.Wie lange muss ich arbeiten damit ich meine 67% Elterngeld bekomme 2. Habe von verschieden Leuten gehört 12 Monate stimmt das


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anpruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindesbetrag ist aber 300 € Liebe Grüsse, NB


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also heißt das sie muss nicht 12 Monate arbeiten sondern das Elterngeld vom ersten Kind wird dann errechnet


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Wann hat denn deine Elternzeit begonnen? Es zählen die 12 Kalendermonate vor der Geburt bzw Mutterschutz. Fallen in diese 12 Monate auch Monate für die du Elterngeld (nur das 1. Jahr) bekommen hast, werden diese Monate "vorn dran" gesetzt. Also on vor der Geburt des 1. Kindes genommen... 67% bekommt man immer! Ist nur die Frage 67% von was! Gruß Sabine


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also 12.10.2007 bis zum 12.10.2010 Am Dienstag muss meine frau wieder arbeiten und wir möchten unser zweites Kind in kürze wie wird das dann berechnet


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Hey Also ging das Elterngeld bis 11.10.2008. Dann sollte sie jetzt 12 Monate arbeiten bis sie in den Mutterschutz geht um 67% vom Verdienst zu haben. Ansonsten ist jeder Monat eine Nullrunde, in dem sie in diesen 12 Monaten nicht arbeitet.


Mitglied inaktiv

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Der Lohn von vor der 1. Geburt wird nur heran gezogen, wenn die Kinder nicht mehr als ca 1,5 Jahre auseinander sind. Euer 1. Kind ist ja schon (fast) 3 Jahre alt. Und wenn deine Frau zwischenzeitlich nicht gearbeitet hat, bekäme sie zur Zeit nur den Mindestsatz von 300 Euro an Elterngeld. Gruß Sabine


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