PrinzessinErdbeer
Hallo, Zur Zeit bin ich in Elternzeit meiner Tochter. Diese hatte ich für zwei Jahre beantragt und endet Ende August. Wir überlegen ein zweites Kind zu bekommen. Da ich in der Pflege arbeite, würde ich seitens meines Arbeitgebers ein Beschäftigunsverbot bekommen. Wie würde die Situation aussehen, wenn ich schwanger werde und meine Elternzeit endet? Was haben wir finanziell für Möglichkeiten? Das Elterngeld habe ich im ersten Lj. meiner Tochter bezogen. Freundliche Grüsse PrinzessinErdbeer
Hallo, ab dem ersten tag nach der EZ haben Sie ein BV - und bekommend en vollen Lohn. Liebe Grüße NB
PrinzessinErdbeer
Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet (75%). Zur Zeit habe ich keine Betreuung für meine Tochter, sodass ich keine drei Schichten leisten kann. Nur eine/zwei Schichten leisten ist in unserer Einrichtung indiskutabel. Alles oder nichts.
Strudelteigteilchen
Hast Du nur ZUR ZEIT keine Betreuung, oder wirst Du auch ab August - wenn Du eigentlich wieder arbeiten müßtest - keine Betreuung für Dein Kind haben? Was wäre denn, wenn Du nicht wieder schwanger werden würdest? Nicht ganz optimal, aber unter dem Umständen (so wie ich sie verstanden habe: Keine Betreuung für das Kind, auch im August nicht) günstig wäre es, wenn Du möglichst genau zum Ende der Elternzeit wieder schwanger werden würdest. Dann könntest Du direkt ins BV gehen. Allerdings hättest Du nur etwa 6 Monate Einkommen für's Elterngeld, also deutlich weniger als letztes Mal. Je früher Du schwanger wirst, desto mehr Null-Monate hast Du für's Elterngeld, desto geringer wird es also ausfallen. Das Risiko dabei ist, daß Du eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Elternzeit hast. Wenn Du also Ende Mai noch nicht gekündigt hast und dann bis Ende August nicht schwanger wirst, hast Du ein echtes Problem.
PrinzessinErdbeer
Hallo, vielen Dank für deine rasche Antwort. Von den Kindergärten habe ich derzeit noch keine Rückmeldung, allerdings wäre dann auch nur die Betreuung halbtags gesichert, da kann ich nicht mal einen Frühdienst machen. Also das es günstig wäre zum Ende der Elternzeit schwanger zu werden, dachte ich mir. Meinst du mit Kündigung das Arbeitsverhältnis zu kündigen? Könnte ich nicht schwanger werden und das Arbeitsverhältnis weiter ruhen lassen (Elternzeit) und dann sehen wie es Betreuungsmäßig aussieht? Schwierig alles :(
sterntaler82
Klar kannst DJ das, aber du musst halt auch echt passend schwanger werden. Und das am besten so knapp vorm ender der Elternzeit wie es nur geht. Aber du hast dann die Gefahr das wenn du bis August du nicht schwanger wirst du deine Kündigungsfrist nicht einhalten kannst!
sternenfee75
Was machst du im August, wenn du aber nicht schwanger bist. Dann musst du arbeiten und das Kind betreut sein. Kannst du nicht arbeiten wegen fehlender Betreuung, müsstest du halt 3 Monate vorher kündigen. Das Ganze wäre mir persönlich zu heikel, eine Schwangerschaft lässt sich nicht planen. Evtl würde ich schon nach einer Alternative zur Betreuung schauen, Tagesmutter, Großeltern, wann kann der Papa das Kind betreuen...wenn du kündigen müsstest, würde es auch nur mit nachgewiesener Betreuung Alg geben.
PrinzessinErdbeer
Ok, jetzt habe ich verstanden. Vielen Dank für deine Hilfe. Bekomme ich im BV denn mein Gehalt was ich im ersten BV bekommen habe?
sterntaler82
Wenn dann der gleiche Vertrag gilt, ja dann bekommst du wieder das gleiche
PrinzessinErdbeer
Ja der Vetrag würde genau so wieder aufleben. Eine andere Betreuungsmöglichkeit habe ich nicht, mein Mann arbeitet selbst in drei Wechselschichten und die Großeltern sind nicht in der Lage sich um ein Kleinkind zu kümmern. Ok, vielen Dank für eure Hilfe. Jetzt weiss ich erstmal wo ich stehe. Danke euch
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, wir haben gerade folgende Situation: Seit dem 17.06.24 bin ich aus der Elternzeit für meinen Sohn raus und erhalte wieder mein normales Gehalt. Da wir Betreuungsprobleme haben, habe ich ab dem 17.02.25 bis Ende des Jahres 2025 erneute Elternzeit eingereicht in Kombination mit Teilzeit in Elternzeit ab dem 01. ...
Sehr geehrte Frau Bader, leider muss ich Sie nochmals etwas wegen des Lohnes während meines BV fragen. Das Steuerbüro meines Arbeitgebers ist sich diesbezüglich auch unsicher. Ich war bis vor kurzem 3 Jahre in Elternzeit. Habe allerdings währenddessen weniger als 10 Stunden die Woche beim selbigen Arbeitgeber ohne einen neuen Vertra ...
Sehr geehrte Frau Bader, erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen. Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...
Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...
ich bin 31 Jahre alt und in Hessen als Förderschullehrerin verbeamtet. Seit der Geburt meiner Tochter am 21.05.2025 befinde ich mich derzeit in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage: Besteht die Möglichkeit, die laufende Elternzeit vorzeitig zu beenden, um wieder in den Dienst zurückzukehren u ...
Hallo, Mein 3tes Kind wurde am 4.9.24 geboren. Seitdem war ich bis zum 3.8.25 in Elternzeit. Davor bereits im Beschäftigungsverbot mit einem Gehalt von 30h. Im August bin ich in Vollzeit wiedereingestiegen und habe Urlaub abgebaut bis inkl. 11.10.25 danach sollte ich Überstunden in Vollzeit abbauen und ab dem 22.10. wieder in Persona arbeit ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Hallo Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt. nun meine Frage: Kann mein AG derze ...
Die letzten 10 Beiträge
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit
- Mutter Kind Einrichtung