Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger in Elternzeit

Frage: Schwanger in Elternzeit

Mangolassi

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich aktuell noch in Elternzeit (2 Jahre gesamt). Unsere Tochter ist nun 1 geworden und wir wünschen uns erneut Nachwuchs. Ich bin nun innerhalb der Elternzeit umgezogen, mein AG ist informiert. Würde dem AG ein Schaden bei erneuter Schwangerschaft und somit Verlängerung der Elternzeit entstehen (kleine stationäre Einrichtung der Jugendhilfe)? Das möchte ich nämlich auf keinen Fall! Die Arbeitstelle werde ich nicht mehr antreten können (Entfernung). Ich danke Ihnen für die Antwort! Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, korrekterweise würden sie am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit kündigen, dann müsste der Arbeitgeber seinen Anteil zu Mutterschaftsgeld zahlen, es kommt auf verschiedene Dinge darauf an, ob er dieses wieder bekommt. Und Sie haben, wie meine Vorrednerin schon richtig gesagt hat, dann erneuter Ansprüche auf Urlaub. Liebe Grüße NB


mellomania

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in gewisser weise schon. wenn du es für dich richtig machen willst, dann müsstest du deine laufende elternzeit auf einen tag vor dem neuen mutterschutz kündigen, um den arbeitgeberanteil und kk anteil des mutterschaftsgelds zu erhalten. außerdem baut sich in der mutterschutzzeit neuer urlaub auf, den du, weil du ja eh kündigst, ausgezahlt bekommst. daher hat der arbeigeber schon ausgaben für dich....


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