Arndte76
Guten Tag, folgende Konstellation: Seit dem 07.08.2015 befinde ich mich in Elternzeit (zuvor habe ich voll gearbeitet). Diese wird bis Ende Dezember 2016 noch andauern. Das Elterngeld habe ich mir über 12 Monate hinweg auszahlen lassen. Nun bin ich in der glücklich Lage, mit dem 3. Kind schwanger zu sein. Mein FA würde mich auch sofort ins Beschäftigungsverbot schicken. Frage Nr. 1: Wie verhält es sich mit der restlichen (einkommenslosen) Elternzeit? Ist diese dann mit der neuen Schwangerschaft beendet und gehe ich sofort in das "Beschäftigungsverbot" (was ich nicht glaube)? Frage Nr. 2: Erhalte ich in dieser Zeit irgendein Einkommen? Frage Nr. 3: Ich geh davon aus, dass ich die restliche Elternzeit (bis 12/2016) wohl einkommenslos bin. Was passiert nach dem Ende der jetzigen Elternzeit? In jedem Fall werde ich direkt danach ins Beschäftigungsverbot gehen. Zahlt in der dieser Zeit der AG wie vor der Geburt im Juni 2015? Frage Nr. 4: Welche Berechnungsgrundlage wird bei der dann eintretenden EZ herangezogen werden (das damalige Einkommen meiner Vollzeitbeschäftigung)? Oder erhalte ich nur den Mindestsatz? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank & BG M.
Hallo, 1. Nein. In der EZ gibt es kein BV 2. Welche zeit? 3. AB dem ersten TAg nach dem Ende der EZ, wenn Sie eigentlich arbeiten würden, bekommen Sie den vollen Lohn im BV 4. Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne Bv bekommen würden Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Glückwunsch !! In der Elternzeit gibt es kein BV. Du arbeitest ja nicht. Wann beginnt der neue Mutterschutz denn ? Und wann genau endet Deine Elternzeit ?
Sternenschnuppe
Wann ist Dein erstes Kind geboren. Juni 2015 oder August 2015 ? Elternzeit ist immer ab Geburt.
Arndte76
Vielen Dank :) Meine 2. Kind wurde am 07.06.2015 geboren (das 1. ist bereits 11 Jahre alt). Die jetzige Elternzeit war ursprünglich für 12 Monategeplant. Aufgrund des fehlenden Grippenplatz (was uns leider erst vor 2 Monaten mitgeteilt wurde) musste diese aber bis Ende Dezember 2016 verlängert werden. Da ich jetzt sozusagen bis Ende 2016 (ergo für 7 Monate) einkommenslos bin, ziehlten meine Fragen genau darauf ab. Ist es möglich die jetzige Elternzeit zu beenden und direkt in den Mutterschutz, aufgrund der erneuten Schwangerschaft, zu gehen und somit wieder ein Einkommen aufgrund der der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zu erhalten? Momentan bin ich in der 7 Woche schwanger, demzufolge wäre die Geburt im Januar 2017 (genauere Angaben erhalte ich erst nächste Woche von meiner FÄ). 6 Wochen vor und 8 nach der Geburt wäre ich nach meinem Kenntnisstand im Mutterschutz, danach wurde die neue Elternezit beginnen. Was wäre dann die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld? Zieht man das Gehalt meiner Festanstellung von vor der Geburt meines 2 Kindes (also aus 2014/2015) heran oder erhalte ich nur ein Grundeinkommen? Wenn ich es richtig verstanden habe, zählt die Elternzeit nicht als Einkommen, was zur Berechnungsgrundlage herangezogen werden kann. Sollte eine Beendigung der jetzigen Elternzeit nicht möglich sein, wovon ich ausgehe, kann man ähnliches wie Landeserziehungsgeld beantragen? Ja, die Konstellation ist ein wenig schwieriger, aber auch hierfür sollte es eine Lösung geben. VG M.
malini
Beim Elterngeld hast je nach ET 4-5 Nullrunden (Juli-November), der Rest wird mit altem Gehalt ersetzt. Mutterschaftsgeld kriegst du nach deinem Vertrag, wenn du die Elternzeit zum neuen Mutterschutz hin beendest. So wie ich das lese, ist das BV hinfällig, da du ja von der Elternzeit in den Mutterschutz gehst, oder?
Sternenschnuppe
Genau, Du kannst die Elternzeit zum Tag vor neuem Mutterschutz beenden nicht eher. Die Krankenkasse würde dann Lohn ersetzten den es gar nicht gäbe, das würde Frauen benachteiligen die kein BV bekämen und arbeiten müssen. Zudem kannst Du ja anhand der fehlenden Betreuung eh nicht arbeiten, wäre dann auch noch Täuschung. Aber das hast Du ja selbst erkannt. Das Elterngeld wird anhand der Nullrunden weniger aber etwa 7-8 werden durch Lohn vor dem zweiten Kind ersetzt. Je nachdem wann Dein Mutterschutz beginnt.
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