Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger in Elternzeit

Frage: Schwanger in Elternzeit

allissa

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit der Geburt meines 1. Kindes am 13.03.14 in Elternzeit. Elternzeit habe ich für 24 Monate beantragt und genehmigt bekommen. Ich werde 1 Jahr Elterngeld beziehen (und zusätzlich Hartz 4 dazu bekommen, da mein Elterngeld bei ca. 648 € liegt.) Das andere restliche halbe Jahr Ellternzeit werden wir von Betreuungsgeld, Landeserziehungsgeld und Hartz 4 leben. Nach den 18 Monaten gehe ich in der Elternzeit wieder 30 h wöchentlich arbeiten. Da ich 32 Jahre alt bin und meinen AG lieber wäre, dass wenn ich noch ein zweites Kind plane dies gleich im Anschluss tue,stellen sich für mich folgende Fragen: Ich möchte wieder schwanger werden wenn mein Kind 1 Jahr alt ist. So jetzt erstmal der Plan... Dass das halbe Jahr ohne Elterngeld nicht in die Berechnung des neuen Elterngeldes mit einbezogen wird bzw. 0 € beträgt ist mir klar, nur stellt sich für mich die Frage, wie wird dann berechnet. Das Einkommen der letzten zwölf Monate vor Geburt meines 1. Kindes, dies ist klar aber: Bleibt mir der Freibetrag von 300 € Elterngeld bei Hartz 4 bestehen? Oder werden die 300 € Grundbetrag Elterngeld auf das Hartz 4 mit angerechnet, wie es generell bei ALG II Beziehern der Fall ist? Ich denke nämlich, dass ich nicht mehr wie 300 € Elterngeld bekomme, bzw. das mir nicht mehr € zustehen werden selbst wenn ich 2 Monate vor erneuten Mutterschutz arbeiten werde. Was bekomme ich für Gehalt bei Mutterschutz? Das volle Gehalt was ich in den jeweiligen zwei Monaten vor erneuten Mutterschutz bzog? Vielen lieben Dank für Ihre Bemühungen! MfG Alissa


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kann man nicht pauschal sagen, dass muss errechnet werden. Aber ansonsten bleibt evtl. noch Wohngeld u Betreuungsgeld Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Sorry, aber was ist denn mit dem Vater dass Du bei 650€ knapp Elterngeld plus Kindergeld noch H4 brauchst und ihr plant diese Zeit auch noch mit Absicht zu verlängern indem ein weitere Kind kommt welches ihr nicht ohne den Staat versorgen könnt. Denk bitte mal darüber nach, H4 ist für Menschen die unverschuldet in Not geraten und nicht als Finanzierung der Familienplanung gedacht. Das neue Elterngeld wird als Einkommen gewertet wenn Du es nicht erarbeitest.


allissa

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Du fragst ja ordentlich nach, aber mir könnte manchmal die Hutschnur platzen. Also ich bin vor der Geburt unseres Spatzes den ganzen Tag arbeiten gegangen! 40 h die Woche! Der Papa geht ebenfalls 40 h die Woche arbeiten! Würde ich jetzt sagen, wir warten noch, werde ich älter und älter und wäre während der Elternzeit ebenfalls wieder auf Hartz angewiesen, da ich nur noch 30 h die Woche arbeiten gehen werde. Verstehst du was ich meine? Mitunter wäre es eine Null Rechnung und würde fast auf das Selbe herauskommen. Immer erst fragen und nicht gleich voreilige Schlüsse ziehen! Wir arbeiten beide wie die Tiere und dass die AG nicht mehr zahlen können, dafür könne wir nix


allissa

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Außerdem ist der Staat selbst schuld!!! Es sollen doch Kinder geboren werden! Wo ist die Unterstützung? Ich lebe nicht gern von Hartz aber was soll ich tun? Arbeitsstellen sind bei uns rarr obwohl ich einen Abschluss mit 1 habe und Berufserfahrung! Was denkst du warum wir solange gewartet haben bis das 1. Kind kommt? Weil wir nicht von Hartz 4 leben wollten! Aber wenn es nicht anders geht. Ich wollte zusätzlich als Putzfrau in der Elternzeit arbeiten gehen um auf das Hartz verzichten zu können, aber dann wird dir das Elterngeld gekürzt...


luvi

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Hallo, statt Hartz 4 könntet Ihr auch Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen. Wenn Ihr neben Deinem Elterngeld bzw. Landeserziehungsgeld und Betreuungsgeld auch noch das Einkommen Deines Mannes habt, könnte Euer Familieneinkommen innerhalb der Grenzen liegen. Probierts doch mal. Wenn das abgelehnt wird, habt ihr auch noch die Möglichkeit rückwirkend ab Antragstellund von Wohngeld/Kinderzuschlag Hartz 4 zu beziehen. Beim zweiten Kind wird Dein Elterngeld auf 300 Euro plus Geschwisterzuschlag rauslaufen. Der Teil, den Du Dir "erarbeitet" ist, ist anrechnungsfrei. Wenn Dein Kind während der Elternzeit Deines ersten Kindes geboren wird, erhältst Du Im Mutterschutz erhältst das Gehalt, das Du bei Deinem ersten Kind auch hattest. Voraussetzung ist, dass Du einen Tag vor Mutterschutzbeginn des zweiten Kindes die Elternzeit des ersten Kindes beendest. Übrigens sind Betreuungsgeld sowie Landeserziehungsgeld bei der Berechnung von Wohngeld anrechnungsfrei, bei der Berechnung von Kinderzuschlag wird nur das Betreuungsgeld als Einkommen angerechnet. Liebe Grüße Luvi


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