kattalla
Hallo, ich habe eine ähnliche Frage: Bis 2.10.2011 befinde ich mich in Elternzeit, meine Tochter ist dann ca. 2Jahre und 8 Monate. Ich arbeite in einem großen Warenhaus mit mehr als 100 Beschäftigten , als Teamleiterin einer Abteilung. Mein AG hat schon versucht mich mit einer Abfindung zu ködern, welche ich dankend abgelehnt habe, da mir bis zum Ablauf von 3Jahren der Arbeitsplatz oder gleichwertig frei gehalten werden muss ? So, nun bin ich erneut "verunfallt" schwanger, habe mich aber für das Kind entschieden. Zwischen Elternezitende und Mutterschutz liegen ca. 3Wochen, in denen ich arbeiten müßte und werde.... Habe ich dann erneut 3 Jahre Anspruch auf meinen Arbeitsplatz inklusive Teamleiter oder nur noch auf einen ähnlich gut bezahlten ohne Teamleiterfunktion ???? Wie berechnet sich nun eigentlich das Elterngeld. Ich habe verschiedene Meinungen gelesen....mal vom Einkommen vor dem älteren Kind, mal nur vom Einkommen des letzten Jahres...Muschugeld wird ja wohl nicht mit angerechnet, wenn ich das richtig verstanden habe oder? Würde gern etwas sicherer in mein Gespräch gehen, welches ich nachher mit meinem Chef habe, um ihn von der erneuten Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen........ LG Katja
Hallo, Sie haben alle Ansprüche wieder, auch auf MG vom AG. Das EG können Sie am besten berechnen bei www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner Liebe Grüsse, NB
Augustmamis_Wichtel
Elterngeld bekommst Du das gleiche wenn Dein neuer Elterngeldbezug direkt an den ersten anschließt (Bezugszeit != Auszahlungszeit). Bei Dir ist das ja aber nicht der Fall. Du wirst demnach nur den Sockelbetrag bekommen, da außer den 3 Wochen in denen Du arbeiten wirst, alles mit 0€ gerechnet wird, es sei denn Du hast auch zwischendurch schon gearbeitet, und der Zeitraum liegt dann in den letzten 12 Monaten vor der Geburt. Bei Deiner anderen Frage kann ich Dir leider nicht helfen :( LG Sabine
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