Nabdelna
Hallo, ich bin schwanger in der Elternzeit und zur neuen Berechnung des Elterngeldes habe ich 4 Monate die mit 0€ einfließen. Mir wurde geraten meinen Arbeitgeber zu fragen ob ich die Urlaubstage dafür nehmen kann damit ich den normalen Lohn bekomme. Wie läuft das genau, da muss der Arbeitgeber ja zustimmen was ist aber wenn er nicht zustimmen würde ? Liebe Grüße Danke
Hallo, das geht nicht so einfach. Rückwirkend gar nicht und in Zukunft nur, wenn der AG dem zustimmt. Sie müssen dann ja vorzeitig die EZ beenden/ unterbrechen. Und außerdem brauchen Sie dann ja für die 4 Monate Resturlaub - das ist ja eher unwahrscheinlich. Liebe Grüße NB
Andrea6
Um den normalen Lohn zu bekommen mußt du wieder arbeiten. In diesem Rahmen kannst du (mit Zustimmung des AG) dann Urlaub nehmen.
85kathali
Das würde ich mir ganz genau anschauen. Du müsstest ja dann eigentlich deine Elternzeit beenden, zumindest wenn es um Vollzeit geht. Und die Tage müssten in einem der Nullmonate sein. Je nachdem, wann der neue Mutterschutz, müsstest du dann aber für den Monat, in dem der Mutterschutz beginnt, ja wieder Elternzeit nehmen. Würde ich mir sehr gut überlegen. Ich hatte auch ein paar Nullmonate. Durch den Geschwisterbonus wurde etwas mehr als ein Monat ausgeglichen. Und den Urlaub kann man oft gut gebrauchen, wenn man mit zwei kleinen Kindern wieder arbeitet, um Schließzeiten und Tage von Notbetreuung (Personalmangel...) der Kita zu überbrücken. Alle Gute dir!
Ani123
Um die EZ vorzeitig zu beenden brauchen sie die Zustimmung ihres Arbeitgebers. Er muss dem nicht zustimmen, weil sie sich mit der ersten Meldung für die ersten zwei Jahre des Kindes festlegen. Stimmt ihr Arbeitgeber dem vorzeitigen Ende der EZ zu, lebt ihr Vertrag wieder auf. Wenn sie Urlaub beantragen für Zeiten die in den vier Monaten fallen muss ihr Arbeitgeber dem zustimmen. Lehnt er ab müssen sie arbeiten. Der Monat indem der Mutterschutz beginnt wird ausgeklammert. Da würde sich Urlaub nicht lohnen, weil es nicht in die EG-Berechnung mit einfließen. Somit wäre es gut wenn an den Tagen EZ gekommen wird. Das geht nur wenn ihr Arbeitgeber zustimmt. Lehnt er ab müssen sie arbeiten. Es ist eine wackelige Angelegenheit. Es kann zu ihrem Vorteil ausgehen, indem ihr Arbeitgeber der Unterbrechung der EZ um Urlaub zu nehmen zustimmt. In dem Fall würde es ihr EG erhöhen. Es kann zu ihrem Nachteil ausgehen, indem er 1) die Unterbrechung der EZ ablehnt - dann würden sie in EZ bleiben mit 0 € Runden beim EG, 2) er ihnen mündlich zusagt, dass sie ihre EZ unterbrechen können, es schriftlich dann nicht unterschreibt - in dem Fall würden sie in EZ bleiben mit 0 € Runden, 3) er stimmt der Unterbrechung der EZ, mündlich auch dem Urlaub, schriftlich stimmt er nur der Unterbrechung der EZ zu - sie müssen arbeiten. Am besten ist es wenn er ihren Antrag in ihrem Beusein unterzeichnet. Da er das Recht auf Bedenkzeit hat muss er das nicht. Für ihren Arbeitgeber ist es Mehrarbeit. Bürokratisch ist das ein Aufwand, welcher Zeit kostet. Zudem muss er Gehalt zahlen, obwohl die Arbeitskraft nicht da ist. (Das muss er irgendwann sowieso. Nur dann vermutlich ohne dem großen bürokratischen Aufwand.) Das wären Gründe weshalb er ablehnen könnte.
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