NizzI
Guten Morgen Frau Bader, Meine Situation ist folgende: Ich befinde mich in meiner ersten Elternzeit einer unbefristeten Stelle. Diese geht noch bis Mitte Juli. Wir werden im Dezember aufgrund eines Jobs wechseln meines Mannes rund 300 km weit weg ziehen. Und wir haben gerade herausgefunden, dass unser zweites Kind unterwegs ist. Kann ich trotz Wegzug in der Elternzeit, diese beim derzeitigen AG vorzeitig kündigen um direkt in den Mutterschutz zu gehen und danach wieder 2 Jahre Elternzeit nehmen ohne kündigen zu müssen? Und besteht immer ein Anspruch auf Elterngeld? Vielen Dank und liebe Grüße Nicole
Hallo, ja, das ist möglich. Liebe Grüße NB
Felica
Ja kannst du. Du beendest de EZ zum neuen Mutterschutz. Das müsste ja je nachdem wie weit du bist Mitte April bis Anfang Mai sein. Damit bekommst du dann volles Mutterschaftsgeld wie bei deinem ersten Kind. EZ für Kind2 meldest du dann entsprechend solange wie du nehmen kannst, im Zweifel würde ich gleich die 3 Jahre nehmen. Wenn du am neuen Wohnort vorher wieder arbeiten willst oder musst, kannst du dir je nachdem ob du dann VZ oder TZ arbeitest das OK von deinem jetzigen AG holen dort dann in der EZ zu arbeiten. Kündigen kannst du dann immer noch. Ihr könnt ja jetzt noch nicht sagen ob ihr nicht weider zurück zieht, möglich ist immer alles. Da in der EZ dein Vertrag ruht, ist es für den AG egal wo du innerhalb dieser wohnst. Du solltest ihm aber eine Option dich zu erreichen ermöglichen.
Mitglied inaktiv
Du kannst deine Elternzeit zu Beginn des neuen Mutterschutzes kündigen. Wegen des Umzuges bist du verpflichtet, deinem AG die neue Anschrift mitzuteilen.
Rotkehlchen
Anspruch auf Elterngeld hast du auf jeden Fall auch. Je nachdem, wie alt dein erstes Kind ist und welche Monate aus der Berechnung ausgeklammert werden können, wird es ggf. halt nur der Mindestsatz plus Geschwisterbonus sein. Um dir dazu genaueres sagen zu können, müsste man wissen, wann dein erstes Kind geboren wurde und wie lange du danach Elterngeld bekommen hast.
NizzI
Er kam am 13.09.2017 zur Welt und ich habe EG plus
NizzI
Vielen Dank für all die schnellen Antworten
Ähnliche Fragen
Hallo, anfang des Jahres kam unsere gemeinsame Tochter zur Welt. Da ich meinen Masterabschluss in einem technischen Bereich gemacht habe und gerne meine Karriere vorantreiben möchte, haben wir uns entschlossen, dass ich nur im Mutterschutz zuhause bleibe und mein Partner (wir sind nicht verheiratet) dafür bei unserer Tochter bleibt. Mein ...
Guten Abend, Ich habe eine Frage zu meinem Mutterschutz. Meine erste Tochter ist am 29.04.2023 geboren. Elternzeit habe ich 3 Jahre genommen - bis zum 29.04.2026. Gearbeitet in Teilzeit in Elternzeit habe ich vom 29.04.2024 bis 31.07.2025. Nun bin ich erneut schwanger und war vom 31.07.2025 bis zum 01.09.2025 ganz normal in Elternzeit mein ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich kehre nach meiner Elternzeit (12 Monate) demnächst in Teilzeit zur Arbeit zurück. Da ich schon vor meiner Schwangerschaft Teilzeit gearbeitet habe, wird mein normaler Arbeitsvertrag wieder aufgenommen. Ich habe nun erfahren, dass ich auch Elternzeit nehmen und die gleiche Teilzeitstundenzahl arbeiten könnte. Dies wä ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...
Hallo Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt mit 15 Stunden die Woche verteilt auf Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 13:45 Uhr. Zu anderen Uhrzeiten und Tagen habe ich keine Betreuungsmöglichkeit. Ebenso habe ich auf das Gleichbehandlungsgesetz hingewiesen, da alle meine Kolleginnen bei gleich ...
Hallo Frau Bader, ich bin bis März 2026 noch in Elternzeit. Ich habe mir ein Jahr genommen und noch auf einen Monat verlängert. Wir haben bereits einen Kitaplatz, und ich gehe April 2026 wieder arbeiten. Ich und mein Mann haben einen erneuten Kinderwunsch. Was würde mit der Elternzeit und dem Elterngeld passieren, wenn ich während der ...
Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...
Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...
Die letzten 10 Beiträge
- Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen erneuter Schwangerschaft – Frage zur Besoldung und Beschäftigungsverbot (Beamtin in Hessen)
- Stillzeit in der Tierarztpraxis
- Elternzeit
- Urlaub aus Mutterschutz Zeit nehmen
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Sind Änderungen der Aufteilung Elterngeld / ElterngeldPlus möglich?
- Kinderärztin möchte keine Verordnung für eine KG ausstellen-Gründe?
- Elterngeldantrag, alleinerziehend
- Resturlaub nehmen in Teilzeitarbeit in Elternzeit
- Resturlaub nehmen in Teilzeitarbeit in Elternzeit
- Erneuter Kinderwunsch in Elternzeit