Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger in Elternzeit und Umzug-wie kann ich verfahren?

Frage: Schwanger in Elternzeit und Umzug-wie kann ich verfahren?

NizzI

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Guten Morgen Frau Bader, Meine Situation ist folgende: Ich befinde mich in meiner ersten Elternzeit einer unbefristeten Stelle. Diese geht noch bis Mitte Juli. Wir werden im Dezember aufgrund eines Jobs wechseln meines Mannes rund 300 km weit weg ziehen. Und wir haben gerade herausgefunden, dass unser zweites Kind unterwegs ist. Kann ich trotz Wegzug in der Elternzeit, diese beim derzeitigen AG vorzeitig kündigen um direkt in den Mutterschutz zu gehen und danach wieder 2 Jahre Elternzeit nehmen ohne kündigen zu müssen? Und besteht immer ein Anspruch auf Elterngeld? Vielen Dank und liebe Grüße Nicole


Felica

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Ja kannst du. Du beendest de EZ zum neuen Mutterschutz. Das müsste ja je nachdem wie weit du bist Mitte April bis Anfang Mai sein. Damit bekommst du dann volles Mutterschaftsgeld wie bei deinem ersten Kind. EZ für Kind2 meldest du dann entsprechend solange wie du nehmen kannst, im Zweifel würde ich gleich die 3 Jahre nehmen. Wenn du am neuen Wohnort vorher wieder arbeiten willst oder musst, kannst du dir je nachdem ob du dann VZ oder TZ arbeitest das OK von deinem jetzigen AG holen dort dann in der EZ zu arbeiten. Kündigen kannst du dann immer noch. Ihr könnt ja jetzt noch nicht sagen ob ihr nicht weider zurück zieht, möglich ist immer alles. Da in der EZ dein Vertrag ruht, ist es für den AG egal wo du innerhalb dieser wohnst. Du solltest ihm aber eine Option dich zu erreichen ermöglichen.


Mitglied inaktiv

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Du kannst deine Elternzeit zu Beginn des neuen Mutterschutzes kündigen. Wegen des Umzuges bist du verpflichtet, deinem AG die neue Anschrift mitzuteilen.


Rotkehlchen

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Anspruch auf Elterngeld hast du auf jeden Fall auch. Je nachdem, wie alt dein erstes Kind ist und welche Monate aus der Berechnung ausgeklammert werden können, wird es ggf. halt nur der Mindestsatz plus Geschwisterbonus sein. Um dir dazu genaueres sagen zu können, müsste man wissen, wann dein erstes Kind geboren wurde und wie lange du danach Elterngeld bekommen hast.


NizzI

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Er kam am 13.09.2017 zur Welt und ich habe EG plus


NizzI

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Vielen Dank für all die schnellen Antworten


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