Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger in Elternzeit und Umzug-wie kann ich verfahren?

Frage: Schwanger in Elternzeit und Umzug-wie kann ich verfahren?

NizzI

Beitrag melden

Guten Morgen Frau Bader, Meine Situation ist folgende: Ich befinde mich in meiner ersten Elternzeit einer unbefristeten Stelle. Diese geht noch bis Mitte Juli. Wir werden im Dezember aufgrund eines Jobs wechseln meines Mannes rund 300 km weit weg ziehen. Und wir haben gerade herausgefunden, dass unser zweites Kind unterwegs ist. Kann ich trotz Wegzug in der Elternzeit, diese beim derzeitigen AG vorzeitig kündigen um direkt in den Mutterschutz zu gehen und danach wieder 2 Jahre Elternzeit nehmen ohne kündigen zu müssen? Und besteht immer ein Anspruch auf Elterngeld? Vielen Dank und liebe Grüße Nicole


Felica

Beitrag melden

Ja kannst du. Du beendest de EZ zum neuen Mutterschutz. Das müsste ja je nachdem wie weit du bist Mitte April bis Anfang Mai sein. Damit bekommst du dann volles Mutterschaftsgeld wie bei deinem ersten Kind. EZ für Kind2 meldest du dann entsprechend solange wie du nehmen kannst, im Zweifel würde ich gleich die 3 Jahre nehmen. Wenn du am neuen Wohnort vorher wieder arbeiten willst oder musst, kannst du dir je nachdem ob du dann VZ oder TZ arbeitest das OK von deinem jetzigen AG holen dort dann in der EZ zu arbeiten. Kündigen kannst du dann immer noch. Ihr könnt ja jetzt noch nicht sagen ob ihr nicht weider zurück zieht, möglich ist immer alles. Da in der EZ dein Vertrag ruht, ist es für den AG egal wo du innerhalb dieser wohnst. Du solltest ihm aber eine Option dich zu erreichen ermöglichen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Du kannst deine Elternzeit zu Beginn des neuen Mutterschutzes kündigen. Wegen des Umzuges bist du verpflichtet, deinem AG die neue Anschrift mitzuteilen.


Rotkehlchen

Beitrag melden

Anspruch auf Elterngeld hast du auf jeden Fall auch. Je nachdem, wie alt dein erstes Kind ist und welche Monate aus der Berechnung ausgeklammert werden können, wird es ggf. halt nur der Mindestsatz plus Geschwisterbonus sein. Um dir dazu genaueres sagen zu können, müsste man wissen, wann dein erstes Kind geboren wurde und wie lange du danach Elterngeld bekommen hast.


NizzI

Beitrag melden

Er kam am 13.09.2017 zur Welt und ich habe EG plus


NizzI

Beitrag melden

Vielen Dank für all die schnellen Antworten


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Ich bin seit 2023 in Elternzeit (bei Arbeitgeber 1), bis 2026. Seit kurzem arbeite ich mit Zustimmung des AG1 bei einem zweiten Arbeitgeber in Teilzeit. Bei AG2 ist es ein normaler Teilzeitvertrag, nicht auf die Elternzeit begrenzt, nicht befristet. Der Plan war bei AG1 zum Ende der Elternzeit zu kündigen.  Nun erneute Schwangerschaft. Ist es ric ...

Hallo Frau Bader, ich bin eine angestellte Zahnärztin, habe schon ein Kind, befinde mich in Elternzeit Teilzeit und muss meine neue Schwangerschaft bald bei meinem Arbeitgeber melden. Als Zahnärztin bekommt man Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft und der Stillzeit.  Ich möchte gerne wissen, wie mein Gehalt in BV jetzt kalkuliert w ...

Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...

Sehr geehrte Frau Bader,   erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen.  Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da  uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...

Hallo, ich bin derzeit in Teilzeit - Elternzeit. Mein Arbeitgeber will nun Kurzarbeit anmelden. Dafür wurde an jeden Mitarbeiter Kurzarbeitverträge gesendet. Wir wollen derzeit ein zweites Kind, daher machen mir die Konsequenz auf das zukünftiges Elterngeld Sorgen. Meine Frage ist nun: Muss ich diesen Vertrag unterschreiben? In wieweit schüt ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich hätte eine Frage bezüglich Teilzeit in Elternzeit. Sowie ich weiß, darf Teilzeit in Elternzeit und die gewünschten Arbeitsstunden(z.B. 4 Stunden / Tag)  nur aus dringenden betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber verweigert werden.  Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, wie das mit der Arbeitszeit ist. Kan ...

Hallo,  Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...

Hallo Frau Bader, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt?   wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Da ...

Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...