Liebe Frau Bader,
ich arbeite derzeit 25 Std Teilzeit in Elternzeit und meine Elternzeit endet im Februar. Teilzeit (25 Std) habe ich im Anschluss bereits beantragt (mündliches okay, wir haben über 20MA), aber die Vertragsänderung habe ich noch nicht unterzeichnet. Nun halte ich einen positiven Schwangerschaftstest in den Händen (ganz frisch) und frage mich, wie gehe ich vor? Kann der AG die Teilzeit noch ablehnen oder kann er auf Vollzeit pochen? Sollte / muss ich die SS (obwohl es noch so früh ist), vor Unterzeichnung der Vertragsänderung bekannt geben?
von
cinderellaintown
am 03.01.2018, 00:35
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit, noch kein neuer Vertrag
Hallo,
würden Sie ein BV bekommen? Wollen Sie denn VZ u TZ arbeiten?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.01.2018
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit, noch kein neuer Vertrag
Wäre nicht die entscheidendere Frage ob du TZ oder VZ arbeiten willst?
Willst (und kannst) du VZ arbeiten, dann würde ich mit dem AG reden, dass ich doch lieber VZ will und das dann auch durchziehen um das zukünftige EG zu erhöhen.
Willst du TZ arbeiten oder könntest gar keine VZ arbeiten zB wegen fehlender Betreuung, dann mit dem AG reden, Vertrag unterzeichnen und dann später sagen, dass man schwanger ist, wenn alles geregelt ist.
Willst du gar ncht arbeiten, dann eben das dem AG mitteilen und falls möglich die EZ verlängern.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 03.01.2018, 22:35