hallomeinbaby
Hallo Frau Bader, ich arbeite am Flughafen in der Gepäckermittlung seit September diesen Jahres in Hamburg. Mein Vertrag ist befristet für ein Jahr geregelt. Im Vertrag steht nichts über eine Schwangerschaft oder derartiges. Hab ich einen Kündigungsschutz auch in der Probezeit? Und hab ich ein Recht auf Elternzeit? Worauf muss ich bei sowas achten? Muss ich Formulare an Ämter abgeben? LG hallomeinbaby
Hallo, Sie haben auch in der Probezeit Kü-Schutz, wenn der Vertrag nicht auf die Probezeit befristet ist. Sie haben einen Anspruch auf EZ; wenn der Vertrag da noch nicht ausgelaufen ist, dann können Sie sich bei der Agentur für Arbeit freistellen lassen. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Klar hast Du ein Recht auf Elternzeit. Bis zum Ende des Vertrages dann, der läuft dann normal aus. Eine Verlängerung ist meist unwahrscheinlich, bist ja gar nicht da dann. Die Probezeit ist somit überstanden, bis zum Ende des Vertrages bist Du unkündbar, solange Du kein Flugzeug klaust oder andere schwere Vergehen passieren. Welche Ämter meinst Du genau ?
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