Frooby
Hallo Frau Bader, Ich bekam an 22.8.17 meinen sohn in der 28. Schwangerschaftswoche und habe meine Elternzeit nun unentgeltlich bis zum 1.10 verlängert. Jetzt ist es aber so das ich erneut schwanger bin und mein Mutterschutz am 11.10 beginnen wird. Wie läuft das mit der Elterngeldberechnung ? Ursprünglich wollte ich ab Mitte Mai auf 450€ bei meinem Arbeitgeber wieder anfangen. Macht das nun Sinn oder sollte ich es lassen damit das Elterngeld von meiner damaligen Vollstelle berechnet wird ? Liebe Grüße
Hallo, wenn ich es richtig sehe haben Sie zwischen den Schwangerschaften nicht gearbeitet. Dann werden sie nur den Mindestbetrag in Höhe von 300 €+ Geschwisterbonus bekommen. Wichtig ist, dass sie am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die Elternzeit beenden, um den vollen Mutterschaftszuschuss vom Arbeitgeber zu erhalten. Liebe Grüße NB
Dojii
Da die Kinder so weit auseinander sind wirst du wahrscheinlich eh nur den Mindestbetrag erhalten. Reine Elternzeit sorgt nicht für eine Verschiebung des Bemessungszeitraumes des neuen Elterngeldes.
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