Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger in der Elternzeit

Frage: Schwanger in der Elternzeit

Aphrodite1985

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Hallo Frau Bader, mein Sohn ist jetzt 10,5 Monate alt. (geb. 07.03.2017). Er bekommt ein Geschwisterchen. Das ganze schon am 26.07.2018. D.h. es liegen ca. 16,5 Monate zwischen den beiden. Bei dem ersten Kind habe ich 2 Jahre Elternzeit beantragt und mir das Elterngeld über Elterngeld plus auf 2 Jahre ( bzw. 20 Monate) aufgeteilt. Nebenher gehe ich auf 450Euro Basis arbeiten. Ich würde jetzt einen Tag vor Start meines erneuten Mutterschutzes (ca. 14.06.18) meine Elternzeit vorzeitig beenden und in die neue Starten, wieder 2 Jahre) Das ist glaub ich am besten wegen der Mutterschutzleistungen und dann auch dem Eltergeldbezug (bitte korrigieren sie mich wenn das nicht korrekt ist). Meine Frage wäre Jetzt: Wenn ich das so mache, geht mir die Elternzeit meines 1.Kindes verloren wenn ich "vorzeitig beende". Oder muss der Wortlaut nur heißen "unterbreche"? Man findet keine wirklich gute Vorlage für so ein wichtiges Schreiben :(. Dann ist die Frage an wen dieses Schreiben überhaupt alles geht? Arbeitgeber und Elterngeldstelle? Wenn dann acuh wirklich erst einen Tag vorher beginn des neuen Mutterschutzes den Antrag stellen wegen des Kündigungschutzes, richtig? Dann wäre noch interessant zu wissen was mit meinem Elterngeldanspruch für das 1.Kind passiert? Geht dies dann auch verloren? Oder wird das dann auf einmal ausbezahlt? (Bei mir ging es dann noch um 4 Monate) Des weitern bin ich mir nicht ganz sicher wie es später bei der Berrechnung der Mutterschutzleistung und des Elterngeldes für das 2.Kind aussieht? Monate in denen ich Mutterschutzleistungen oder Eltergeld bezogen habe werden doch bei der Berrechnung ausgeklammert, richtig? Auch wenn ich in Elternzeit auf 450Euro gearbeitet habe? Und wenn ja wird wirklich der komplette Bezugszeitraum ausgeklammert? WEil ich habe mal gehört, dass max. nur 15 Monate ausgeklammert werden. Was bedeuten würde, dass 1,5 Monate dann nicht ausgeklammert werden würden (weil die Kinder ja 16,5 Monate auseinander wären und nicht 15 Monate) Wieso ist das so? Weil mein offizieller Bezugszeitraum des Elterngeldplus wären 20 Monate.. Da gibt es so viele Änderungen das man oft gar nicht mehr durchblickt.. Ich hoffe Sie können mir hier weiterhelfen, denn jeder sagt mir hier was anderes.. Vielen dank.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Am besten lassen Sie sich vor Beginn des neuen Mutterschutzes das restliche EG auszahlen 2. Sie können auch ohne Zustimmung des AG für Kind 1 bis zu 24 Mo bis zum 8 Geb. aufheben. Sie beenden o unterbrechen einfach die bestehende EZ beim AG (schriftlich) 3. Das MG berechnet sich dann nach dem VZ-Lohn 4. Alle MOnate mit MG u EG bis zum 14 LM werden ausgeklammert. Sie werden also nahezu das gleiche EG bekommen wie bei Kind 1 (inkl. Geschwisterbonus). Liebe Grüße NB


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