schnecki16
Hallo Frau Bader, wir möchten ein zweites Kind, im Augenblick arbeite ich Teilzeit als Krankenschwester, mein 100%-Vertrag von vor der Elternzeit mit meinem ersten Kind ist auf Eis gelegt. Ich habe also einen Elternzeit-Vertrag der noch bis ende November läuft, danach sind 3 Jahre rum. Bis dahin möchten "wir wieder schwanger sein. Meine Frage ist, ob ich dann ab ende November wieder ganz normal mein Gehalt aus dem 100% Vertrag, der dann ja wieder in Kraft treten wird, bekomme? Und wenn ich, angenommen im Oktober, wieder in den MuSchu gehe, kann mir da ein Strick draus gedreht werden? Werdende Mütter werden vom arbeitgeber direkt nach Abgabe der Schwangerschaftsbestätigung freigestellt und erhalten ihren normalen Lohn bis zur Geburt, danach ja dann üblicherweise Elterngeld. Ich hoffe sehr sie können mir die Frage beantworten. LG
Hallo, die Daten sind nicht nachvollziehbar. Sie sind noch nicht schwanger u wollen im Okt in Mutterschutz gehen? 2018? Und wann endet die EZ, 2017 o 2018? Bitte überprüfen u die Frage neu stellen Liebe Grüße NB
schnecki16
Verzeihung, nein ich bin noch nicht schwanger, wir wollen es diesjahr am liebsten noch vor ende der EZ schaffen, am 25.11.2017 ist diese offiziell vorbei. Danach tritt mein 100% vertrag in kraft. Meine Frage: Erhalte ich, wenn ich vor dem Ende der Elternzeit din MuSchu gehe dann ab dem 26.11. mein 100% Gehalt bis zur Geburt? Oder weiterhin das Geld des Elternzeit-Vertrages, obwohl dieser ja am 25.11.2017 endet. LG
Andrea6
Du hast es nicht verstanden: der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor der Geburt - wenn das Kind also noch nicht mal gezeugt ist wird das dieses Jahr nichts mehr.
schnecki16
Sorry, ich meinte eigentlich ein Beschäftigungsverbot anstatt MuSchu. Da hab ich mich vertan, hoffe es klärt sich jetzt :/ LG
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