Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger in der Elternzeit

Frage: Schwanger in der Elternzeit

Katja V.

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Hallo. Ich habe eine Frage zur Elternzeit. Wenn ich in der Elternzeit schwanger werde, läuft diese dann bis zum Mutterschutz weiter und nach dem Mutterschutz beginnt dann die neue Elternzeit? Was ist wenn meine Elternzeit vor dem Mutterschutz endet? Ich arbeite in einem Job, wo ich schwanger nicht arbeiten darf. Bei meiner ersten Schwangerschaft habe ich von meinem Arzt ein Beschäftigungsverbot bekommen. Wie sieht es dann aus? Bekomme ich dann wieder mein Gehalt vom Arbeitgeber trotz Beschäftigungsverbot bis zum Mutterschutz? Vielen Dank im Voraus Schöne Grüße Katja Volkenborn


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können die Elternzeit am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes beenden, ein Beschäftigungsverbot spielt jedoch dann keine Rolle. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Warum sollte eine Schwangerschaft Auswirkungen auf die laufende EZ haben? Sind doch völlig verschiedene Dinge. Wenn Du in der EZ schwanger wirst, bist Du schwanger und in EZ. Du kannst die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beenden - und solltest das auch - dann bekommst Du Mutterschutzgeld wie beim ersten Kind. machst Dud as nicht, laufen eben Elternzeit und Mutterschutz gleichzeitig, bestenfalls bekommst Du dann nur den Anteil von der KK. AG ja nicht - dein Arbeitsvertrag ruht ja wegen Elternzeit. Also, zum neuen Mutterschutz laufende EZ beenden. wenn Die laufende EZ vor dem neuen Mutterschutz endet dann musst du eben wieder normal arbeiten. Wie wenn Du eben nicht schanger bist. Ob Du dann gegebenenfalls ein BV bekommst ist eine andere sache. Aber, aufgrudn verschärfter gesetze ist ein BV nichts mehr womit man automatisch rechnen sollte - auch wenn man vorher bei der letzten Schwangerschaft eines hatte. Kannst Du dann nicht arbeiten, weil Du keine Kinderbetreuung hast und gemeint hast sicher ein BV zu bekommen hast Du ein Problem. Für ein BV musst Du nämlich arbeitsfähig sein - was Du ohne Kinderbetreuung nicht bist. Zudem verstehe ich eh nicht warum ein Arzt dir wegen des Jobs ein BV ausgestellt hat - das hätte der Arzt nicht machen dürfen. Im falle das ein BV wegen des Jobs nötig ist, muss das nämlich der AG machen. hast halt Glück gehabt das (bisher) niemand das letzte BV angezweifelt hat. Die Krankenkassen prüfen da aber immer genauer - die zahlen nämlich für jedes BV. Solltest Du alle Voraussetzungen erfüllen udn ein BV bekommen, dann bekommst Du eben genau das Gehalt was du auch ohne Schwangerschaft bekommen würdest. Je nachdem wie lange Du in EZ warst und wie schnell schwanger wird aber das neue Elterngeld im schlechtesten Fall nur 300 € betragen. Jeden Monat den du nach dem ersten Geburtstag des älteren Kindes nämlich kein Einkommen hattest, vermindert das neue Elterngeld. Nur die ersten 12 Monate Elterngeld und die Mutterschutzzeiten werden durch Zeiten von vor dem ersten Kind ersetzt. Sollte Dein Kind also nicht gerade erst frisch geboren worden sein, solltest Du lieber erst wieder 12 Monate Einkommen voll haben wenn ihr finanziell drauf angewiesen seit. Zumal Du ja auch innerhalb der Ez bis zu 30 Std arbeiten darfst, sofern Elterngeld durch ist auch ohne Anrechnung. Würde aber das neue Elterngeld verbessern.


Katja V.

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Meine anderen Kolleginnen haben auch alle ihr BV vom eigene Arzt bekommen. Und meine KK hat das so genehmigt. War kein Problem. Aber darum geht es hier ja auch nicht. Mich interessiert was ich in der Zeit zwischen beendeter Elternzeit und Mutterschutz bekomme, wenn ich ein BV habe.


Katja V.

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Vielen dank Frau Bader. Sollte meine Elternzeit vorher zuende sein, würde ich dann wieder normales Gehalt bekommen, auch wenn ich womöglich ein Beschäftigungsverbot für die Zeit bis zum Mutterschutz bekomme?


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