Sehr geehrte Frau Bader, ich habe im Juni 2016 meinen Sohn bekommen. Vorher war ich Vollzeit angestellt... Elterngeld habe ich für ein Jahr und elterzeit für 1,5 Jahre beantragt. D.h. Bis Juni 2017 bekomme ich noch mein Elterngeld und im Januar 2018 trete ich wieder in Vollzeit meine alte Stelle an. Meinem Arbeitgeber hatte ich damals angeboten im Juli 2017 in Teilzeit wieder zu kommen ... falls es für ihn und mich passt! Jetzt bin ich wieder schwanger! Das Baby würde ende September 2017 kommen... ich würde quasi im august in den neuen Mutterschutz gehen und hatte vor für Kind 2 ... 2 Jahre Elternzeit zu beantragen! Ich habe gelesen, dass es von Vorteil ist wenn man vor dem 1. Geburtstag wieder schwanger wird, weil man so mit den 12 Monaten vor der ersten Geburt das neue Elterngeld berechnet... stimmt das so? Meine Fragen: 1. beende ich meine erste Elternzeit vorzeitig? Wenn ja wann genau ? 2. kann mich mein Arbeitgeber deswegen kündigen oder meinen neuen Antrag auf Elternzeit ablehnen? 3. wie genau berechnet sich mein neues Elterngeld? 4. bekomme ich Mutterschutzgeld von meinem Arbeitgeber? Vielen Dank! Gruß Ola
von Olenkaaa am 12.01.2017, 16:14