Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schließzeiten Kinderbetreuungseinrichtungen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Schließzeiten Kinderbetreuungseinrichtungen

Little My

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Guten Morgen und ein frohes neues Jahr! Meine Fragen sind folgende: 1. Ich arbeite in einer Kita, welche 2022 u.a. die letzten drei Wochen der Sommerferien schließt. Meine Tochter wird bei einer Tagesmutter betreut, welche die ersten drei Wochen schließt. Das Jugendamt weigert sich, eine Ersatzbetreuung anzubieten, da es sich um geplante Schließtage handelt. Nun heißt es im SGBVIII 22a: 'Werden Einrichtungen in den Ferienzeiten geschlossen, so hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Kinder, die nicht von den Erziehungsberechtigten betreut werden können, eine anderweitige Betreuungsmöglichkeit sicherzustellen.' Dies bedeutet doch, dass uns das JA eine Ersatzbetreuung stellen muss, richtig? Wie können wir vorgehen? 2. Wir haben in der Kita in der ich arbeite leider viele Schließtage, 1 Woche Oster-, 3 Wochen Sommer-, 1 Woche Herbst- und 1 Woche Weihnachtsferien. Ich arbeite 4 Tage die Woche und habe einen Urlaubsanspruch von 24 Tagen. Dieser ist mit den Schließtagen zu 100% aufgebraucht. Ist dies rechtens? Darf der AG meine Urlaubstage zu 100% verplanen? Ich hoffe sehr, Sie können mir helfen. Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Im KiGa muss es (zumindest in RLP) Notgruppen geben - oder die Kooperation mit einem anderen KiGa. 2. Hier gibt es unterschiedliche Urteile des BAG von 20 % bis 40 % (die als Betriebsferien verplant werden dürfen). Liebe Grüße NB


mellomania

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das ist doch in jeder kita so. gegenfrage, was sollte mit deiner arbeitszeit passieren wenn due KEINEN urlaub abgezogen bekommst und die kita zu ist? unbezahlt frei? du kennst die schließtage doch vorher und kannst den urlaub so buchen. versteh ich nicht wirklich...


Felica

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Das ist nicht in jeder Kita so. Die Kita in die unser jüngster geht hat nur zwischen Weihnachten und Neujahr zu, dazu 3-5 Tage welche wegen Fortbildung usw geschlossen ist. Darüber hinaus hat die Kita keine Schliesszeiten. Die Kinder sollen in den Sommerferien jeweils 3 Wochen am Stück daheim bleiben. Wann genau dürfen aber die jeweiligen Eltern selbst bestimmen. Ich kenne das Problem der TE zu gut. Weil wir auch bereits öfter das Problem hatten. Dann wenn von TaMu auf Kita gewechselt wird und die TaMu noch mal Urlaub hat oder dann wenn von Kita auf Schule. Weil das selten passt. 6 Wochen kann eben nicht jeder mal eben selbst stemmen. Blöderweise wird es aber mit Schule nicht besser. Da sind es dann 13 Wochen wo die Betreuung in den Ferien geregelt werden muss. Und nicht immer gibt es Hort.


misses-cat

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Das Kind der Ap ist bei einer Tagesmutter untergebracht und diese Hat die ersten drei Sommerferienwochen frei die Ap in der Kita wo sie arbeitet aber nicht diese hat die letzten drei. Ich meine du lebst in Baden-Württemberg , sei mir nicht böse aber was Kita und Schließzeiten angeht ist euer Bundesland sehr altbacken, wir hier haben viele Kitas ohne feste Schließzeiten ausgenommen die Woche zwischen Weihnachten und Neujahr


Tigerblume

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Habt Ihr diese kollidierenden Zeiten denn bei der Auswahl der Betreuung gar nicht bedacht?


JuniMama-xx-xx-??

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Soetwas kann man nicht immer vorher wissen, wenn das Kind schon länger dort ist kommen die Schliesszeiten für das nächste Jahr irgendwann hereingeflattert. Des Weitereb gibt es mancherorts auch keine Auswahl der Einrichtung.


mellomania

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Natürlich hab ich gelesen. Sie arbeitet i der Kita mit o.g. Zeiten, Kind ist bei Tagesmutter, welche genau die anderen drei Wochen Urlaub hat wie sie. Sie kennt die Zeiten vorher. Es gibt immer eine ersatzbetreuung. War hier nicht anders. Ich ging auf die zweite Frage ein, ob ihr AG Urlaub vorschreiben bzw verplanen darf durch Schließung. Ist doch anders gar nicht möglich. Wie soll sie anders Urlaub nehmen??


misses-cat

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Aber das Jugendamt verweigert ihr ja diese erstatzbetreuung


Little My

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Ergänzung: Meine Anfrage bezieht sich auf NRW. Zum Thema vorher wissen: Ich arbeite erst seit dem 01.10. in der Kita, die Schließzeiten der TM habe ich kurz nach Abschluss des Arbeitsvertrags erfahren. Aber selbst wenn nicht: Die Schließtage kann ich so oder so nicht ändern. Für alles Weitere möchte ich gern die Meinung von Frau Bader als Expertin abwarten.


cube

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zu 1.) Der Betreuungsanspruch während Schließtagen bzw. Ferienzeiten besteht nur, wenn dein Kind in eine öffentliche Einrichtung geht. Für diese muss eine Ferien-Not-Betreuung gewährleisten werden. (IdR zusammengewürfelte Notgruppen = unbekannte Kinder, unbekannte ErzieherInnen etc). Das scheint bei dir nicht der Fall zu sein? Aber: der Vater hat ja auch noch Urlaub. Jetzt mal davon ausgehend, du lebst mit dem Vater auch zusammen, müsst ihr den Urlaub auch mit einplanen zur Kinderbetreuung. Es gibt nämlich leider keinen Anspruch darauf, als Familie x Tage gemeinsam Urlaub haben zu können. zu 2.) Eigentlich nein - der AG darf 1/3 deines Jahresurlaubes für Betriebsferien "verbraten" - der Rest muss dir zur freien Verfügung stehen. Der AG darf also aus dringenden betrieblichen Gründen Urlaub anordnen - er darf dir aber nicht deinen kompletten Jahresurlaub vorschreiben. Bei Betreuungseinrichtungen wie KiTa darf der AG auf Grund der besonderen Feriensituation glaube ich etwas mehr an Tagen nach betrieblichem Ermessen vorschrieben - aber eben auch nicht alles. Das ist zumindest mein Kenntnisstand und in den Kita´s die ich kenne, haben ErzieherInnen eben auch außerhalb der Schließzeiten Urlaub gehabt.


trekkie

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Hallo, nur so eine Idee: Kannst du nicht in einem anderen Kindergarten während eurer Schließung Notbetreuung machen? Vielleicht ist das ne Möglichkeit um Tage zu sparen. Zwischen Weihnachten und Neujahr z.B werden doch immer mal welche gesucht Oder ggf als Springer in der Zeit im Sommer. Ich würde versuchen mit eurem Träger zu sprechen ob es alternativen gibt . Das könnte dann schon etwas entspannen. Dies geht natürlich nur wenn es mehrere Kindergärten gibt und Bedarf ist. Oder Freistellung ohne Bezahlung als aller letzte Möglichkeit wenn der Träger bereit dazu ist. Grüße Anke


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