Hallo Frau Bader Mein Sohn fast 4 geht seit dem er 1 Jahr ist in einem Städtischen Kindergarten ich arbeite 2 ganze Tage und bin auf die Zeiten schon ab 7 angewiesen die Oma wohnt nur 3 min von dort entfernt und holt ihn auch ab. Jetzt haben wir nach langer Suche endlich eine neue Wohnung gefunden die allerdings im Nachbarbezirk liegt. Ich hab schon nach Kindergärten geschaut die haben erst ab 7:30geöffnet das ist für mich nicht möglich da ich sonst nie bis um 8h auf der Arbeit bin und dadurch meinen Arbeitsplatz sehr wahrscheinlich verlieren könnte. Hab ich einen Anspruch auf die weitere Betreuung in dem Kindergarten wo wir jetzt noch sind? Mit freundlichen Grüßen Sabrina
von SabrinaJasmin am 13.08.2023, 20:53