Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kinderbetreuung zwischen Krippe und Kindergarten

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Kinderbetreuung zwischen Krippe und Kindergarten

DerPapa1992

Beitrag melden

Hallo, wir hatten vor kurzem einen regelrechten Schock zu verkraften. Uns wurde von der Kinderkrippe mitgeteilt dass unsere Tochter geb. 12.2019 sobald sie 3 Jahre ist aus der Kinderkrippe raus fällt. Unser Kind ist natürlich schon im Kindergarten angemeldet und Kinderkrippe und Kindergarten hat den gleichen Träger als Kommune. Beide Einrichtungen im gleichen Ort quasi gegenüberliegend. Somit sollte ein Austausch über die Planung möglich sein. Die Vorgehensweise war in der Vergangenheit so dass Kinder aus der Krippe vorrangig im Kindergarten natürlich aufgenommen werden. Das hat auch über Jahre gut funktioniert. Egal ob das Kind vllt. erst mit 3,5 Jahren von Krippe in Kindergarten wechselt. Nun zum Problem, nachdem uns offeriert wurde, dass ab Januar 2023 unser Krippenplatz für unsere Tochter nicht mehr zur Verfügung steht gingen wir davon aus, dass unser Kind dann ab diesem Zeitpunkt in den Kindergarten gehen kann. Diese haben uns nun mitgeteilt dass wir das Kind wegen "Überfüllung" frühestens im September bringen können. Dieses Problem haben insgesamt 6 Kinder. Auch Kindergärten in den Nachbargemeinden sind bereits mit Sondergenehmigung schon heute überfüllt. Somit müssen wir 9 Monate unser Kind selbst betreuen? Das klappt natürlich nicht.... Wir sind etwas verzweifelt. Was sind hier unsere Rechte? Stehen wir hier allein da? Darf das der Träger/die Kommune einfach so machen? Was können wir dagegen unternehmen? Vielen Dank und Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, so einfach kann sich die Gemeinde das nicht machen. Es besteht ein Rechtsanspruch. Schreiben Sie die Gemeinde an und setzten Sie eine Frist von 3 Wochen, um zu bestätigen, dass ein Platz vorgehalten wird. Drohen Sie mit Klage und Schadensersatz. Liebe Grüße NB


Pamo

Beitrag melden

Du hast einen Rechtsanspruch auf einen Platz. Setz dich sofort mit der zuständigen Behörde in Verbindung und mach deinen Anspruch geltend. Man wird dir einen Platz zuweisen, vielleicht nicht in der Kita.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader (oder wer es sonst weiß), ich habe eine Frage. Ein Kind ist in einem Firmenkindergarten, ist aber kein städtischer sondern ein privater (aber keine Elterninitiative), der durch Fördermittel am Leben bleibt, untergebracht. Nun hatten dort sehr viele Betreuungskräfte gekündigt und man hat es nicht geschafft, zeitnah Ersatz zu fin ...

Sehr geehrte Frau Bader, in unserem Kindergarten in Hamburg, privater Träger, werden die Erzieher nicht nach Tarif bezahlt sondern eher darunter. Gleichzeitig stehen wir (wie so viele) gerade vor dem Problem des Erziehermangels. Eine Stelle (Erzieherin im Beschäftigungsverbot weil schwanger) kann seit sechs Monaten nicht neu besetzt werden weil ...

Liebe Frau Bader, bitte lesen Sie einmal die fachliche Weisung zur Zumutbarkeit der Arbeit  Punkt 2.3 Kinderbetreuung/ Kindererziehung  https://www.arbeitsagentur.de/datei/FW-SGB-II-10_ba015846.pdf#page10   Ich denke es ist ganz klar beschrieben, dass eine Fremdbetreung von Kindern u3 stets eine freiwillige Sache ist und ein Rechtsa ...

Guten Abend Frau Bader, nach einjähriger Krankheit im Krankengeldbezug (Vertrag wurde im Jan 2024 nicht verlängert und hat dann geendet, 20 Std Vertrag) bin ich bald wieder arbeitsfähig (20 Wochenstd.) und beantrage ALGI. Als Alleinerziehende habe ich nur eine Kernzeitbetreuung meines Grundschulkindes (1.Klasse) bis 13.00 Uhr aber keine Sommerf ...

Sehr geehrte Frau Bader Wir sind vor einiger Zeit umgezogen. Wir haben 2 Kinder im Kindergarten. In unsrer letzten Gemeinde mussten wir keinen Elternbeitrag mehr bezahlen. In der neuen   Gemeinde müssten wir mehrere hundert Euro bezahlen. Wir haben den Kindergarten jedoch nicht gewechselt und bringen die Kinder täglich zum alten Wohnort. Das i ...

Guten Tag Frau Bader,  unsere Tochter besucht seit einigen Jahren einen Kindergarten. Nun hatte sie das Pech das wiederholt ihre besten Freunde den Kiga gewechselt haben. Letztes Jahr auch noch ihre Bezugsbetreuerin.  Leider hat uns niemand informiert wer nun die Betreuung übernommen hat, wir vermuten die neue Leiterin. Sie ist recht jung und ...

Sehr geehrte Frau Bader, unsere Gemeinde hat die Kindergartengebühren drastisch erhöht. Knapp 300%. ( Abschlag alt 24 €, neu 95. €) Es gab keine Ankündigung. Es kam der Bescheid und am nächsten Tag wurde abgebucht. Ist diese Erhöhung rechtens? In der neuen Satzung steht nichts. Darf es ohne Vorankündigung passieren? Dankeschön für ihre Antwor ...

Guten Tag,  Unser Kindergarten hat eine neue Regelung dass wir unsere Kinder ab sofort an der Türe abgeben müssen und nicht mehr mit rein dürfen. Meine Tochter ist 2 Jahre alt und noch kein Jahr in diesem Kindergarten. Ich hab dann auch versucht das mit ihrer Betreuerin zu besprechen die dann nur meinte das sind die neuen Regeln und da gäbe es ...

Guten Tag, ich habe geteilter Sorgeberechtigung für meine Kinder und stehe vor einer schwierigen Entscheidung. Meine Tochter wird im Mai 2 Jahre alt, und ich möchte im September eine Ausbildung beginnen, um ein besseres Leben für uns zu schaffen. Der Vater, mit dem ich getrennt bin, ist jedoch der Meinung, dass sie noch nicht in den Kindergarte ...

Hallo, ich habe eine Frage zum Umgang mit dem Vater meiner 4-jährigen Tochter. Wir haben geteiltes Sorgerecht, aber sie lebt hauptsächlich bei mir. Der Vater wohnt ca. 3 Stunden entfernt und möchte unsere Tochter jedes zweite Wochenende zu sich nehmen – manchmal ab Donnerstag bis Sonntag oder auch Freitag bis Montag, je nachdem, wie es ihm pass ...