Wellgunde
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zum Kinderbetreuungszuschuss im Mutterschutz. Mein Arbeitgeber zahlt Eltern mit Kindern einen monatlichen Kinderbetreuungszuschuss in Höhe des Kita-Beitrags. Ich bin nun mit dem zweiten Kind schwanger und im Mutterschutz und der Betreuungszuschuss wurde mir nicht ausgezahlt. Ist dies rechtens? Eigentlich dürften mir doch keine finanziellen Nachteile während des Mutterschutzes entstehen? Ich habe zu diesem Thema nur das folgende Urteil gefunden, bin mir aber nicht sicher, ob das auf meinen Fall anwendbar ist: https://www.betriebsratspraxis24.de/sozialversicherung/lag-schleswig-holstein-kindergartenzuschuss-wird-bei-berechnung-von-zuschuss-zum-mutterschaftsgeld-mitgerechnet-356/#:~:text=Schwangere%2C%20die%20vom%20Arbeitgeber%20neben,%2DHolstein%20(LAG)%20hervor Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen Wellgunde
Hallo, ohne das Urteil, dass Sie zitiert haben, nachgeschaut zu haben, wird es dies hier sein: Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein, Urteil vom 19. März 2014 (Az.: 3 Sa 388/13 Danach sind Kinderbetreuungskosten erhöhend zu berücksichtigen. Liebe Grüße NB
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