Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, gibt es eine Regelung bzgl. der Zahlung des Kinderbetreuungszuschusses während des Mutterschutzes? Mein AG zahlte mir während meiner TZ-Tätigkeit (in Elternzeit) den Zuschuß für mein erstes Kind. Nun bin ich im Mutterschutz für mein zweites Kind und der AG zahlt mir MS-Geld. Der Mutterschutz geht von Mitte Feb. bis Mitte Mai. Für Feb. hat er ihn noch gezahlt, seitdem unbegründet nicht mehr. Quittungen für März und April hat er. Bevor ich in MS ging, habe ich mir von der Personalabt. mündlich sagen lassen, dass er wohl bezahlt werden würde (es gäbe keinen Grund, warum nicht). Es ist eine freiwillige Zahlung. Ich habe einen Zusatzvertrag dafür, in dem aber keine Regelung für die Zahlung während des MS steht. Wissen Sie, ob ich Anrecht darauf habe? Vielen Dank im Voraus und beste Grüße Lisa
Hallo, es gibt dafür kein Gesetz. Deshalb denke ich, falls vertraglich nichts geregelt ist, besteht kein Anspruch. Während des Mutterschutzes erhält man ja primär Leistungen von der KK. Aber wie das ein Gericht im Einzelfall entscheiden würde steht in den Sternen. Liebe Grüsse, NB
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