papaili
Sehr geehrte Frau Bader, nach Recherche im Forum und u.a. im Leitfaden zum Mutterschutz sowie im Mutterschutzgesetz bin ich leider immer noch im Unklaren zum folgenden Sachverhalt: Die Schwangere arbeitet normalerweise im Schichtdienst einschließlich Nachtdienst, Sonn- und Feiertage. Aktuell befindet sich die Abteilung in Kurzarbeit. Die Kolleginnen und Kollegen der Schwangeren bekommen Kurzarbeitergeld und zusätzlich Schichtzulagen. Ist der Verbot die Schwangere zwischen 20-6 Uhr, sowie am Sonn- und Feiertagen zu beschäftigen bereits ein "teilweises Beschäftigungsverbot" und führt nach Paragraph 18 MuSchG zur Zahlung von Mutterschutzlohn? Oder wie setzt sich das Entgelt nun zusammen? Ich hoffe Sie können mir in der Hinsicht einen Tipp geben. Viele Grüße Ili
Hallo, der Arbeitgeber soll die Schwangere so umsetzen, dass sie eben zwischen sechs und 20:00 Uhr arbeitet. Dann brauch es kein Beschäftigungsverbot. Wenn die anderen jedoch alle Kurzarbeit haben gilt das auch für die Schwangere. Nur nicht im Mutterschutz. Liebe Grüße NB
papaili
Hallöchen, würde der Arbeitgeber die Schwangere in der Zeit zwischen 6-20 Uhr einsetzen, entfallen die entsprechenden Zuschläge für Nachtdienst, Sonn- und Feiertage. Dadurch steht die Schwangere schlechter da als die übrigen Arbeitnehmer. Vom Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin habe ich den folgenden Hinweis erhalten: "gemäß § 5 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes darf eine Schwangere nicht nach 20 Uhr und nach § 6 Abs. 1 MuSchG nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. Wenn es dem Arbeitgeber nicht möglich ist, die Arbeitszeit so umzuverteilen, dass sowohl die gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeit während der Schwangerschaft als auch die mit der Schwangeren vertraglich vereinbarte Arbeitszeit eingehalten werden, muss er ihr für die Differenz zwischen der tatsächlich geleisteten Arbeit und der regulären Arbeitszeit ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Für die Zeiten, in der die Schwangere aufgrund der genannten Beschäftigungsverbote nicht beschäftigt werden kann, steht ihr Mutterschutzlohn zu." Und mit der Aussage vom bmfsfj "Volle Mutterschafstleistungen auch bei Kurzarbeit in Betrieb" unter folgendem Link: (https://familienportal.de/familienportal/meta/aktuelles/aktuelle-meldungen/volle-mutterschaftsleistungen-auch-waehrend-kurzarbeit-im-betrieb/156616) macht es den Eindruck, dass die Schwangere doch Mutterschutzlohn in vollem Umfang bekommen kann. Oder wie sehen Sie das? Viele Grüße ili
Mitglied inaktiv
Du musst die Frage neu stellen, Frau Bader liest das nicht mehr
Dojii
Ich lese das so, dass das bereits laufende Kurzarbeitergeld VOR dem BV nicht dafür sorgt, dass man während eines BV weniger Geld bekommt. Da steht, man darf aufgrund eines BV keine Einkommenseinbußen haben. Sprich man darf nicht weniger bekommen als man ohne BV bekommen würde (aber auch nicht mehr): Ohne BV würde die Frau "nur" Kurzarbeitergeld bekommen - also bekommt sie es im BV auch (solange das Kurzarbeitergeld eben noch offiziell läuft). Sie darf ja gesetzlich nicht bessergestellt werden als ohne BV. Damit hat man die Einkommenseinbuße umgangen. Wenn das Kurzarbeitergeld dann während des BV aufhört, bekommt sie Mutterschutzlohn auf Basis des vollen Gehaltes VOR Beginn des Kurzarbeitergeldes. Auch damit hat man die Einkommenseinbuße umgangen.
Ähnliche Fragen
Guten Abend Ich bin seit dem 10.11.21 aus der Elternzeit, momentan Befinde ich mich im Resturlaub meiner Vollzeitstelle. Ab dem 1.12.21 trete ich eine Teilzeitstelle meines Unternehmens an. Meine Frage ist wie die Berechnung des Arbeitslosengeld wäre wenn ich zum 1.1.22 gekündigt werde. Ich bin seit 2019 Vollzeit im Unternehmen angestell ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin dieses Jahr weiterhin wg der Corona Pandemie in Kurzarbeit. Im Januar und Februar war ich auf Grund der Schwangerschaft krankgeschrieben und bin jetzt im Beschäftigungsverbot. Wirkt sich die Krankschreibung negativ auf mein Elterngeld aus und kann ich den Zeitraum auch wenn ich in Kurzarbeit war, ausklammern lassen ...
Hallo liebes Team, ich bin noch in elternzeit mit Kind 1 und bald in Mutterschutz mit kind 2. Die Elternzeit beende ich schriftlich beim Arbeitgeber vor Mutterschutz Beginn um volles Mutterschaftsgeld wie bei Kind 1 zu bekommen (damals berechnet vom Vollzeit Vertrag). Nun ist Durch die Pandemie die Firma meines Arbeitgebers in Kurzarbeit gem ...
Hallo Frau Bader, Ich arbeite in der Kundenbetreuung (Bürojob) in Schichten, die Arbeitszeiten sind von 8-22 Uhr, montags- sonntags/ feiertags. Die Frage ist, ob ich, wenn ich schwanger bin, diese Zeiten akzeptieren muss und ob meine Branche auch zu den Ausnahmen zählt, in denen man nach 20 Uhr/ jeden Tag arbeiten kann? Muss ich demzufolge mei ...
Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für Ihre Arbeit hier im Forum. Mein Partner und ich möchten die Partnerschaftsbonusmonate des Elterngeldes in Anspruch nehmen (alte Regelung da Geburt vor Sept 21). Ich habe bislang auf einige spezielle Fragen in meiner Situation keine Antworten gefunden und hoffe Sie können mir weiterhelfen. Ich arbeite im ...
Guten Tag, ich habe eine 10 Jährige Tochter von der ich seit August 2017 getrennt lebe. Sie lebt bei Ihrer Mutter die auch das alleinige Sorgerecht hat. Nun haben wir es die letzten 4 Jahre mit dem Umgang so gemacht das wir kurz vor Monatsende immer die Wochenenden für den nächsten Monat absprachen was auch bisher sehr gut funktioniert hat. Die ...
Sehr geehrtes Frau RA Bader, Liebes Community, ich entbinde in ca. 3 Wochen und mein Ehemann würde gern Teilzeit (eventuell in Elternzeit) machen und dabei Elterngeld plus beziehen. Derzeit arbeitet er Vollzeit (40h - 2200 Euro brutto). Nun wurde bei ihm ab dem 1. März 2024 bis Ende des Jahres 50% Kurzarbeitzeit angeordnet (ca. 1100 Euro ...
Guten Tag Frau Bader, mein Unternehmen plant im nächsten Monat tageweise in Kurzarbeit zu gehen. Ich bin in Teilzeit beschäftigt und derzeit in SSw14. Ist es nicht so, dass Kurzarbeit eine Entgeltersatzleistung ist und nicht zum Elterngeld hinzugerechnet wird? Wäre es legitim mich trotzdem in Kurzarbeit zu schicken? Ich hätte erhebliche wirts ...
Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich aktuell in Elternzeit. Beantragt bis 20.7.26. gleichzeitig hatte ich im Antrag eine Teilzeit in Elternzeit ab 26.2.24 beantragt. Vom 01.3.24 bis 20.6.24 habe ich in Teilzeit in Elternzeit gearbeitet 12h die Woche. Einen Vertrag dazu gibt es bis heute nicht. Wegen Kurzarbeit bin ich in Absprache mit dem ...
Hallo, ich bin derzeit in Teilzeit - Elternzeit. Mein Arbeitgeber will nun Kurzarbeit anmelden. Dafür wurde an jeden Mitarbeiter Kurzarbeitverträge gesendet. Wir wollen derzeit ein zweites Kind, daher machen mir die Konsequenz auf das zukünftiges Elterngeld Sorgen. Meine Frage ist nun: Muss ich diesen Vertrag unterschreiben? In wieweit schüt ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner