Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schichtdienst

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Schichtdienst

Babyglueck2022

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Hallo Frau Bader, Ich arbeite in der Kundenbetreuung (Bürojob) in Schichten, die Arbeitszeiten sind von 8-22 Uhr, montags- sonntags/ feiertags. Die Frage ist, ob ich, wenn ich schwanger bin, diese Zeiten akzeptieren muss und ob meine Branche auch zu den Ausnahmen zählt, in denen man nach 20 Uhr/ jeden Tag arbeiten kann? Muss ich demzufolge meinem Arbeitgeber direkt mitteilen, wenn ich schwanger bin oder kann ich die 3 Monate abwarten? Vielen Dank für Ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, lt MuschG dürfen Sie zwischn 20.00 Uhr und 6.00 Uhr nicht arbeiten (§ 5 MuSchG), ebenso nicht SOnn- und Feiertags (§ 6 MuschG). Das greift ab Mitteilung. Wenn er es also nicht weiß, kann er es auch nicht einhalen. Liebe Grüße NB


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