Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nach Elternzeit Schichtdienst

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nach Elternzeit Schichtdienst

Ece46

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Guten abend Frau Bader, ich habe vor meiner Schwangerschaft im Betreuern Wohnen gearbeitet. Dies heisst von Mo.- Fr. von 09:00-17:00Uhr, jetzt will meine Chefin mich in den "Schichtdienst" stecken. Sie teilte mir heute mit das sie mir entgegen kommt und ich kaum bis kein Nachtdienst machen müsste aber spät sowie Wochenende würden bleiben. Dies will ich überhaupt nicht, sie meint an meine alte stelle kann ich nicht, da sie dort Sozialarbeiter braucht (war ich vor meiner Ss auch nicht und durfte arbeiten) auch meine Schwangerschaftsvertretung wurde eine Sozialarbeiterin. In wie weit ist dies rechtlich? Ich habe lange recherchiert aber leider nichts gefunden wie es rechtlich aussieht. Ich danke Ihnen jetzt schon für Ihre antwort. Übrigens bin ich auch alleinerziehend. Viele Grüße Ece P.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, entscheidend ist, was im Arbeitsvertrag steht. Wenn da nichts steht, wird das gelten, was vor der SchwS gegolten hat. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Es ist alles zulässig, was dein Arbeitsvertrag erlaubt. Lies nach. Dein Arbeitgeber soll deinen familiären Belangen entgegenkommen, muss aber nicht. ("Nach billigem Ermessen" kann er entscheiden.)


Ece46

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@uriah In meinem Vertrag steht nichts über mein Einsatzort etc jegliche nur die Arbeitszeit etc. Naja schau mich jetzt auch mal nach neuen stellen um vielleicht finde ich ja was anderes. Danke für deine Antwort!


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