cumo
Ich habe kurz nach der Geburt (vor ca einem Jahr) Arbeit in Elternzeit angemeldet. Im Antrag waren meine Wunscharbeitszeiten (8-14:30), montags bis freitags. Der Antrag auf Elternzeit mit Reduktion der Stundenzahl wurde angenommen, auf die Arbeitszeiten wurde nicht eingegangen. Ich bin Ärztin an einer Klinik in der natürlich auch im Schichtdienst gearbeitet wird. Ich habe ein Treffen mit meinem Chef eingefordert um die genauen Arbeitsbedingungen zu klären, dabei wollte er aber keinerlei Aussage machen. Jetzt habe ich den Dienstplan für September erhalten und arbeite demnach ausschließlich im Spät-, Nacht- und wochenenddienst. Dies ist mit meiner Kinderbetreuung nicht vereinbar. Das habe ich meinem Chef vor 3 Wochen geschrieben aber keine Antwort erhalten. Was kann ich jetzt machen? Diese Zeiten kann ich nicht arbeiten, muss wohl ich dann kündigen oder muss er mir kündigen? Und was wird dann aus der Sperrfrist? Oder muss er mich zu normalen Arbeitszeiten arbeiten lassen? Ich habe mir ein Bein ausgerissen um einen teuren Kitaplatz zu organisieren und stelle nun fest dass er mir nichts nützt da ich ausschließlich außerhalb der Öfnnungszeiten arbeiten soll...
Hallo, der Arbeitgeber soll grundsätzlich betriebliche Belange berücksichtigen, leider haben sie aber keinen Anspruch auf bestimmte Zeiten. Ich würde noch mal mit ihm reden, wenn es nicht klappt, würde ich, jedoch nur die Teilzeit, kündigen. Und dann würde ich, mit Zustimmung des Arbeitgebers, mir woanders eine Teilzeittätigkeit in der Elternzeit suchen. Am Ende der Elternzeit könnten Sie dann immer noch entscheiden, muss in besser gefällt. Im § 15 BEEG steht, dass man sich innerhalb von vier Wochen einigen soll. Liebe Grüße NB
cube
Anspruch auf Wunscharbeitszeiten hat man nicht und sofern diese Zeiten auch vorher vertraglich möglich waren, darf der AG so einsetzen, wie es die betrieblichen Belange erfordern. Kann es sein, dass er dir eigentlich einen Gefallen tun wollte? Davon ausgehend, das spät, nachts und am we der Vater anwesend ist und möglicherweise damit kein Vollzeit-KiGa-Platz benötigt würde? Komplett kündigen brauchst du nicht, nur die TZ in EZ. Aber diese muss dann von dir ausgehen, da du die Zeiten nicht leisten kannst.
cumo
@cube Hast du irgendwas gelesen bevor du das beantwortet hast? Bist du in irgendeiner Form qualifiziert? Warum sollte er mir damit einen Gefallen tun wollen wenn ich ausdrücklich andere Zeiten erbeten habe? Meine Mann arbeitet auch in Randzeiten, das geht auf keinen Fall. Wenn ich ALG kriegen soll, muss natürlich der Arbeitsvertrag gekündigt werden...
Felica
Nein, der Vollzeit-Arbeitsvertrag muss nicht gekündigt werden. Rede mit dem AG, weise ihn noch einmal auf das Problem hin. Und das du sofern man keine andere Lösung findet, nur die Eltern-Teilzeit kündigst. Das ist wichtig. danach lasse dir bestätigen das der AG keine andere Möglichkeit hat dich zeitlich einzusetzen und damit gehst du dann zum Arbeitsamt. Du meldest dich dann im Rahmen deiner EZ arbeitssuchend und bekommst über die Teilzeit auch anteilig ALG1. Dein Vollzeitvertrag ruht weiterhin. Gibt dir Zeit etwas neues zu suchen. Sperre hast du nicht zu erwarten da die Kinderbetreuung nicht gewährleistet werden kann. Langfristig würde ich dann aber einen anderen AG suchen der eher deinen Arbeitszeiten entgegen kommt. Den das er so dich einteilt obwohl anders gewünscht zeigt auch das wenig Entgegenkommen von ihm zu erwarten ist. Außer er schwenkt nun doch noch um, vielleicht war ihm das mit deinem Mann nicht so bewusst.
Felica
Leider ist es so das man keinen Anspruch auf bestimmte Zeiten hat, der AG kann dich so einsetzen wie es in deinem Vertrag steht. Mehr muss er nicht machen. wenn man es wegen mangelnder Kinderbetreuung nicht hin bekommt muss man selbst schauen wo man bleibt. Du hast den Vorteil noch in EZ zu sein, den würde ich nutzen solange wie geht.
cube
Du hast nirgendwo geschrieben, das auch deinMann in Randzeiten arbeitet. Mein Einwand, das dein Chef evt. etc war auch kein Angriff, sondern lediglich eine Überlegung. Um es hart zu sagen: du kennst deinen Vertrag und die üblichen Schichten. Deine Anfrage für bestimmte Zeiten wurde nicht in deinem Sinne beantwortet, also hättest du davon ausgehen können bzw. dich darauf einstellen können, dass diesen Wünschen wohl nicht entsprochen werden wird. Das du ohne Zusage für deine Wunscharbeitszeiten einen teuren KiGa-Platz angemeldet hast, ist daher eben auch nicht deinem Chef zuzuschreiben Aber davon ab habe ich dir sehr wohl eine vernünftige Antwort gegeben. Ich verstehe, dass du sauer bist über die Situation - aber such dir bitte einen anderen Prellbock dafür als Forumsteilnehmer, die dir hier mit einer Antwort auf deine Frage helfen wollen. Dun könntest dir übrigens auch von deinem Chef eine Erlaubnis holen, in EZ bei einem anderen AG zu arbeiten, der dir bessere Arbeitszeiten anbietet.
Sundancer
Nein man muss nicht schauen wo man bleibt.ich hatte ähnliche Situation nach dem zweiten Kind. Allerdings ging es bei mir um nur arb8am Wochenende. Als ich anfing wieder zu arbeiten gab es Probleme mit der diensteinteilung. Dank Arbeitskammer (Saarland) und Betriebsrat hat sich das Problem schnell gelöst. Siehe schutzwürdige familiäre Belange. Kannst du auch uber Google suchen. Gibt ein Gerichtsurteil dazu. Lg
cube
Bei diesem Urteil ging es aber darum, dass ein bereits implementierter Dienstplan plötzlich geändert wurde und nun nicht mehr mit den familiären Belangen zu vereinbaren war. Wie dem auch sei: auch hier zählt dennoch das, was im Vertrag vorher vereinbart war und auch die betrieblichen Belange. Im Zweifelsfall muss der AG also nachweisen, dass eine andere Einteilung nicht möglich ist, ohne das betriebliche Nachteile entstehen. Aber ich gebe dir Recht: ich würde es auch über den BR versuchen und natürlich - wie auch schon gesagt wurde - nochmal das freundliche Gespräch mit dem Chef suchen. Diesen auch nochmal konkret darauf ansprechen, warum ein Gespräch bzgl. der Arbeitszeiten bisher immer "abgelockt" wurde und in keiner weise die Wunscharbeitszeiten als "geht gar nicht" kommentiert wurden.
SumSum076
Du hast deinen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit schon vor 1 Jahr gestellt und damals wurde der nicht abgelehnt? Guck mal hier rein, vielleicht helfen dir die Begründungen (ca ab 37) weiter? Auch wenn der Fall nur in Teilen zutrifft: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/koeln/arbg_koeln/j2018/11_Ca_7300_17_Urteil_20180315.html Von Arbeitgebern wird vor allem bei Arbeit IN der Elternzeit mehr und mehr verlangt, dies den Arbeitnehmern zu ermöglichen... Wie siehst du es denn selber? Sind deine Wunscharbeitszeiten realistisch? Gruß Sabine
Sundancer
@ cube. Ja aber den Grundsatz, dass familiäre Belange zu berücksichtigen sind, und dies bei anderen Mitarbeiter nicht der Fall ist, muss der AG Rücksicht drauf nehmen, das zählt nicht nur bei der Betreuung von Kindern, sondern auch für die Pflege von pflegebedürftigen Angehörigen. Der AG hat ja seine Entscheidung überhaupt nicht begründet, ausserdem hat er dem Antrag auf Teilzeit in EZ zugestimmt, sodass ihm bewußt gewesen sein musste, dassdie An nur begrenzt einsatzfähig ist. Ich bin froh, daß wir hier die AK haben, die mir damals geholfen haben etwas für meinem AG aufzusetzen und dass der BR dies unterstützt hat. Aber wie schon geschrieben wurde, kann der AG seine An für die EZ freistellen, dass sie Teilzeit in EZ bei einem anderen AG arbeiten kann, wenn er ihr keine Arbeitszeiten anbieten kann, in der sie eine Betreuung hat. Wer weiß, was sich dann da raus ergibt.
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