Guten Tag Frau Bader,
mein Unternehmen plant im nächsten Monat tageweise in Kurzarbeit zu gehen. Ich bin in Teilzeit beschäftigt und derzeit in SSw14. Ist es nicht so, dass Kurzarbeit eine Entgeltersatzleistung ist und nicht zum Elterngeld hinzugerechnet wird? Wäre es legitim mich trotzdem in Kurzarbeit zu schicken? Ich hätte erhebliche wirtschaftliche Nachteile.
Könnte ich bei der Angabe der Bemessungszeiträume als Nichtswlbstständige die Kurzarbeitsmonate ausklammern?
Eine weitere Frage: Dürfte ich an geplanten Kurzarbeitstagen Urlaub einreichen und würde dann das volle Gehalt bekommen?
Freundliche Grüße
Summer 2020
von
Summer2020
am 06.03.2024, 16:28
Antwort auf:
Kurzarbeit während Schwangerschaft
Hallo,
wenn der Arbeitgeber entscheidet, Kurzarbeit anzuordnen gilt das für alle Arbeitnehmer, auch für Schwangere. Gleichwohl mindert dies Ihr Elterngeld als Ersatzleistung.
Der Gesetzgeber sieht vor, dass vor Kurzarbeit erst der restliche Urlaub genommen werden muss.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.03.2024
Antwort auf:
Kurzarbeit während Schwangerschaft
Zeiträume mit Kurzarbeit können nicht ausgeklammert werden. Die Regelung, dass solche Zeiträume nicht berücksichtigt werden, war während Corona befristet und ist mittlerweile ausgelaufen.
Der Arbeitgeber kann Dich trotz Schwangerschaft in Kurzarbeit schicken. Nachteile haben dadurch ja alle anderen Arbeitnehmer ebenfalls.
von
Suomi
am 06.03.2024, 17:44