Liebe Frau Bader, im August bekomme ich mein erstes Kind und möchte Elterngeld für 12 Monate beantragen. Da meine Situation im Vorfeld etwas kompliziert war, kann mir leider niemand genau sagen, wie hoch das Elterngeld ausfallen wird. Vielleicht können Sie mir weiterhelfen. Zur Situation: Ich war in 1. Ehe verheiratet und habe hier die Steuerklasse III geführt. Diese Ehe wurde nach einer 1,5 Jahren währenden Trennungszeit Mitte Juni 2013 geschieden. Unmittelbar nach der Scheidung erhielt ich Post vom Finanzamt, dass ich ab 01.01.2013 rückwirkend in Steuerklasse I gestuft werde. Vor zwei Tagen habe ich erneut geheiratet (den Vater des Kindes), bisher wurde noch nicht festgelegt, wer welche Steuerklasse führen wird. Wie wird das Elterngeld nun berechnet? Auf Grundlage der Steuerklasse I oder auf Grundlage derjenigen Steuerklasse, die ich nun nach der erneuten Heirat für 2013 wähle? Vielen herzlichen Dank für Ihre Hilfe und viele Grüße Josi von St.