Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Scheidung und Schwangerschaft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Scheidung und Schwangerschaft

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Ich lebe seit November von meinem Mann getrennt und lebe sit dem in einer sehr glücklichen Partnerschaft. Nun bin ich in der 6. Schwangerschaftswoche und hoffe, dass mein Nochehemann einer vorzeitigen Scheidung zustimmen wird. Was geschieht rein rechtlich gesehen nach der Endbindung, wenn ich noch nicht geschieden bin? Ist mein Ehemann tatsächlich der gesetzliche Vater, hat der leibliche Vater in irgendeiner Form Rechte, die denen des Ehemannes überlegen sind? Welche gesetzlichen Bestimmungen gibt es für derartige Fälle ? (die Ehe bestand 2 Jahre, ohne Kinder- der gesamte Hausstand nebst Vermögenswerte sind schriftlich fixiert und aufgeteilt worden) Der Verweis auf mögliche Rechtssprechungen bzw. Gesetze wäre ggf. auch ausreichend- vielleicht auch der Hinweis auf Lektüre zu dieser Thematik ? ganz lieben Dank Nicole


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Hallo Nicole, in meinem Fall war es so das ich von meinem Ex-Mann ca. 1 Jahr schon getrennt lebte bevor ich schwanger wurde, da aber das Kind vor der Scheidung gezeugt wurde, galt es als ehelich.(Ich war im 4.Monat als ich geschieden wurde) Es gab nach der Geburt meines Sohnes ein Verfahren für die Ehelichkeitsanfechtung in dem ich erklären mußte das ich nicht mit meinem Ex-Mann geschlafen habe in der "gesetztlichen Zeugungszeit". Ich habe aber noch vor dieser Verhandlung das alleinige Sorgerecht beantragt, wegen Scheinvaterschaft. Danach konnte vom KV die Vaterschaftserklärung abgegeben werden. Dies war 1997, ich kann nur hoffen das dieses Verfahren mittlerweile vereinfacht worden ist. Aber solange dein "Nochehemann" keine Schwierigkeiten macht und villeicht anzweifelt ob das Kind nicht doch von Ihm sein könnte, gibt es keine größeren Probleme. Es ist halt nur umständlich in unserer Bürokratie. Für Dich und das Kind entstehen keine Kosten, allerdings für Deinen "Nochehemann". Ich hab es damals so gehandhabt, das ich ihm alle Kosten erstattet habe da er ja gar nichts mit meinem Kind zu tun hatte. Ich wünsche Dir noch alles Gute für deine Schwangerschaft. Gruß Rosi


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Sorry für die Schreibfehler, bin ein wenig in Zeitdruck o. T.


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Hallo Rosi, vielleicht erinnerst Du Dich noch, Du hattest auf meine E-MailAnfrage geantwortet. Ich wollte mich nochmals bedanken und Dir zumindest erzählen, wie alles weiterging, Katharina kam am 13.09.2001 um 22.44 Uhr zur Welt und ich selbst bin seit dem 19.07.2001 rechtmäßig gecshieden. Nach einigem Hin- und Her hat mein Exmann der Scheidung zugestimmt und ist auch nicht mit unserer Tochter in Berührung gekommen. Das neue Kindschaftsrecht hat es ermöglicht, dass der biologische Vater die Vaterschaftsanerkennung vor der Entbindung abgegeben hat und somit keine Probleme für unser Kind und die Geburtsunterlagen bestanden, sie trät bereits den Nachnamen Ihres Veters und ich bin noch nicht wieder verheiratet, aber das wird wohl nicht mehr so lange dauern :-)) Ich wünsche Dir und Deiner Familie unbekannter Weise frohe Weihnachten und hoffe, Du freust Dich über die Infos. Ganz lieben Gruß Nicole


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