Frage: Rund ums Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, Ich bin in der 19.wo und würde gem. Normalen Verlauf der Ss im Mai in Mutterschutz gehen.Jedoch ergaben sich ein paar Probleme, welche ein Beschäftigungsverbot (ab sofort) rechtfertigen. Dieses Thema ist ganz neu für mich, sodass sich div. Fragen ergeben: -Besteht während des Beschäftigungsverbots weiterhin ein Arbeitsverhältnis (seit zwei Jahren im Betrieb mit einen unbefristeten Arbeitsvertrag!) i.s.v Lohnzahlungen,Anspruch auf Urlaub bis zum Ende der Schutzfrist? -Wie sieht der Kündigungsschutz in dieser Zeit aus? -Wie ist der rechtl.. Verlauf vom Beschäftigungsverbot zum Mutterschutz bis hin zur Elternzeit (12 Monate) im Hinblick auf Rechte und Pflichten? -wann ist eine Kündigung während dieser Phasen möglich und aus welchen Gründen? -Ist hier eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sinnvoller??? Ich bin etwas verunsichert und habe Angst gekündigt zu werden, da ich schon die vierte Schwangere in der Abteilung bin und ich vermute (?) , dass der AG auf dieser Art "Ballast" abwerfen will! Ps:Unternehmensgrösse rechtfertigt einen Betriebsrat! Vielen Dank!!!! Vg

von Happyone am 24.01.2014, 11:05



Antwort auf: Rund ums Beschäftigungsverbot

Hallo, - ja, weiter Lohn u Urlaubsanspruch bis zum Ende des Mutterschutzes - Kündigungsschutz wegen SchwS -Sie meinen Krankschreibung? Das kommt darauf an, ob es an der SchwS liegt oder an der Arbeitsstelle Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.01.2014



Antwort auf: Rund ums Beschäftigungsverbot

Wenn Du eins bekommst vom Arzt dann ist das so. Es ändert sich rein gar nichts an allen von Dir genannten Punkten, außer dass Du eben Zuhause bleiben kannst / musst . Ablauf, Mutterschutz , Vertrag, Urlaub etc. total identisch, als wenn Du arbeiten gehen würdest.

von Sternenschnuppe am 24.01.2014, 11:40



Antwort auf: Rund ums Beschäftigungsverbot

1) Ja, es gibt BV-Lohn und du hast Anspruch auf Urlaub. Ab Mutterschutzbeginn gibt es das Mutterschaftsgeld und Urlaub wie gehabt bis zum Ende des Mutterschutzes. 2) Kündigungsschutz geht von der Schwangerschaft bis 4 Monate nach der Geburt (wenn du keine EZ nimmst). Kündigung wäre nur zB bei Betriebsschließung möglich. 3) rechtlicher Verlauf? Du hast dein Beschäftigungsverbot abgegeben? Dann folgt als nächste die Bescheinigung über den Mutterschutz (ca 7 Wochen vor Geburt) und dann musst du 7 Wochen vor Ende des Mutterschutzes deine Elternzeit anmelden. Elternzeit: Meldest du nur 1 Jahr an, braucht dein AG einer Verlängerung nicht zustimmen (Lies dazu mal die Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" vom Familienministerium, die haben auch eine zum Mutterschutz). 4) Kündigung nur mit behördlicher Genehmigung, zB bei Betriebsschließung. Mit normaler Begründung: Ohne EZ erst nach 4 Monaten nach der Geburt. Nach der EZ am ersten Tag nach der EZ. 5) Nein! Gruß Sabine

von SumSum076 am 24.01.2014, 20:58



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Urlaubstage im teilzeit beschäftigungsverbot

Hallo ich arbeite eigentlich 75% mit einer 5-tage woche nun bin ich im teilzeit beschäftigungsverbot mit 50% und einer 4 tage woche. Wenn ich es richtig verstanden habe müsste ich ja weiterhin den vollen urlaubssnspruch für die 5 Tage woche haben oder ? Aber wie ist es wenn ich jetzt Urlaub nehme? Muss ich dann 5 oder 4 Tage für eine Woche Urlaub ...


Beschäftigungsverbot - Neuer Arbeitsvertrag nach Ausbildung - Bemessungsgrundlage Lohnfortzahlung

Sehr geehrte Frau Bader, Ich wuerde mich gerne mit einem Anliegen an Sie richten.  Ich habe meine Ausbildung bei meinem jetzigen Arbeitgeber als Sozialbpaedagogische Assistenz (KITA) im Maerz beendet. Ich habe seit 1. April bei dem selben Arbeitgeber einen unbefristeten Vollzeitvertrag unterschireben.  Jetzt wurde eine Schwangerschaft bei...


Beschäftigungsverbot

Hallo Ich arbeite als Erzieherin , 20 Std pro woche. möchte jetzt aber auf 30 Std erhöhen , weil ich schwanger bin und dann ein komplettes Beschäftigungs Verbot bekomme. wie wird dann mein Gehalt im Beschäftigungsverbot berechnet?   desweitwren gibt es ab August vllt eine Gehaltserhöhung für alle. bekomme ich die direkt auch oder er...


Beschäftigungsverbot nach erfolgreicher Wiedereingliederung

Guten Morgen Frau Bader, ich würde gerne fragen was ich als Entlohnung während eines Beschäftigungsverbotes erwarten kann, da ich die Monate vor der Schwangerschaft langzeitkrank bzw. mich am wiedereingliedern war, ich es aber so verstanden habe, dass der Mutterschutzlohn anhand der letzten drei Monate VOR der Schwangerschaft ausgerechnet wird....


Beschäftigungsverbot während Teilzeit in Elternzeit

Guten Tag Frau Bader,   ich habe mich bereits versucht zu informieren, finde dieses Thema allerdings sehr komplex, daher richte ich an Sie die Frage:   ich befinde mich im 3. Jahr in Elternzeit und arbeite aber bereits seit über einem Jahr in Teilzeit bei selbigen Arbeitgeber.  Die Elternzeit läuft ab März 2025 aus.    Wenn ich nu...


Bezahlung Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader, mir wurde ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Nach google Recherche wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Eintritt der Schwangerschaft gezahlt. Bei Eintritt der Schwangerschaft war ich in Elternzeit. Davor habe ich Teilzeit gearbeitet. Jetzt arbeite ich aber Vollze...


Kündigung der Elternzeit bei Beschäftigungsverbot

Guten Tag,  ist es möglich, die Elternzeit zu kündigen, wenn man ein Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft hat? Ich weiß, dass dies zum Beginn des regulären Mutterschutzes sechs Wochen vorm ET möglich ist und der Arbeitgeber dies auch nicht ablehnen kann. Wie ist es aber, wenn man vorzeitig ein Beschäftigungsverbot erhält? Viel...


Individuelles Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader.  Gerne möchte ich in meiner Schwangerschaft in ein individuelles Beschäftigungsverbot gehen (nur 5 Stunden), da ich einen sehr anstrengenden Job habe. So weit ich weiß bezahlt der Arbeitgeber mich normal weiter. Jedoch Frage ich mich,ob es Auswirkungen auf die Berechnung des Elterngeldes hat. Vielen Dank für Ihre Bem...


Beschäftigungsverbot durch Ag

Liebe Frau Bader,  mir wurde nach Bekanntgabe der Schwangerschaft ein BV durch den AG erteilt. Nun lese ich überall, dass sich der Mutterschutzlohn auf Basis der letzten drei Monate vor der Schwangerschaft berechnet. Mir wurden auf Wunsch meines AG, da wir einen großen Personalmangel haben die Stunden mit meinem Einverständnis auf Vollzeit 37,5...


Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot - Zuschläge

Hallo, ich arbeite als Krankenschwester, derzeit nur Nachtdienst. Bin allerdings nicht als reine Nachtwache eingestellt und könnte auch in anderen Diensten arbeiten. Dadurch fallen natürlich steuerfreie Nacht-/Sonntags- und Feiertagszuschläge an, welche nach Stunden berechnet werden. Sie werden wirklich nur für tatsächlich geleistete Stunden b...