Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rund ums Beschäftigungsverbot

Frage: Rund ums Beschäftigungsverbot

Happyone

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, Ich bin in der 19.wo und würde gem. Normalen Verlauf der Ss im Mai in Mutterschutz gehen.Jedoch ergaben sich ein paar Probleme, welche ein Beschäftigungsverbot (ab sofort) rechtfertigen. Dieses Thema ist ganz neu für mich, sodass sich div. Fragen ergeben: -Besteht während des Beschäftigungsverbots weiterhin ein Arbeitsverhältnis (seit zwei Jahren im Betrieb mit einen unbefristeten Arbeitsvertrag!) i.s.v Lohnzahlungen,Anspruch auf Urlaub bis zum Ende der Schutzfrist? -Wie sieht der Kündigungsschutz in dieser Zeit aus? -Wie ist der rechtl.. Verlauf vom Beschäftigungsverbot zum Mutterschutz bis hin zur Elternzeit (12 Monate) im Hinblick auf Rechte und Pflichten? -wann ist eine Kündigung während dieser Phasen möglich und aus welchen Gründen? -Ist hier eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sinnvoller??? Ich bin etwas verunsichert und habe Angst gekündigt zu werden, da ich schon die vierte Schwangere in der Abteilung bin und ich vermute (?) , dass der AG auf dieser Art "Ballast" abwerfen will! Ps:Unternehmensgrösse rechtfertigt einen Betriebsrat! Vielen Dank!!!! Vg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, - ja, weiter Lohn u Urlaubsanspruch bis zum Ende des Mutterschutzes - Kündigungsschutz wegen SchwS -Sie meinen Krankschreibung? Das kommt darauf an, ob es an der SchwS liegt oder an der Arbeitsstelle Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Wenn Du eins bekommst vom Arzt dann ist das so. Es ändert sich rein gar nichts an allen von Dir genannten Punkten, außer dass Du eben Zuhause bleiben kannst / musst . Ablauf, Mutterschutz , Vertrag, Urlaub etc. total identisch, als wenn Du arbeiten gehen würdest.


SumSum076

Beitrag melden

1) Ja, es gibt BV-Lohn und du hast Anspruch auf Urlaub. Ab Mutterschutzbeginn gibt es das Mutterschaftsgeld und Urlaub wie gehabt bis zum Ende des Mutterschutzes. 2) Kündigungsschutz geht von der Schwangerschaft bis 4 Monate nach der Geburt (wenn du keine EZ nimmst). Kündigung wäre nur zB bei Betriebsschließung möglich. 3) rechtlicher Verlauf? Du hast dein Beschäftigungsverbot abgegeben? Dann folgt als nächste die Bescheinigung über den Mutterschutz (ca 7 Wochen vor Geburt) und dann musst du 7 Wochen vor Ende des Mutterschutzes deine Elternzeit anmelden. Elternzeit: Meldest du nur 1 Jahr an, braucht dein AG einer Verlängerung nicht zustimmen (Lies dazu mal die Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" vom Familienministerium, die haben auch eine zum Mutterschutz). 4) Kündigung nur mit behördlicher Genehmigung, zB bei Betriebsschließung. Mit normaler Begründung: Ohne EZ erst nach 4 Monaten nach der Geburt. Nach der EZ am ersten Tag nach der EZ. 5) Nein! Gruß Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...

Hallo, ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich bin in einem Unternehmen, indem man ab Tag 1 der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhält. Aktuell bin ich noch in Elternzeit arbeite aber in Elternzeit-Teilzeit. Wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde, und meine Elternzeit deswegen vorzeitig beende, steht mir dann das Geh ...

Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau hat den Job gewechselt und noch keinen tag in der neuen Arbeit gearbeitet. 2tage bevor ihr Arbeitsverhältniss/1.Arbeitstag war ist uns mitgeteilt worden das sie schwanger ist und wir haben das dem neuen Arbeitgeber gleich mitgeteilt.  Dieser hat ihr gleich ein beschäftigungsverbot ausgestellt, da es ein pfle ...

Hallo Frau Bader,   Ich bin kurz vor Ablauf meiner Elternzeit erneut Schwanger geworden, habe schon recht früh meinem Arbeitgeber (Zahnarzt) Bescheid gegeben. Wir hatten immer ein tolles Arbeitsverhältnis und da wir mittlerweile auch  umgezogen sind war klar das ich leider in dieser Praxis nicht mehr arbeiten werde.    Meine Chefs tota ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe bis zum 31.08.2025 geringfügig bei meinem Arbeitgeber gearbeitet. Seit dem 01.09.2025 arbeite ich dort Teilzeit. Heute habe ich Aufgrund meiner Schwangerschaft ein betriebliches Beschäftigungsverbot erhalten. Im Internet steht, dass der Durchschnitt der letzten drei Monate gerechnet wird. Bekomme ich dann als Lohn ...

Hallo Frau Bader,  ich hatte von März bis August 2025 einen befristeten Stellenumfang von 100%. Ein Antrag auf mind. 90% habe ich im Juni ab September gestellt, da ab September sonst wieder der Stellenumfang von 50% wirksam geworden wäre. Dies wurde auch genehmigt, sprich ab September 90%.  Anfang September wurde meine Schwangerschaft festge ...

Hallo, ich bin noch in der Elternzeit von Kind 1, habe noch 49 Tage Resturlaub aufgrund des Beschäftigungsverbots. Mein Elterngeld endet im Dezember 2025 und die Elternzeit würde ich zum 31.12.2025 beenden um im Januar und Februar 2026 den Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung in Anspruch zu nehmen (ursprünglich war angedacht danach wieder in E ...

Guten Tag,  ich befinde mich gerade in einer verzwickten Situation. Ich wurde von meinem Arzt sofort nach Feststellung der Schwangerschaft aufgrund einer Vordiagnose in das Beschäftigungsverbot geschickt. So war ich von jetzt auf gleich aus meinem Beruf raus. Allerdings befinde ich mich gerade in einer Weiterbildung, welche im Februar 2026 been ...

Guten Abend bzw Guten Morgen, Ich befinde mich in folgender Situation und bin über fachlichen Rat sehr dankbar: Ich bin in SSW8 schwanger und aktuell krankgeschrieben. Nächster geplanter Schritt ist ein individuelles beschäftigungsverbot ab SSW 11 aus triftigen Gründen, bereits mit Ärztin abgeklärt. Soweit so gut. Arbeitgeber weiß aktuell noch ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in der 12. SSW und wurde seit dem 27.10. – mit Bekanntgabe meiner Schwangerschaft – durch meinen Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot versetzt. In diesem Zusammenhang habe ich zwei Fragen: -Bemessungsgrundlage der Gehaltsfortzahlung:  orientiert sich die weitere Gehaltsauszahlung am durch ...