Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rückzahlungsvereinbarung Weiterbildung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Rückzahlungsvereinbarung Weiterbildung

Lydia0000

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Hallo Frau Bader, Ich habe durch den Arbeitgeber eine Weiterbildung finanziert bekommen und eine Rückzahlungsvereinbarung unterschrieben welche über einen Zeitraum von einem Jahr geht und die Summe sich monatlich reduziert. Nun bin ich schwanger und werde vermutlich ein generelles Beschäftigungsverbot (Pflege) bekommen. Ruht der Rückzahlungsvertrag dann oder reduziert sich die Summe weiterhin monatlich obwohl ich nicht arbeite? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, im BV läuft die Zeit weiter zu Ihren Gunsten, da das Beschäftigungsverhältnis weiter besteht und auch nicht ruht. Liebe Grüße NB


cube

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Mit Rückzahlung meinst du, dass du pro Monat, den du dort arbeitest, Summe x praktisch "abgearbeitet" hast, oder? Oder zahlst du deinem AG tatsächlich eine Summe x pro Monat zurück, die von deinem Gehalt abgezogen wird??


Lydia0000

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Also wenn ich kündigen würde im ersten Monat nach der Weiterbildung müsste ich die volle Summe zurückbezahlen, ansonsten monatlich 1/12 weniger. Ist ein zinnsloses Darlehen was zurück verlangt wird wenn man kündigt oder gekündigt wird.


cube

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OK. Solange in deinem Vertrag nichts davon steht, dass zu bestimmte Zeiten wie zB BV die Rückzahlung ruht, zahlst du weiterhin ab. Davon abgesehen ist das BV ja keine Freiwilligkeit mit der du dich aus irgendeiner Verantwortung bzw. Arbeit herausziehen willst - es wird dir ja vom AG ausgesprochen. In so fern kann er dann ja schlecht sagen, die Monate werden nicht gezählt. Grundsätzlich bist du dann ja arbeitsfähig, aber der AG kann dir keinen Arbeitsplatz gemäß MuSchu zur Verfügung stellen. Das darf dir nicht nachteilig ausgelegt werden. Aber wie gesagt - schau mal in die Vereinbarung dazu. Was ich mir nämlich vorstellen könnte ist, dass die Rückzahlung während der EZ ruht.


HeyDu!

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Cube - Sie zahlt nix ab :-) @Fragestellerin BV zählt als Beschäftigungszeit. Die Zeit läuft also weiter für Dich. Mit jedem Monat der vergeht sinkt die Summe x für den Fall einer Kündigung.


Lydia0000

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Vielen Dank für die schnellen Antworten, bin jetzt auf jeden fall etwas beruhigt!!


cube

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Wenn du alle Posts gelesen hättest, hättest du gesehen, das ich genau das vorher korrigiert bzw nachgefragt habe und es die Formulierung dann nur benutzt habe, weil die AP sie eben so genutzt hat. Aber danke für die Goldwaage ;-)


HeyDu!

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Da ich alles gelesen habe, habe ich entsprechend geantwortet...;-) Erste Frage von Dir und in der Mitte steht ein ODER... Fragesteller antwortet und Du schreibst "zahlst Du weiter ab". Da bist Du schon selbst "schuld", wenn man Dich freundlich hinweist. So viel zum Thema Goldwaage :-D


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