Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rückwirkende Bonuszahlung im Mutterschutz

Frage: Rückwirkende Bonuszahlung im Mutterschutz

LaMaAn

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Sehr geehrte Frau Bader, mein Mutterschutz beginnt zum 14.01.21. Ende Januar (also in meinem Mutterschutz) steht noch rückwirkend für das 3. Quartal 2020 eine Bonuszahlung an (welche mir mein Arbeitgeber auch zahlen möchte). Nun meine Frage: kann sich die Zahlung (ggf. negativ) auf die Höhe meines Elterngeldes auswirken, da ich im Mutterschutz quasi Geld „verdient“ habe oder es unter „Arbeitgeberzuschuss“ angeben muss? Oder wäre es gar von Vorteil? Falls die Info wichtig sein sollte: Ob die Elterngeldstelle die Boni der vergangenen 12 Monate mit ins Elterngeld berechnet, weiß ich leider noch nicht (sind immer nur Quartalszahlungeb). Würde dies mit der o.g. Bonuszahlung während des Mutterschutz einen Unterschied machen? Vielen herzlichen Dank und mit freundlichen Grüßen LaMaAn


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, kommt es im Mutterschutz an, ist es für das EG ohne Belang. Kommt es während des Bezuges von EG an, wird es nicht berücksichtigt, wenn es als Einmalzahlung deklariert wird. Liebe Grüße NB


Dojii

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Der Monat, in dem der Mutterschutz beginnt, wird bei der Berechnung des Elterngeld ohnehin ausgeklammert. Sollten dort Zahlungen eingehen, wäre es also egal. Ob Bonuszahlungen bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt werden sieht man normalerweise auf der Lohnabrechnung. Wenn die Beträge als laufend steuerpflichtiger Lohn versteuert werden, müssen sie beim Elterngeld auch berücksichtigt werden. Sind sie dagegen als Einmalzahlung/EGA/sonstiger Bezug deklariert, dürfen sie nicht berücksichtigt werden.


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