Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rückwirkende Bonuszahlung im Mutterschutz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Rückwirkende Bonuszahlung im Mutterschutz

LaMaAn

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mutterschutz beginnt zum 14.01.21. Ende Januar (also in meinem Mutterschutz) steht noch rückwirkend für das 3. Quartal 2020 eine Bonuszahlung an (welche mir mein Arbeitgeber auch zahlen möchte). Nun meine Frage: kann sich die Zahlung (ggf. negativ) auf die Höhe meines Elterngeldes auswirken, da ich im Mutterschutz quasi Geld „verdient“ habe oder es unter „Arbeitgeberzuschuss“ angeben muss? Oder wäre es gar von Vorteil? Falls die Info wichtig sein sollte: Ob die Elterngeldstelle die Boni der vergangenen 12 Monate mit ins Elterngeld berechnet, weiß ich leider noch nicht (sind immer nur Quartalszahlungeb). Würde dies mit der o.g. Bonuszahlung während des Mutterschutz einen Unterschied machen? Vielen herzlichen Dank und mit freundlichen Grüßen LaMaAn


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, kommt es im Mutterschutz an, ist es für das EG ohne Belang. Kommt es während des Bezuges von EG an, wird es nicht berücksichtigt, wenn es als Einmalzahlung deklariert wird. Liebe Grüße NB


Dojii

Beitrag melden

Der Monat, in dem der Mutterschutz beginnt, wird bei der Berechnung des Elterngeld ohnehin ausgeklammert. Sollten dort Zahlungen eingehen, wäre es also egal. Ob Bonuszahlungen bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt werden sieht man normalerweise auf der Lohnabrechnung. Wenn die Beträge als laufend steuerpflichtiger Lohn versteuert werden, müssen sie beim Elterngeld auch berücksichtigt werden. Sind sie dagegen als Einmalzahlung/EGA/sonstiger Bezug deklariert, dürfen sie nicht berücksichtigt werden.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, Ich habe am 22.01.25 meine Ausbildung beendet und bin im selben Unternehmen in ein Beschäftigungsverhältnis mit neuem Gehalt gewechselt. Seit dem 27.01.25 bin ich nun im Mutterschutz.  Ich bin von dem Paragraphen 21 Mutterschutzgesetz Absatz 4 etwas verwirrt...  Wird mein neues Gehalt nun berücksichtigt oder nicht? Es handelt si ...

Hallo,    Ich habe folgende Frage:  Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz.   Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV.   Wie soll ich vorgehen? ...

Sehr geehrte Frau Bader,   ich befinde mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und habe von Anfang Juni bis Mitte Oktober unbezahlten Urlaub bewilligt. Nun bin ich unerwartet schwanger geworden. Der berechnete ET ist am 28.11., mein Mutterschutz schließt also (wenn das Baby bleibt) unmittelbar an den unbezahlten Urlaub an. Wie wirkt si ...

Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...

Ich bin in Hessen als Polizeibeamtin tätig. Nun habe ich in der Funktion als Polizeibeamtin (Zeugin) eine Vorladung zum Gerichtstermin erhalten. Der Gerichtstermin ist zwei Tage vor meinem errechneten Entbindungstermin. Ich befinde mich daher im Mutterschutz. Auf Abladungswunsch reagierte die zuständige Richterin bis dato nicht. Ich bin davon ausg ...

Hallo Frau Bader, mein Kind kam als Frühchen auf die Welt. Ich habe einen entsprechenden Schein bekommen. Habe ich einen Anspruch auf 12 Wochen Mutterschutz anstatt 8? Abgesehen davon sind die neuen Musteranträge für Elternzeit mit drei Möglichkeiten abgebildet: a) im unmittelbaren Anschluss an die Mutterschutzfrist bis x b) ab Geburt ...

Guten Tag,    danke, dass Sie sich die Zeit nehmen, meine Frage zu beantworten.    Ich bin in folgender Situation: Ich bin Landesbeamtin (Lebenszeitverbeamtung). Ich arbeite seit Jahren freiberuflich (ca 2h/Woche) als Lehrerin für Deutsch als Zweitsprache. Mein Arbeitgeber hat dies auch genehmigt. Meine Frage ist: Kann ich diese Tätigk ...

Hallo, ich stelle mir die Frage, ob es Rechtlich Probleme mit sich bringt, wenn man im Mutterschutz oder in der Elternzeit umzieht? Ich habe vor ein paar Monaten eine neue Arbeitsstelle gefunden und bin kurz drauf schwanger geworden. Mein Partner und ich haben uns nun überlegt, dass wir gerne ab Beginn des Mutterschutzes umziehen würden. Tatsächli ...

Sehr geehrte Frau Bader,   ich war seit Mitte Juni 2024 bis Mitte September 2024 in Mutterschutz. Anschließend in Elternzeit für 1 Jahr. Aktuell wurde eine dauerhafte Tariferhöhung nachträglich seit Juli 2024 bestätigt. Sollte sich mein Gehalt während des Mutterschutzes entsprechend erhöhen (von Juli bis September 2024) oder bekomme ich das ...

Guten Abend Frau Bader,  wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die  Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25.  Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...