Tinasue29
Hallo Frau Bader, Ich habe jetzt erst bei meinem dritten Kind erfahren wie ich den Zuschuß zum Mutterschaftsgeld bekomme obwohl ich von einer Eltern zeit in die nächste übergegangen bin. Jetzt meine Frage, kann ich vom Arbeitgeber auch noch rückwirkend den Zuschuß bekommen? (was jetzt 2 Jahre her ist) weil mir damals gesagt wurde mir würde dieser nicht zustehen da ich in elternzeit bin. Also die Dame aus der Personalabteilung damals (2017) hatte einfach keine Ahnung. Die Dame heute 2019 hat mich drauf hingewiesen das ich die elternzeit nur vorher beenden müsse um den Zuschuß zum Mutterschaftsgeld zu bekommen. Jetzt frag ich mich ob das so in Ordnung geht einfach das Geld von damals unter den Tisch fallen zu lassen. Liebe Grüße Tina
Hallo, leider nein.Es ist nicht Pflicht des AG, Sie darüber zu informieren. Liebe Grüße NB
mellomania
nur beim kindergeld gehts drei monate aber ansonsten ist es blöd gelaufen. und ja, das geht dass das unter den tisch fällt da du es nicht beantragt hast . in dem du deine elternzeit hättest auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beenden müssen. die fürsorgepflicht obligt dir selber und nicht der sachbearbeiterin. der AG muss dich auf diese möglichkeit auf nicht hinweisen. daher wird das nicht unter den tisch gekehrt sondern du hast es wie gesagt nicht beantragt.
Felica
Hast du den damals was schriftlich eingereicht oder kannst es beweisen? Wobei die Aussage an sich nicht falsch ist. Wenn du in EZ bist und im Rahmen dieser nicht arbeitest muss der AG nichts zahlen. Er muss es aber dann wenn du die EZ zum neuen Mutterschutz beendest.
Tinasue29
Mich ärgert es halt, da ich damals eine riesen Diskussion mit der Dame hatte. Ich mir sicher war das wenn ich die Elternzeit ein Tag vor neuem Mutterschutz beende, den zuschuss bekomme. Aber die Sachbearbeiterin mir klipp und klar sagte nein! Somit glaube ich ihr dann Schlussendlich.
Ähnliche Fragen
Hallo, werde jetzt in einen Rechtsstreit mit meinem Noch/Ehemaligen Arbeitgeber gehen... Hatte einen 400 Euro Job und wurde beim Beschäftigungsverbot statt weiterbezahlt von ihm bei der Bundesknappschaft abgemeldet. Nun müssen wir dem ganzen natürlich hinterherrennen. Die Krankenkasse braucht aber eine Bestätigung über Arbeitsverhältnis und G ...
Guten Tag, Ich habe heute gelesen, dass das Mutterschaftsgeld aus dem Durchschnittsgehalt aus den letzten drei Monaten vor Beginn des Mutterschutzes berechnet wird. Habe ich das Recht, dass eine falsche Berechnung nach über 3 Jahren noch korrigiert wird? Hintergrund: Ich bin im Februar 2014 in den Mutterschutz. Bis zum 31. Dezember 2013 hatte ic ...
Sehr geehrte Fau Bader, meine Tochter wurde jetzt 18 Jahre alt und müsste vom Kindsvater den sich geänderten Unterhalt einfordern. Das Jugendamt war schon tätig aber er will diesen Betrag nicht zahlen und hat sich von einem Anwalt beraten lassen. Nun will/muss unsere Tochter einen Antrag auf Beratungshilfe ausfüllen. Da sie noch Schülerin ist u ...
Hallo Frau Bader, ich bin ausschließlich geringfügig beschäftigt (530€ monatl. Netto) und bin über meinen Mann familienversichert. Ich bekomme also das Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für soziale Sicherung in Höhe von einmalig 210 €. Wie berechnet sich nun der Arbeitgeberzuschuss? Auf der einen Seite heißt es ja, der Arbeitgeberzuschuss soll ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...
Guten Tag Frau Bader, Bei mir liegt folgende Situation vor: Die Elternzeit für meinen älteren Sohn endete am 27.06.25. Der Mutterschutz für meine erneute Schwangerschaft begann am 21.07.25. Damit die Elternzeit meines Sohnes passgenau zum 21.07.25 endet, habe ich die Elternzeit nur bis zum 20.07.25 verlängert. Da ich während meiner Eltern ...
Guten Abend, Ich habe eine Frage zu meinem Mutterschutz. Meine erste Tochter ist am 29.04.2023 geboren. Elternzeit habe ich 3 Jahre genommen - bis zum 29.04.2026. Gearbeitet in Teilzeit in Elternzeit habe ich vom 29.04.2024 bis 31.07.2025. Nun bin ich erneut schwanger und war vom 31.07.2025 bis zum 01.09.2025 ganz normal in Elternzeit mein ...
Hallo Frau Bader, folgende Situation: ich bin für K1 in EZ bis 21.04.26. Ab 12.01.26 wollte ich auf Basis TZ während EZ wieder arbeiten. Ab 22.04.26 hätte ich die Teilzeit auf Basis Brückenteilzeit fortgesetzt. Nun bin ich wieder schwanger (Mutterschutz 22.05.26). Sollte ich nun, damit ich den vollen AG Zuschuss aus meiner VZ Tätigkeit vo ...
Hallo! Kann mir vielleicht jemand helfen? Mein Arbeitsvertrag endet 15.01. In eine Woche. Und Mutterschutz beginnt 18.01. Ich hab auch ärztliches Attest, deswegen kriege ich kein Alg1 und kein Mutterschaftsgeld von Krankenkasse. Aber jetzt bin ich krank. Ich war noch nicht bei dem Arzt, weil ich nicht arbeite. Aber ich habe gehört, wenn ich jet ...
Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit und Beschäftigungsverbot und Beendigung der Elternzeit
Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld Verschiebung Bemessungszeitraum
- Streichung Kindergartenzuschuss
- Neuer Arbeitsort nach Elternzeit da Umfirmierung
- Elternzeit
- Kündigungsschutz in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elternzeit /Elterngeld Kinder im Ausland(Kroatien)
- Zweite Kind gehalt
- Schwanger und neuer Job
- Teilzeit in Elternzeit