Tinasue29
Hallo Frau Bader, Ich habe jetzt erst bei meinem dritten Kind erfahren wie ich den Zuschuß zum Mutterschaftsgeld bekomme obwohl ich von einer Eltern zeit in die nächste übergegangen bin. Jetzt meine Frage, kann ich vom Arbeitgeber auch noch rückwirkend den Zuschuß bekommen? (was jetzt 2 Jahre her ist) weil mir damals gesagt wurde mir würde dieser nicht zustehen da ich in elternzeit bin. Also die Dame aus der Personalabteilung damals (2017) hatte einfach keine Ahnung. Die Dame heute 2019 hat mich drauf hingewiesen das ich die elternzeit nur vorher beenden müsse um den Zuschuß zum Mutterschaftsgeld zu bekommen. Jetzt frag ich mich ob das so in Ordnung geht einfach das Geld von damals unter den Tisch fallen zu lassen. Liebe Grüße Tina
Hallo, leider nein.Es ist nicht Pflicht des AG, Sie darüber zu informieren. Liebe Grüße NB
mellomania
nur beim kindergeld gehts drei monate aber ansonsten ist es blöd gelaufen. und ja, das geht dass das unter den tisch fällt da du es nicht beantragt hast . in dem du deine elternzeit hättest auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beenden müssen. die fürsorgepflicht obligt dir selber und nicht der sachbearbeiterin. der AG muss dich auf diese möglichkeit auf nicht hinweisen. daher wird das nicht unter den tisch gekehrt sondern du hast es wie gesagt nicht beantragt.
Felica
Hast du den damals was schriftlich eingereicht oder kannst es beweisen? Wobei die Aussage an sich nicht falsch ist. Wenn du in EZ bist und im Rahmen dieser nicht arbeitest muss der AG nichts zahlen. Er muss es aber dann wenn du die EZ zum neuen Mutterschutz beendest.
Tinasue29
Mich ärgert es halt, da ich damals eine riesen Diskussion mit der Dame hatte. Ich mir sicher war das wenn ich die Elternzeit ein Tag vor neuem Mutterschutz beende, den zuschuss bekomme. Aber die Sachbearbeiterin mir klipp und klar sagte nein! Somit glaube ich ihr dann Schlussendlich.
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