Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rückstellung von der Einschulung

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Rückstellung von der Einschulung

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Sehr geehrte Damen und Herren, wir hoffen, dass Sie uns eventuell weiterhelfen können. Laut brandenburgischem Schulgesetz muss unsere Tochter (geb. am 19.09.2003) im nächsten Jahre (also zum 01.09.2009) eingeschult werden. Unsere Tochter ist zu diesem Zeitpunkt noch 5 Jahre alt. Wie wir Ihrer Seite "unsere Kinderrechte" entnehmen konnten, schreiben Sie davon das Kinder mit 5 eingeschult werden können, dass heißt für uns, aber nicht müssen? Welche Möglichkeiten von rechtlicher Seite haben wir unsere Tochter, auf Grund der Kürze zum Stichtag für ein Jahr zurückzustellen. Auf Grund der Erfahrung aus dem Bekanntenkreis wissen wir, dass die Schulen bemüht sind so viele Kinder wie möglich einzuschulen somit die Klassen übervoll (bis zu 30 Kinder) sind. Somit kommen Kinder wie unseres zu kurz, d. h. Ihnen wird nicht genügend Aufmerksamkeit und Unterstützung zu teil. Das sogenannte Elternrecht aus dem Grundgesetz wurde ja in Bezug auf die Einschulung durch mehrere Gerichte ausgehebelt. D. h. für uns auf dieses kann man sich auch nicht berufen. Unsere Tochter ist von Kind auf mit allem später dran gewesen als andere Kinder in Ihrem Alter. Weiterhin fehlt ihr die soziale Kompetenz, d. h. Ihr fehlt das nötige Selbstvertrauen auf andere zugehen zu können. Auch ist sie sehr schüchtern. Im Vergleich zu den anderen Kindern aus Ihrer Kita-Gruppe zeigt sie auch kein Interesse am rechnen und schreiben lernen wollen. Wenn man sie fordert, kann sie dies auch alles. Auch kann sie sich über längere Zeit hin nicht konzentrieren oder mit einer Sache intensiv beschäftigen. Unsere Tochter zeigt sich demotiviert, weil sie in Ihrer Gruppe die kleinste und schwächste ist. Somit hat sie dann kaum an gemeinsamen Aktivitäten interesse, da die anderen Kinder Ihr zu schnell und zu wuselig sind. Die behandelnde Kinderärztin und der Orthopäde würden uns bei unserem Vorhaben unterstützen. Gibt es hierfür besondere Dinge die in den Attesten vermerkt sein sollten? Wir hoffen, Sie könnten uns eventuell Tipps geben bzw. rechtlich weiterhelfen, welche Möglichkeiten wir haben, dass best Mögliche für unsere Tochter zu tun.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich kenne mich da gar nicht aus, weiß aber von bekannten, dass Kinder mit ärztlichem Attest ohne Probleme zurückgestellt werden können. Liebe Grüsse, NB


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