Babyborn18
Schönen guten Morgen, Unser Sohn ist 2018 geboren und wird nächstes Jahr eingeschult. Ich hatte zu erst ab Geburt 12 Monate Elternzeit eingereicht und dann mit Erlaubnis des AG nochmal 5 Monate verlängert. Ich möchte gerne zur Einschulung nochmal 2 Monate Elternzeit nehmen. Bin ich in diesem Fall auf die Zustimmung meines Arbeitgebers angewiesen oder darf er mir das nicht verweigern? Ich hatte auch gelesen, dass man eine Übertragung vorher ankündigen muss. Aber das gilt für vor 2015 geborene kinder, oder? Vielen Dank!
Hallo, Sie können die Restzeit von bis zu 24 Mo. mit Antragsfrist 13 Wo. bis zum 8. Geb nehmen. Der AG hat dabei kein Mitspracherecht. Liebe Grüße NB
User-1722183313
Guten Morgen, ich habe Ähnliches vor und mir wurde gesagt, ich müsse nur die 13 Wochen vorherige Mitteilungszeit einhalten. Der AG habe kein Mitspracherecht bei der EZ an sich nur bei evtl. TZ müsse ich mich evtl. absprechen. Schöne Grüße
Dojii
Es genügt, wenn du die Elternzeit mindestens 13 Wochen vor Beginn schriftlich bei deinem Arbeitgeber anmeldest. Der muss das dann akzeptieren und hat kein Mitspracherecht.
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