Natalia89
Schönen guten Tag, Ich habe bezüglich Elternzeit einige Fragen. Und zwar bin ich bis einschließlich 09.05.22 noch in Elternzeit nach der Geburt meiner Tochter 10.05.19 ( volle 3 Jahre Elternzeit beansprucht) Ich möchte gerne ein weiteres Jahr elternzeit anhängen. Bei meinen Sohn damals geb 26.11.2015 habe ich 12 Monate Elternzeit genommen. Deswegen möchte ich ein weiteres Jahr anhängen. Wäre es so möglich? Wäre nett von Ihnen sich diesbezüglich zu melden und mir mitteilen wie ich mich verhalten soll bezüglich Beantragung und Arbeitgeber benachrichtigen?! Mit freundlichen Grüßen
Hallo, Sie können auch ohne Zustimmung des AG bis zu 24 MO. EZ nehmen. Es muss chriftlich mit einer Frist von 13 Wo beantragt werden. Liebe Grüße NB
mellomania
du hast noch zwei jahre elternzeit von kind 1 übrig. ich gehe von einer meldefrist von 13 wochen vorher aus, da das kind1 das 3. lebensjahr bereits vollendet hat.
Felica
Achtung, die Antwort ist so nicht korrekt. Zwar stehen dir für das erste Kind noch bis zu 2 Jahre EZ zu^- theoretisch. Allerdings kannst du keine EZ über den 8ten Geburtstag hinaus für das Kind nehmen. Es wäre deutlich besser gewesen erst 2 Jahre EZ für das 2te Kind zu nehmen, dann den Rest für Kind 1 und dann den Rest für Kind 2. So verlierst du nun Elternzeit vom ersten Kind. Die EZ für das erste Kind musst du 13 Wochen vor Antritt mitteilen, da das Kind nach dem 01.09.2015 geboren ist.
mellomania
Ez geht ja noch bis nächstes Jahr von Kind 2.
Mitglied inaktiv
Mello wir haben schon 2022... Die aktuelle Elternzeit geht noch bis 5/22
Felica
Auch wenn sie jetzt nicht in EZ wäre, hätte sie bereits Verlust. Und zwar seit dem 26.11.21. Den der längst mögliche Anspruch endet am 25.11.23. 2 Monate sind bereits futsch.
Natalia89
Ich habe noch nächste Woche Zeit den Brief für die Verlängerung bis 01.02 wegzuschicken evtl vorbei zubringen persönlich würde ich das machen nur meine Frage ist ob es überhaupt möglich ist ein weiteres Jahr elternzeit zu nehmen? Die 13 Wochen Frist wird natürlich eingehalten
Mitglied inaktiv
Ja du kannst noch ein Jahr für deinen Ältesten dranhängen.
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