Sunny_83
Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte gerne eine Beratung zum Thema Elternzeit Ihrerseits. Der Sachverhalt ist wie folgt: - Mein Kind wurde im Januar 2014 geboren. - Ich habe 1 Jahr Elternzeit nach der Geburt genommen - mein Mann anschließend 7 Monate Elternzeit - Danach kam mein Sohn in den Kindergarten. - Zwischenzeitlich wechselte ich 2x den Arbeitgeber. Nun wird mein Sohn im Sommer dieses Jahrs eingeschult und ich würde gerne zwei weitere Monate Elternzeit nehmen, um die Betreuungslücke zwischen Kindergarten und Einschulung zu überbrücken und die ersten Wochen der Schule intensiv mitzuerleben. Ich habe bereits mit meinem Arbeitgeber gesprochen und er hat sein Einverständnis gegeben. Meine Frage ist nun: Darf ich in dieser Elternzeit zwischendurch eine Woche (Vollzeit) arbeiten? In dieser Woche würde mein Kollege nämlich gerne Urlaub nehmen und ich wäre gerne so kollegial und würde in dieser Woche für ihn arbeiten kommen und ihm somit den Urlaub ermöglichen. Mein Sohn könnte in dieser Woche von meinen Eltern betreut werden. Oder gilt dies dann als zusätzlicher Abschnitt, wenn ich meine Elternzeit danach fortsetze? In diesem Fall wäre ich ja dann insgesamt bei 4. Abschnitten, was glaube ich nicht zulässig ist. Oder zählt dies für beide Elternteile einzeln? Besten Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen!
Hallo, Sie haben ja erst einen Abschnitt, somit ging es. Oder eben insgesamt im Schnitt nur 30 Std/ Wo pro Monat arbeiten Liebe Grüße NB
Felica
Nimm für die komplette Zeit EZ. In der EZ darf man bis zu 30 Std die Woche arbeiten. Mögliche Überstunden müssen sich in dem Monat ausgleichen.
Sunny_83
Danke für deine schnelle Antwort. Das mit den 30 Stunden hatte ich bereits gelesen. Ich arbeite allerdings 40 Stunden. Dann müsste ich wahrscheinlich mit meinem Arbeitsgeber sprechen, dass wir 30 Stunden vereinbaren und ich dann die restlichen 10 Stunden als Überstunden mache...
Dojii
Ja, das könntest du so machen. Aber nur als Hinweis zu deiner Frage oben, die Zeitabschnitte zählen für jeden Elternteil einzeln; die Abschnitte deines Mannes haben keinen Einfluss auf die mögliche Anzahl der Abschnitte von dir.
Sunny_83
Danke noch einmal für alle Antworten! Schön, dass man hier so schnelle und professionelle Hilfe bekommt. Gruß
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